Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
679/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 06.11.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Flurstück 3028/2 / Charlottenstraße 21 B im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (M 46) gem. § 14 (1), § 16 (1) und 17 (1) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.11.2014, nicht öffentlich,
Nr. 471

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 01.10.2014, GRDrs 679/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Flurstück 3028/2 / Charlottenstraße 21 B im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte (M 46) um ein Jahr gemäß § 17 Abs.1 Satz 3 BauGB wird beschlossen.

Maßgebend ist die vom Gemeinderat am 21. November 2013 beschlossene und am 29. November 2013 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre Flurstück 3028/2 / Charlottenstraße 21 B (M 46) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte.

Der Satzungstext ist aus Anlage 1 ersichtlich. Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. August 2014.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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