· Organisation und Überwachung des täglichen Betriebsablaufs, z. B. Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen (Verweis auf die ZAS zur Beratung und zur Klärung der Mittellosigkeit, Röntgenuntersuchung des Gesundheitsamtes), ordnungsgemäße Belegung der Zimmer, Hygieneplan
· Erstes Clearing des konkreten Bedarfs von neu ankommenden Bewohner*innen, wenn erforderlich gemeinsam mit den beteiligten Stellen wie z.B. der zuständigen Zweigstelle des Jobcenters, der zuständigen Fachberatungsstelle der Träger der Wohnungsnotfallhilfe inklusive der Zentralen Anlaufstelle für Unionsbürger*innen oder dem Beratungszentrum des Jugendamts
· Beratung über und Verweis der Nutzer*innen an zuständige Dienste und Beratungsstellen
· Ausübung des Hausrechts und Einhaltung der Hausordnung
· Krisenintervention und Konfliktmanagement
· Kontinuierliche und verbindliche Kooperation mit den Beteiligten Akteur*innen und weiteren Diensten in Stuttgart
· Aktives Controlling der Fallabläufe
· Führung von Belegungslisten, die täglich an die Zentrale Fachstelle weitergeleitet werden
· Führen der Statistik zur Auslastung der Plätze
· Verlässliche Zusammenarbeit mit der Zentralen Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe beim Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart