3. Für den Zuschuss gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen. Die Neufassung der Beratungsunterlage, die im Sitzungssaal ausliegt, ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Einführend weist BM Dr. Mayer darauf hin, aufgrund eines Rechenfehlers bei der maximalen Höhe der theoretisch anerkennungsfähigen Aufwendungen, Vorlagenseite 2, habe eine Neufassung der Vorlage erstellt werden müssen. Es ergebe sich keine Auswirkung auf die tatsächliche Bezuschussung. In keinem Fall werde die maximale Höhe ausgeschöpft. Von einem unbefriedigenden Mittelabfluss spricht StR Perc (SPD). Er fragt nach, ob die Stuttgarter Regelung für zuschussfähige Aufwendungen zu hohe Hürden aufweist. Seiner Einschätzung nach sind die Kriterien des Landes-RpJ für Bildungsveranstaltungen sehr viel weicher gefasst. Ziel müsse sein, möglichst viel Informations- und Bildungsveranstaltungen durchzuführen. Eine Auseinandersetzung mit den Stuttgarter Regelungen gehöre angedacht. Hierzu verweist der Vorsitzende auf die in der Vorlagenseite 2 oben dargestellten Kriterien. Diese seien sehr offen und nicht besonders restriktiv gefasst. Um möglichst in großem Umfang Förderungen und Unterstützungen vornehmen zu können, erfolge seitens der Verwaltung eine großzügige Handhabung. Auffällig sei, dass die tatsächlich geleisteten Zuschüsse stark hinter dem, was möglich wäre, zurückblieben. Von Herrn Kelm (HauptPersA) wird ergänzt, es würden kaum kritikwürdige Belege eingereicht. Wenn mehr Veranstaltungen durchgeführt würden, könnten auch vermehrt Zuschüsse gewährt werden. StR Winter (90/GRÜNE) sieht es als Aufgabe der Fraktionen/der Gruppierung an, die Jugendorganisationen zu ermutigen, entsprechende Veranstaltungen durchzuführen. Im selben Zusammenhang wirft StR Kotz (CDU) die Frage auf, ob eine Veranstaltung mit Vertretern der Verwaltung, der Fraktionen und der Jugendorganisationen durchgeführt werden kann. Dort könnte im Sinne von Animation mit "Best practice-Beispielen" etc. aufgezeigt werden, was möglich sei. Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BM Dr. Mayer fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang