Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs
391/2009
Stuttgart,
07/15/2009
Außerschulische Bildung und Betreuung an Stuttgarter Schulen
Sachbericht und Weiterführung des Programms
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
22.07.2009
23.07.2009
Bericht:
Ausgangssituation und Entwicklung:
Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung und damit der Auf- und Ausbau verlässlicher, bedarfsorientierter und ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote an den Stuttgarter Schulen wurde mit GRDrs. 601/2005 im Juli 2005 beschlossen. Das Programm wurde seither weiterentwickelt. Darüber hinaus erfolgte im Juli 2006 die Zusammenlegung mit dem Landesprogramm Jugendbegleiter („Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters“).
Die Zahl der teilnehmenden Schulen hat sich von 11 Schulen im Schuljahr 2005/2006 kontinuierlich gesteigert. Zwischenzeitlich nehmen 86 Schulen am Programm teil (davon 19 Schulen ausschließlich über Landesförderung). Durchschnittlich finden an 3,8 Tagen vielfältige Betreuungsinhalte statt. Auch die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist stetig angestiegen. Im Schuljahr 2008/2009 1.Halbjahr nahmen 2.550 Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten teil. Pro Schuljahr werden insgesamt rund 30.000 Stunden gefördert. Mehr als 300 ehrenamtliche Einzelpersonen gewährleisten diese Anzahl an Stunden, hinzu kommt eine ca. gleiche Anzahl an Personen, die über Vereine und Institutionen an den Schulen eingesetzt werden.*
Darüber hinaus wurde mit GRDrs 441/2007 die „Bezuschussung des betreuten Mittagessens („Pädagogisches Mittagessen“) im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung“ beschlossen. Diesen Zuschuss hatten zunächst 19 Schulen beantragt, zwischenzeitlich sind es schon 27 Schulen.
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die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die 67 Schulen im städtischen Programm
Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung hat sich somit zu einem wichtigen Baustein auf dem Weg zur Offenen Ganztagesschule entwickelt. Detaillierte Ausführungen sind beigefügtem Sachstandsbericht (Anlage 1) zu entnehmen.
Bisherige Aufgabenwahrnehmung:
Nach Beschluss des Gemeinderats über die Einführung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung (GRDrs 601/2005) wurde die Aufgabe zunächst in einer Projektstruktur umgesetzt. Im Juli 2006 hat das Referat Kultur, Bildung und Sport die Federführung für die Umsetzung dieses Programms übernommen. Der Aufgabenbereich wurde durch 2 Vollzeitstellen abgewickelt. Diese Zwischenlösung ist nur bis 31.12.2009 möglich.
Gründe für die Weiterführung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung:
Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung ist zwingend in einen laufenden Betrieb überzuleiten:
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Das Programm ist eng verknüpft mit den bildungspolitischen Entscheidungen der Stadt, aber auch auf Landesebene. Die Weiterentwicklung des Programms erfolgt in Abstimmung mit den städtischen Konzeptionen (beispielsweise ist das Programm Grundlage des Ausbaus von Offenen Ganztagesschulen).
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Die städtischen Mittel werden zielgerichtet zum Auf- und Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote an Stuttgarter Schulen eingesetzt. Die städtischen Ressourcen werden erweitert um die Landesförderung mit der Absicht, zu einem flächendeckenden, bedarfsorientierten Angebot der Ganztagesbetreuung in Stuttgart zu kommen. Außerdem werden die erhobenen Elternentgelte wieder in die Betreuung investiert. Durch die Akquise der Landesfördermittel werden dem städtischen Haushalt nahezu 300.000 € zugeführt.
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Neben der Koordinierung, der administrativen Abwicklung der finanziellen Förderung und dem optimierten Einsatz dieser Ressourcen nimmt die Stadt u. a. auch die Organisation und Unterstützung der formalen Prozesse und die Beratung bei der Planung der Angebote und bei der Einbindung von ehrenamtlichen Betreuungskräften wahr.
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Es wird gezielt ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement an den Schulen angeregt, vorhandene Initiativen werden eingebunden und erweitert. Ebenso wurde für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen ein Schulungsprogramm in Kooperation mit vhs/frEE-Akademie entwickelt, das weitergeführt und bei Bedarf weiter ausgebaut werden sollte.
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Weitere bildungspolitische Ansätze können mit dem Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung verknüpft werden.
Aufgabeninhalte:
Die mit der Außerschulischen Bildung und Betreuung verbundenen Aufgaben fallen dezentral in den Schulen, insbesondere jedoch bei der Stadtverwaltung als zentrale Koordinations- und Abwicklungsstelle an.
Die Hauptaufgaben der Schulen sind die pädagogische Konzeption, der Einsatz von ehrenamtlichen Betreuungskräften an ihrer Schule sowie die vertragliche Vorbereitung für die finanzielle Förderung, die Vorbereitung der Kooperationsverträge und der Einzug der Elternentgelte. Diese Aufgaben werden von der Schulleitung, Lehrkräften und den Schulsekretariaten wahrgenommen. Der erhöhte Aufgabenaufwand in den Schulsekretariaten fließt gemäß GRDrs. 461/2005 ff in die Aufstockung der Sekretariatsstellen ein. Darüber hinaus gibt es an 16 Schulen sog. Jugendbegleiter-Manager, für die die jeweilige Schule über das Landesprogramm Jugendbegleiter einen jährlichen Zuschussbetrag erhält. Schulen, die über ein Schuljahr mehr als 20 Wochenstunden anbieten, erhalten erstmals ab dem Schuljahr 2009/2010 zusätzlich eine Deputatsstunde zur Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Die Schulverwaltung als Koordinations- und zentrale Steuerungsstelle für die inhaltliche und formale Abwicklung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung hat qualitativ und quantitativ ein großes Aufgabenspektrum. Diese Aufgaben sind insbesondere:
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Konzeptionelle Aufgaben und Weiterentwicklung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung im Hinblick auf Veränderungen der städtischen Leitlinien und Entwicklungen auf Landesebene, Beobachtung und Auswertung von Entwicklungen im außerschulischen Bereich bundesweit, Anfragen anderer Schulträger
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Beratung der am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmenden und neu interessierten Schulen vor Ort über mögliche Inhalte der Angebote, Kooperationspartner, schulartübergreifende Kooperationen und Optimierung der administrativen Abwicklung
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Akquise von ehrenamtlichen Kooperationspartnern (Vereine, Firmen, kirchliche Institutionen, Jugendorganisationen, Einzelpersonen); Beratung der ehrenamtlichen Kooperationspartner über inhaltliche und organisatorische Themen und Hinweise auf sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themenfelder; Vernetzung der Kooperationspartner
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Koordinierung und Steuerung von Erfahrungsaustauschen der Bildungspartner (themenbezogen und zielgruppenorientiert)
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Vernetzung innerhalb des Schulverwaltungsamts und weiterer städtischer Ämter (beispielsweise Jugendamt, Amt für Umweltschutz, Sportamt, Kulturamt, Gesundheitsamt, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung „Soziale Stadt“, Stabsstelle „Förderung Bürgerschaftliches Engagement“ und frEE-Akademie)
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Vernetzung auf Landesebene (Kultusministerium, Jugendstiftung Baden-Württemberg, Staatliches Schulamt, Regierungspräsidium)
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Beschaffung, Steuerung und Controlling der Fördermittel
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Finanzen: eigenständige Mittelbewirtschaftung, Haushaltsplanaufstellung sowie -überwachung
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Organisatorische Abwicklung der Zuschussanträge, Kooperationsvereinbarungen und Elternentgelte
Personalbedarf:
Die inhaltliche und formale Abwicklung bei der Schulverwaltung als Koordinations- und zentrale Steuerungsstelle wurde bisher über zwei Vollzeitstellen gewährleistet. Die beiden eingesetzten Mitarbeiterinnen sind aus verschiedenen Bereichen des Referats KBS zeitlich abgeordnet. Diese Zwischenlösung ist aufgrund dienstlicher Gegebenheiten nur noch bis zum 31.12.2009 möglich. Da von max. 130 potentiellen Schulen derzeit 86 Schulen im Programm sind, ist ein gewisser Sättigungsgrad erreicht. Zudem wurden die formalen Abläufe strukturiert und optimiert. Für die Überleitung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung in den laufenden Betrieb und damit als Garantie für die Fortführung des Programms ist ein Personalbedarf von 1,75 Stellen erforderlich. Die Schulverwaltung schlägt vor, 1 Planstelle im Beamtenverhältnis bewertet nach A13 h. D. für die zentrale Steuerung und Koordination zu schaffen. Die endgültige Bewertung erfolgt bis zum Stellenplan 2010/2011 durch das Haupt- und Personalamt. Für den für die operativen Aufgaben erforderlichen weiteren 0,75 Stellenanteil wird versucht, verwaltungsintern eine Lösung zu finden.
Finanzielle Auswirkungen
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Für die Betreuungsangebote werden den Schulen pro Schuljahr über 500.000 € an Zuschüssen ausbezahlt.
Im städtischen Haushalt sind für die Außerschulischen Bildung und Betreuung 200.000 € bereitgestellt. Die für die Angebote erhobenen Elternentgelte belaufen sich auf rund 50.000 €. Durch die mit GRDrs 746/2008 beschlossenen Maßnahmen gegen Kinderarmut werden zukünftig die Elternentgelte für „Bonuscard-Kinder“ erlassen. Dementsprechend werden sich die Einnahmen aus dem Elternentgelt vermindern. Aus Landesmitteln (Jugendbegleiterprogramm, Flexible Nachmittagsbetreuung) erhält die Landeshauptstadt drüber hinaus rund 290.000 €.
Für die Einrichtung einer Planstelle im Beamtenverhältnis entstehen, abhängig von der durch das Haupt- und Personalamt festgestellten Bewertung, durchschnittliche Gesamtpersonalkosten in Höhe von bis zu 104.400 € (A13 h. D.).
Fazit:
Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung hat sich nicht nur zu einem festen Bestandteil in der Ganztagesbetreuung entwickelt, es ist auch wichtiger Bestandteil einer Schule auf dem Weg zur Offenen Ganztagesschule. Durch die große Anzahl der teilnehmenden Schulen und das bisher geschaffene breite Netzwerk an Kooperationspartnern ist das Programm ein sehr guter Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung bildungspolitischer Konzepte. Eine stellenplanmäßige Absicherung ist für die weitere Wahrnehmung dieser Aufgaben unerlässlich. Bei Ablehnung der Stellenschaffung kann die Aufgabe nicht weiter wahrgenommen werden. Dies wäre verbunden mit negativen Konsequenzen für die beteiligten Schulen und mit Verlust von Landesfördermitteln.
Beteiligte Stellen
Die Referate AK und WFB haben 10 Tage vor Beratung Kenntnis von dieser Mitteilungsvorlage genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der HH-Planberatungen erfolgen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dr. Susanne Eisenmann
Sachstandsbericht
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