Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
287
28
VerhandlungDrucksache:
240/2018
GZ:
JB; T
Sitzungstermin: 22.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Sanierung der Hattenbühlschule und Erweiterung zur Ganztagsschule, Vorprojektbeschluss
- Zurückstellung -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.04.2019, öffentlich, Nr. 193
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.05.2019, öffentlich, Nr. 227
Ergebnis: Beschlussfassung mit Maßgabe

Verwaltungsausschuss vom 08.05.2019, öffentlich, Nr. 239
Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 19.03.2019, GRDrs 240/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der aktuellen Schul- und Raumsituation an der Hattenbühlschule wird Kenntnis genommen.

2. Vom Sanierungsbedarf an der Hattenbühlschule wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage des Sanierungsgutachtens des Architekturbüros K+H Architekten, Stuttgart, vom 7. November 2014 die Gesamtsanierung und Erweiterung des Schulstandorts mit Gesamtkosten von ca. 19,6 Mio. Euro (Grobkostenschätzung) umzusetzen.

3. Dem Raumprogramm für eine 4-zügige Ganztagsgrundschule mit einer Gesamtprogrammfläche von bis zu 2.370 m2 inkl. Essensversorgung und Ganztagsbereich wird zugestimmt (Anlage 1). Der Raumfehlbedarf der Hattenbühlschule als
4-zügige Grundschule mit Ganztag in Höhe von 528 m² wird anerkannt.


4. Zur baulichen Umsetzung ist als 1. Schritt die Herstellung eines Modulbaus mit 8 Unterrichtseinheiten (Gesamtprogrammfläche 528 m²) notwendig, der nach Beendigung der Sanierung als räumliche Erweiterung für die Schule als 4-zügige Ganztagsschule dauerhaft weitergenutzt werden soll. Der Modulbau wird auf dem Schulgrundstück in Ergänzung der bestehenden Strukturen vorgesehen.

5. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich wie folgt auf:

Sanierung Schulgebäude und Turnhalle ca. 12,115 Mio. Euro
Ganztagsschule mit räuml. Erweiterung ca. 6,250 Mio. Euro
Zus. Maßnahmen energetische Sanierung ca. 1,235 Mio. Euro
Summe ca. 19,6 Mio. Euro

6. Die Planung und Sanierung erfolgt unter Einbeziehung zusätzlicher energetischer Sanierungsmaßnahmen die gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz konzipiert und in einer Projektskizze zusammengefasst wurden. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von rd. 1,235 Mio. Euro sollen über Fördermittel aus dem Förderprogramm "Klimaschutz mit System" des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gedeckt werden. Sollte eine Förderung ausbleiben, muss geprüft werden, wie diese Mittel finanziert werden können. Gegebenenfalls können über das stadtinterne Contracting 975.000 Euro und über alternative Fördermöglichkeiten (z.B. CO2-Minderungsprogramm beim Förderprogramm Klimaschutz-Plus) der Restbetrag von 260.000 Euro gedeckt werden.

7. Die Turnhalle wird nach erfolgter Sanierung und Erweiterung der einzelnen Schulgebäude im Rahmen der Gesamtmaßnahme ebenfalls energetisch saniert. Die Kosten sind im Kostenrahmen gemäß Ziff. 5 enthalten.

8. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen VgV-Verfahren für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VgV - Vergabeverfahren, die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung der o. g. Gesamt-Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI durchzuführen.

9. Für die Durchführung der genannten Maßnahmen sowie die Weiterplanung der unter Ziffer 4 + 5 beschriebenen Maßnahme bis zum Projektbeschluss werden Planungsmittel in Höhe von 940.000 Euro benötigt. Diese Planungsmittel stehen im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - zur Verfügung und werden bei der Projekt-Nr. 7.401193 - Hattenbühlschule, Generalsanierung und GTS - ausgewiesen.

10. Die Mittel zur Deckung des Gesamtvorhabens setzen sich wie folgt zusammen und werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das Projekt 7.401193 umgesetzt:

a. Aus dem Schulsanierungsprogramm; Deckung aus Projekt-Nr.7.401904:

BMin Fezer merkt einführend an, der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) habe in seiner Sitzung am 07.05.2019 den Beschlussantrag mit der Maßgabe beschlossen, dass bei der Erweiterung der Schule lediglich eine Standortvariante, nämlich die Variante "Andocken an die beiden Schulgebäudeflügel" (Nordost-Variante) untersucht werde. Aus schulorganisatorischen und auch aus Gründen des Bauablaufs habe jedoch die Schulverwaltung das große Interesse, entsprechend des ursprünglichen Vorschlags der Verwaltung (GRDrs 240/2018) offen in die Prüfung gegangen werde. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehe die Schulverwaltung gewisse Probleme durch ein Andocken an die beiden Schulflügel, allerdings sei eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich. Daher wäre die Schulverwaltung dem Verwaltungsausschuss (VA) dankbar, wenn dem Beschlussantrag der Verwaltung ohne die Maßgabe des UTA gefolgt würde.

Von StR Stradinger (CDU) wird auf den 5. Absatz der Vorlagenseite 5 abgehoben (Der genaue Standort auf dem Schulgrundstück wird im Rahmen der weiteren Planung in Abstimmung mit der Schule festgelegt). Dies versuche BMin Fezer mit ihren Ausführungen in den Vordergrund zu stellen. Ihm sei aus der UTA-Sitzung berichtet worden, dass die Standortproblematik gelöst worden sei. Für ihn stelle sich die Frage, ob sich zwischenzeitlich etwas Neues ergeben habe oder ob im UTA ein "Schnellschuss", ohne die schulpraktische Eignung zu prüfen, erfolgt sei. Mit dem 5. Absatz auf der Vorlagenseite 5 sei er dann einverstanden, wenn der Gemeinderat durch ihm vorgelegte Prüfungsergebnisse darüber informiert sei, weshalb welcher Standort realisiert werden solle.

Laut StR Winter (90/GRÜNE) geht es um zwei Standortvorschläge. Die Schulleitung und auch die Elternschaft hätten seiner Fraktion gegenüber eindrücklich den Wunsch geäußert, auch die Nordost-Variante (Andocken an die beiden Schulflügel) in die Prüfung mit einzubeziehen. Maßgeblich seien für die Schulgemeinde die Aspekte Schulhofgröße und Pausenaufsicht. Im UTA sei durch das Hochbauamt diese Nordost-Variante als unproblematisch bezeichnet worden. Heute nun erkläre jedoch BMin Fezer, diese Lösung werde nicht favorisiert, sondern gewollt werde die Lösung, die zu geteilten Schulhöfen führe. Die Angelegenheit sollte nochmals mit der Schulgemeinde besprochen werden, schließlich solle eine von dort akzeptierte Lösung gefunden werden.

Im UTA, so StR Körner (SPD), sei die GRDrs 240/2018 sehr ausführlich, begleitet von einer Präsentation, diskutiert worden. Diese Diskussion sei dann mit der erwähnten Maßgabe und dem Hinweis, dass bei eventuell noch auftretenden Problemen nochmals der Ausschuss befasst werden solle, abgeschlossen worden. Nur dann, wenn die Verwaltung sehr gute Argumente liefere, könne von dieser Maßgabe abgewichen werden. Seine Fraktion präferiere, an dem im UTA Besprochenen festzuhalten.

Von StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) wird mitgeteilt, er habe die Vorgehensweise der Verwaltung im UTA gelobt, da die dort von der Verwaltung präsentierte Lösung auf Wünsche der Bevölkerung zurückgehe. Die Nordost-Variante habe natürlich, da zwei Gebäudeteile betroffen würden, Nachteile bei der Umbauorganisation. Letztendlich ergebe sich jedoch eine nachhaltigere Lösung. Für ihn stellt sich die Frage, ob sich hier die Schulverwaltung nicht mit dem Hochbauamt abgestimmt hat. Als schwierig wird von ihm erachtet, dass der VA die Fachkompetenz des UTA infrage stellen soll, ohne seitens der Verwaltung dafür belastbare Argumente zu erhalten.

Anschließend teilt StRin von Stein (FW) mit, sie sei erleichtert gewesen, als ihr mitgeteilt worden sei, dass der UTA eine Lösung gefunden habe. Sie würde sich gegenüber der Schulleitung und den Eltern unglaubwürdig machen, wenn sie die UTA-Beschluss-fassung nicht unterstütze. Zudem schätze sie die im UTA entwickelte Lösung als nachvollziehbar und schlüssig ein.

StR Dr. Oechsner (FDP) bezeichnet es ebenfalls als schwierig, wenn sich der VA gegen die UTA-Beschlussfassung ausspricht. Durch die Nordost-Variante werde ein nicht genutzter Bereich überbaut, und diese Variante käme den Wünschen der Schulgemeinde am nächsten.

Anschließend stellt die Vorsitzende ihre Position dar. Bedauerlicherweise sei im UTA auf Zuruf entschieden worden. Die Abstimmung zwischen den Fachämtern und den Referaten habe zu einem anderen Ergebnis geführt. Dabei sei die Nordost-Variante nicht ausgeschlossen worden, sondern es sei bewusst erklärt worden, die Variantenfrage solle offengehalten, und es solle alles geprüft werden. Das Schulverwaltungsamt habe dabei erklärt, aus jetziger Sicht stünden der Nordost-Variante pädagogische sowie organisatorische Gründe, aber auch Gründe des Bauablaufs entgegen. Nachvollziehen könne sie, dass, wenn lediglich aufgrund von Bildern entschieden würde, diese Nordost-Variante durchaus attraktiv wäre. Diese Variante habe allerdings bis jetzt nicht eingehend geprüft werden können, aber der Weg für eine eingehende Prüfung solle ja nun erst freigemacht werden. Aus Sicht der Schulverwaltung sei die Variante, die nun alleine verfolgt werden solle, nicht die richtige Variante. Das, was im UTA vorgestellt worden sei - jedenfalls was diese Nordost-Variante angehe -, sei nicht mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt gewesen, und sie selbst habe an dieser Sitzung nicht teilnehmen können. Deshalb habe sie Wert darauf gelegt, dass dieses Thema nochmals aufgerufen werde. Von ihrer Seite bestehe gerne die Bereitschaft, sollte der VA nicht einfach den UTA übergehen wollen, diesen Tagesordnungspunkt nochmals im UTA zu diskutieren. Dann wären natürlich das Schulverwaltungsamt und sie vertreten; das, was im UTA durch das Technische Referat abweichend vom erzielten Abstimmungsergebnis vorgeschlagen worden sei, habe nicht abgesehen werden können. Sie bitte den Gemeinderat, der Schulverwaltung die Möglichkeit einzuräumen, alle Varianten zu prüfen und die Ergebnisse dem UTA vorzulegen. Für eine vorzeitige Festlegung gebe es keine Gründe. Bei der Überprüfung sämtlicher Varianten spielten nicht nur Schulaspekte, sondern auch nachbarschaftliche Aspekte eine Rolle. Die Aufgabe des Schulverwaltungsamtes sei, beispielsweise die Themen Pausenhof und Interessen der Schulgemeinden zu berücksichtigen. Die Position dieses Amtes dürfe bei einer Schulerweiterung nicht unberücksichtigt bleiben. Es gehe hier nicht nur um eine architektonische Lösung.

StR Winter legt Wert darauf, dass es sich bei der Beschlussfassung im UTA um keine Entscheidung auf Zuruf gehandelt hat. Er erklärt, angesichts der heute von BMin Fezer vorgebrachten Bedenken sollte eine erneute Diskussion im UTA stattfinden. Für seine Fraktion gelte jedoch weiter die Beschlussfassung des UTA. Die Schulverwaltung müsse jedoch im UTA ihre Bedenken vortragen können.

Für eine Zurückverweisung dieses Tagesordnungspunktes spricht sich danach ebenfalls StR Brett (AfD) aus.

Zum Abschluss der Aussprache stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss ist damit einverstanden, diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Umwelt und Technik zurückzuverweisen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt im Verwaltungsausschuss zurückgestellt.
zum Seitenanfang