Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0501-06
GRDrs 1004/2015
Stuttgart,
10/30/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Telearbeitsplätze

Beantwortung / Stellungnahme

Ergänzend zu den regelmäßigen Informationen zur Tele- und Heimarbeit über den jährlichen Personalbericht (vgl. z. B. Bericht 2015, S. 66), kann Folgendes mitgeteilt werden:

Wie viele Telearbeitsplätze wurden in den letzten beiden Jahren
neu eingerichtet?

Reichen die dezentralen Budgets weiterhin aus um die Nachfrage nach Telearbeitsplätzen zu bedienen?


Die Ämter/Eigenbetriebe prüfen bei der Jahresplanung, inwieweit neue Telearbeitsplätze eingerichtet werden sollen, so dass erforderliche Mittel bereits im Rahmen der Budgetaufstellung berücksichtigt werden können. Telearbeit ist für beide Seiten freiwillig, der konkrete Bedarf an Telearbeitsplätzen wird allerdings häufig erst kurzfristig bekannt.

Die Stadt Stuttgart steht der Arbeitsform grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, jedoch bedarf es jeweils einer Einzelfallprüfung, ob objektive und subjektive Voraussetzungen zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfüllt sind oder mit angemessenem Aufwand erfüllt werden können, um die erwünschten Vorteile der Arbeitsform für Mitarbeiter/-in und die Stadt Stuttgart zu erzielen. Die wesentlichen Kosten liegen bei Telearbeitsplätzen in der technischen Ausstattung und deren Betrieb, wo die Preise in den letzten Jahren eher rückläufig waren.

Bislang waren in der Regel – auch im relativ starken Zuwachsjahr 2014 – die Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb der Ämter und Eigenbetriebe gegeben. Soweit dies einmal nicht der Fall wäre, die verschiedenen Interessenslagen jedoch für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes sprechen, kann davon ausgegangen werden, dass durch Umschichtung von Mitteln eine geeignete Lösung gefunden wird.


Vorliegende Anträge/Anfragen

963/2015 FDP




Werner Wölfle
Bürgermeister




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