Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0323-00
GRDrs 721/2020
Stuttgart,
08/18/2020



Terminverschiebung Einwohnerversammlung Obertürkheim



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich23.09.2020



Beschlußantrag:

Die ursprünglich für den 23. März 2020 festgelegte Einwohnerversammlung für den Stadtbezirk Obertürkheim (GRDrs 1071/2019) wird nach der Verschiebung auf den 12. Oktober 2020 (GRDrs 363/2020) aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erneut auf ein noch zu benennendes Datum verschoben.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf Grundlage der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg in der Fassung vom 6. August 2020 können gemäß § 10 CoronaVO wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden.

§ 10 Abs. 1 CoronaVO legt dem Veranstalter u.a. die Pflicht auf, die Hygieneanforderungen nach § 4 CoronaVO einzuhalten, sowie ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 CoronaVO zu erstellen.

Das bedeutet unter anderem, dass zwischen den Teilnehmenden ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.

In der Turn- und Versammlungshalle Obertürkheim müsste daher die Personenzahl begrenzt werden, sodass anstatt von 450 Personen lediglich weniger als 50 Einwohnende teilnehmen könnten.

Des Weiteren kann eine wie in § 4 Abs.1 Punkt 2 CoronaVO verpflichtend vorgesehene regelmäßige und ausreichende Lüftung in der Turn- und Versammlungshalle Obertürkheim nicht gewährleistet werden.

Ein neuer Termin für die Einwohnerversammlung Obertürkheim wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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