Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
16/2017 Neufassung
GZ:
AKR 0045-01
Sitzungstermin: 15.03.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Zuschuss an den Ring politischer Jugend für das Jahr 2015

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 14.03.2017, GRDrs 16/2017 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2015 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 3.264,07 gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist: Junge Union 1.404,18 €, Jungsozialisten 1.182,70 €, Junge Liberale 73,14 € und Grüne Jugend 604,05 €. Die Linksjugend [’solid] hat nach eigenen Angaben für das Abrechnungsjahr 2015 keine zuschussfähigen Aufwendungen eingereicht.

2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2016 THH 100 Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - gedeckt.

3. Für den Zuschuss gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.


Die Neufassung der Beratungsunterlage, die im Sitzungssaal ausliegt, ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einführend weist BM Dr. Mayer darauf hin, aufgrund eines Rechenfehlers bei der maximalen Höhe der theoretisch anerkennungsfähigen Aufwendungen, Vorlagenseite 2, habe eine Neufassung der Vorlage erstellt werden müssen. Es ergebe sich keine Auswirkung auf die tatsächliche Bezuschussung. In keinem Fall werde die maximale Höhe ausgeschöpft.

Von einem unbefriedigenden Mittelabfluss spricht StR Perc (SPD). Er fragt nach, ob die Stuttgarter Regelung für zuschussfähige Aufwendungen zu hohe Hürden aufweist. Seiner Einschätzung nach sind die Kriterien des Landes-RpJ für Bildungsveranstaltungen sehr viel weicher gefasst. Ziel müsse sein, möglichst viel Informations- und Bildungsveranstaltungen durchzuführen. Eine Auseinandersetzung mit den Stuttgarter Regelungen gehöre angedacht. Hierzu verweist der Vorsitzende auf die in der Vorlagenseite 2 oben dargestellten Kriterien. Diese seien sehr offen und nicht besonders restriktiv gefasst. Um möglichst in großem Umfang Förderungen und Unterstützungen vornehmen zu können, erfolge seitens der Verwaltung eine großzügige Handhabung. Auffällig sei, dass die tatsächlich geleisteten Zuschüsse stark hinter dem, was möglich wäre, zurückblieben.

Von Herrn Kelm (HauptPersA) wird ergänzt, es würden kaum kritikwürdige Belege eingereicht. Wenn mehr Veranstaltungen durchgeführt würden, könnten auch vermehrt Zuschüsse gewährt werden.

StR Winter (90/GRÜNE) sieht es als Aufgabe der Fraktionen/der Gruppierung an, die Jugendorganisationen zu ermutigen, entsprechende Veranstaltungen durchzuführen. Im selben Zusammenhang wirft StR Kotz (CDU) die Frage auf, ob eine Veranstaltung mit Vertretern der Verwaltung, der Fraktionen und der Jugendorganisationen durchgeführt werden kann. Dort könnte im Sinne von Animation mit "Best practice-Beispielen" etc. aufgezeigt werden, was möglich sei.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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