Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
449
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VerhandlungDrucksache:
183/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 27.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Fortschreibung und Umbenennung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem städt. Naturschutzfonds zu Naturschutzmaßnahmen von Organisationen und Einzelpersonen

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 16.07.2021, öffentlich, Nr. 27
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Klima und Umwelt vom 22.10.2021, öffentlich, Nr. 46
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 08.10.2021, GRDrs 183/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Förderrichtlinie Stuttgarter Naturschutzfonds wird in der Fassung gemäß Anlage 2 fortgeschrieben und umbenannt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, stadteigene Projekte u.a. zur Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung und zum Erhalt von Streuobstbeständen durchzuführen und diese aus den im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz zur Streuobstförderung zusätzlich bereitgestellten 400.000 EUR (2020-2023) des Naturschutzfonds zu finanzieren.

3. Die Finanzierung erfolgt im Teilhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607010 - Fachaufgaben Abt. Naturschutz bei Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.
Bei seiner Fraktion, so StR Kotz (CDU), sei der Hinweis eingegangen, dass Teile der zu beteiligenden Personen wohl nicht wie erwünscht in die Erarbeitung der Fortschreibung und Umbenennung der Förderrichtlinie eingebunden wurden. Er nennt Wengerter, Landwirte etc., und StRin Meergans (SPD), die sich entsprechend äußert, die Naturschutzverbände. Beide Ratsmitglieder fragen nach, ob es die Möglichkeit gibt, erneute Kontakte zu suchen, um eine größtmögliche Inanspruchnahme der Förderung sicherzustellen.

Frau Kübler (AfU) merkt grundsätzlich an, die Naturschutzförderung sei mit der Gründung des Amtes für Umweltschutz im Jahr 1988 eingeführt worden. Dieses Programm werde immer wieder fortgeschrieben. In der Vergangenheit seien auch immer wieder Anregungen vonseiten der Landwirtschaft und von Naturschutzverbänden eingeflossen (z. B. eine Initiative aus der Landwirtschaft zu Grünstreifen an Ackerfluren). Bislang habe es nie Beteiligungsrunden mit Externen gegeben. Da es sich dabei um die Förderempfänger handle, müsse dies auch kritisch gesehen werden; die Naturschutzfondsförderung sei kein Landwirtschaftsprogramm on top. Man habe sehr darauf geachtet,
Interessierte nicht in eine Doppelförderung "zu treiben". Bei jedem Antrag werde geprüft, was z. B. der antragstellende Landwirt überhaupt noch an zusätzlichen Leistungen abverlangen könne. Zudem wolle die Stadt Maßnahmen fördern, die nachhaltig, ökologisch und sinnvoll seien. Wenn sich beispielsweise an einer 50 cm-Mauerkopfkrone eine Rebzeile anschließe, gebe es einfach Spritz-/Düngeabdriftungen in den Mauerkopf, und dann werde es von der Verwaltung als nicht mehr sinnvoll angesehen, eine 50 cm-Mauerkopfbegrünung zu fördern, da eine solche Begrünung erst ab einer gewissen Breite ökologisch und nachhaltig sei. Durchgeführt werde also keine Naturschutzkosmetikförderung. Diese Haltung stelle offenbar ein gewisses Ärgernis dar. Stuttgart habe die höchsten Fördersätze in Baden-Württemberg, teilweise übertreffe die LHS in vielen Bereichen selbst das Land.


Von StR Kotz wird in der Folge darauf hingewiesen, dass es zu vielen Themen, bei denen es 1988 noch keine Bürgerbeteiligung gegeben hat, diese zwischenzeitlich eingeführt wurde. Gerade unterschiedliche Sichtweisen würden dafürsprechen, Gespräche zu suchen, um Verärgerungen zu vermeiden. Er schlägt vor, heute die Beratung zu unterbrechen und dass die Verwaltung mit entsprechenden Beteiligten eine Gesprächsrunde initiiert. Anschließend könne die Beratung fortgesetzt werden und eine Beschlussfassung erfolgen. Nach dem Hinweis von Frau Kübler, dass Gespräche stattgefunden haben, bittet StR Kotz, deren Format und Verlauf bei der nächsten Beratung dargestellt zu bekommen. Von BM Fuhrmann wird die Auffassung vertreten, dass auch bei einer Verschiebung der Beschlussfassung ein Inkrafttreten der Förderrichtlinien zum 01.01.2022 möglich sein wird. Gegenüber StR Winter (90/GRÜNE), der eine Zuständigkeit des Ausschusses für Klima und Umwelt sieht, weisen der Vorsitzende und Frau Kübler darauf hin, dass dieser Ausschuss dem Beschlussantrag in der Vorberatung ohne Aussprache einmütig zugestimmt hat. Seitens des Bürgermeisters wird zugesagt zu prüfen, welche Möglichkeiten es für die Fortsetzung der Beratung gibt.

Abschließend stellt BM Fuhrmann, ohne dass sich Einwendungen ergeben, fest:

Die Beratung der GRDrs 183/2021 wird unterbrochen.

Zur Beurkundung

Häbe / pö

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