Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 896/2017
Stuttgart,
11/06/2017



Investitionskostenzuschuss an die Evangelische Hospiz-Stiftung
Stuttgart, Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart, zum Umbau des Gebäudes
Diemershaldenstr. 7-11, 70184 Stuttgart, in ein Kinder- und Jugend-
hospiz




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.11.2017
29.11.2017



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt der Evangelischen Hospiz-Stiftung Stuttgart einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 300.000 EUR zum Umbau der Gebäude Diemershaldenstr. 7-11 in ein Kinder- und Jugendhospiz. Der hierfür im Haushaltsjahr 2017 erforderlichen überplanmäßigen Auszahlung im Teilfinanzhaushalt 500, Sozialamt, Projekt 7.500316, Investitionszuschüsse an freie Träger, Ausz.gruppe 781, Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, wird zugestimmt.

2. Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen im Jahr 2017 im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500, Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.

3. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen und folgende besonderen Bewilligungsbedingungen:

3.1 Im Kinder- und Jugendhospiz sind bevorzugt Stuttgarter Kinder und Jugendliche sowie deren Familien aufzunehmen.

3.2 Das geförderte Objekt ist vom Zuschussempfänger nach Fertigstellung der Maßnahmen mindestens 25 Jahre als solches weiter zu betreiben. Eine Zweckänderung sowie eine Änderung des Trägers sind während dieser Zeit nur mit Zustimmung des Sozialamtes der Landeshauptstadt Stuttgart möglich und haben grundsätzlich die vollständige Rückzahlung des Zuschusses zur Folge. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart soll von der Geltendmachung des Rückforderungsanspruches ganz oder teilweise absehen, wenn die vorgesehene weitere Nutzung des geförderten Objekts im Sinne der Zielsetzung der Landeshauptstadt Stuttgart vorgesehen ist oder die Gründe für eine Veränderung nicht durch den Zuschussempfänger zu vertreten sind.

3.3 Die Zweckbindung und der Rückzahlungsanspruch sind in Höhe des bewilligten Zuschusses durch den Eintrag einer Grundschuld ohne Brief an rangbereiter Stelle dinglich zu sichern. Die Grundschuld ist unverzinslich.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Lebensverkürzende Erkrankungen eines Kindes sind eine sehr große Belastung für eine Familie. Für die Beziehung der Eltern und auch für die Geschwister bleibt oftmals wenig Raum. Durch ambulante und stationäre Plätze in einem Kinder- und Jugendhospiz sollen betroffene Familien Aufenthaltsräume zum Kraftschöpfen und Durchatmen finden. Wenn möglich, sollen betroffene Kinder und ihre Angehörigen während ihres Aufenthalts im Kinder- und Jugendhospiz, begleitet durch Pflegefachkräfte und pädagogische Fachkräfte, für das Leben zu Hause gestärkt werden. Ziel ist es, die letzte Lebensstrecke für das kranke Kind sinnvoll, würdevoll und erfüllt zu gestalten und die Familie auf das bevorstehende Lebensende des Kindes vorzubereiten.

Kinder- und Jugendhospize begleiten die betroffenen Familien noch lange Zeit nach dem Tod ihres Kindes und stützen so auch in der Zeit der Trauer.

Deutschlandweit gibt es bislang 16 Kinder- und Jugendhospize. In Baden-Württemberg gibt es bislang noch kein entsprechendes Angebot.

Baumaßnahmen

Die Evangelische Hospiz-Stiftung Stuttgart baute vom 30.11.2015 bis Anfang November 2017 auf dem Anwesen Diemershaldenstr. 7-11 in Stuttgart-Mitte (vgl. Anlage 1) das Haupthaus, Pförtnerhaus und Atelierhaus zu einem Kinder- und Jugendhospiz um: Im Haupthaus (Diemershaldenstr. 11) gibt es acht stationäre Plätze für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie zwei Kinder-/Elternzimmer, Büros für die Verwaltung des Hospizes, Räume für die Pflegekräfte, Bewegungs- und Pflegebad sowie einen Aufenthaltsraum und Räume für die Elisabeth Kübler-Ross-Akademie für Bildung und Forschung des Hospizes. Im „Atelierhaus“ (direkt unterhalb der Gerokstraße) wurden drei Familienappartements geschaffen, im „Pförtnerhaus“ (Diemershaldenstr. 7,9) sind Büros der Sitzwache (ambulante Sterbebegleitung mit Ehrenamtlichen sowie hauptamtlicher Leitung und Betreuung) entstanden.

Die vorhandene Bausubstanz musste grundlegend saniert, umgebaut und erweitert werden. Die Baumaßnahme erfolgte in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz.

Die Einweihung fand am 17.11.2017 statt.

Kosten

Der Kaufpreis des Areals in Höhe von über 3 Mio. EUR wurde aus kirchlichen Mitteln finanziert. Die Kosten für den Umbau des Gebäudes, die Sanierung und Erweiterung in Höhe von 9,67 Mio. EUR sollen neben Rücklagen, Spenden, Darlehen, kirchlichen Mitteln, Mitteln von Aktion Mensch und des Landes Baden-Württemberg auch durch einen städtischen Zuschuss finanziert werden. Mit Schreiben vom 27.04.2017 beantragte die Evangelische Hospiz-Stiftung Stuttgart einen städtischen Zuschuss in Höhe von 300.000 EUR.

Städtische Mitfinanzierung

Eine menschenwürdige, kind- sowie familiengerechte, qualitativ hochwertige ambulante wie stationäre Versorgung, Betreuung und Begleitung sterbenskranker Kinder und deren Familien ist der Landeshauptstadt Stuttgart ein dringendes Anliegen.

Ein städtischer Investitionskostenzuschuss in Höhe von 300.000 EUR an die Evangelische Hospiz-Stiftung Stuttgart zur Mitfinanzierung der Umbaukosten ist angemessen und auch notwendig.

Gesamtfinanzierung

Bei Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 300.000 EUR können die Umbaukosten von 9,67 Mio. EUR wie folgt finanziert werden:

· Rücklagen und Spenden 4,73 Mio. EUR (49 %)
· Darlehen 3,75 Mio. EUR (39 %)
· kirchliche Mittel 0,29 Mio. EUR ( 3 %)
· Aktion Mensch 0,30 Mio. EUR ( 3 %)
· Land Baden-Württemberg 0,30 Mio. EUR ( 3 %)
· Landeshauptstadt Stuttgart 0,30 Mio. EUR ( 3 %)

Finanzielle Auswirkungen

Der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 300.000 EUR wird durch nicht verbrauchte Mittel im Jahr 2017 im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00-500, Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt. Da die Finanzierung der beiden Schwerpunktpraxen für Suchtmedizin, Bismarckstr. 3, 70176 Stuttgart, und Kriegsbergstr. 40, 70174 Stuttgart, seit dem Jahr 2016 über SGB V-Leistungen sichergestellt ist, werden die ursprünglich hierfür bis Ende 2017 bereitgestellten Zuschüsse von 470.000 EUR jährlich nicht mehr benötigt. Die frei werdenden Mittel können zur Deckung des städtischen Investitionszuschusses in Höhe von 300.000 EUR an die Evangelische Hospiz-Stiftung Stuttgart zum Umbau des Geländes Diemershaldenstr. 7-11 in ein Kinder- und Jugendhospiz eingesetzt werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 292/2017 "Städtischer Zuschuss an die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart für das Stationäre Kinder- und Jugendhospiz in Stuttgart, Diemershaldenstraße"

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 11.10.2017, Nr. 292/2017, "Städtischer Zuschuss an die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart für das Stationäre Kinder- und Jugendhospiz in Stuttgart, Diemershaldenstraße"



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

1. Lageplan




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Anlage 1 zu GRDrs 896_2017.pdfAnlage 1 zu GRDrs 896_2017.pdf