Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1042/2017
Stuttgart,
11/10/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Geschwister-Scholl-Gymnasium
Planungsmittel für Sanierung mit Erweiterung oder Neubau


Beantwortung / Stellungnahme


Sachstand:
Mit GRDrs 26/2017 hat die Verwaltung den Sachstand zu den Planungen für das Geschwister-Scholl-Gymnasium dargestellt, und dem Gemeinderat den Vorschlag zur Weiterplanung einer Sanierung mit Erweiterung vorgeschlagen. Der Gemeinderat erbat jedoch vor einer abschließenden Entscheidung hierzu um belastbare Aussagen zur alternativen Option eines vollständigen Schulneubaus auf dem Gewann „Schwellenäcker“, auf dem aktuell im Rahmen des Regionalverkehrsplans das Verkehrsprojekt „Filderauffahrt“ vorgesehen ist.

Auf eine entsprechende Anfrage vom 26. Juli 2017 teilte der Verbandsvorsitzende des Verband Region Stuttgart mit Schreiben vom 25. September 2017 mit, dass angestrebt wird, Ende des Jahres die finalen Beratungen zum künftigen Regionalverkehrsplan aufzunehmen. Dann werde auch entschieden, in welcher Form die beiden Varianten für eine „Filderauffahrt“ im Weiteren zu berücksichtigen sind.


Planungsmittel für das Vorhaben:
Für das Vorhaben wurden zum Doppelhaushalt 2018/2019 gemäß Verwaltungsvorschlag in GRDrs 26/2017 Planungsmittel für die Weiterplanung der Sanierung mit Erweiterung bis einschließlich Leistungsphase 5 angemeldet, da entsprechend dem Rahmenterminplan diese Maßnahme in den kommenden beiden Jahren über den Projektbeschluss (Leistungsphase 3) hinaus weitergeplant werden könnte.


Der Mittelbedarf stellt sich für die einzelnen Schritte wie folgt dar:
bereitgestellt bis Verwaltungsvorschlag
DHH 2016/2017 DHH 2018/2019
[davon als EÜ (Grüne Liste)
noch vorhanden]
bis Wettbewerb 400.000 Euro
Planung LPH 2 800.000 Euro
Planung LPH 3 2.400.000 Euro
3.600.000 Euro 3.600.000 Euro
[3.500.000 Euro]

Planung LPH 4 300.000 Euro
Planung LPH 5 2.700.000 Euro
3.000.000 Euro 3.000.000 Euro

Im Zeitraum des Doppelhaushalts 2018/2019 ist aus momentaner Sicht grundsätzlich eine Weiterbearbeitung und Beauftragung bis LPH 5 möglich. Mit den noch vorhandenen Planungsmitteln (Ermächtigungsübertragung - EÜ) in Höhe von 3,5 Mio. Euro ist eine Bearbeitung bis zum Projektbeschluss (Leistungsphase 3) möglich.

Bei Streichung der im Verwaltungsvorschlag (grüne Liste) enthaltenen Planungsmittel von 3,0 Mio. € wäre die Beauftragung weiterer Planungsphasen nicht möglich, was eine Planungsunterbrechung ab Sommer 2019 zur Folge hätte. Diese würde zu finanziellem sowie personellem Mehraufwand führen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

349/2017 der CDU-Gemeinderatsfraktion,; 445/2017 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion; 498/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion; 693/2017 der Freie-Wähler-Gemeinderatsfraktion; 593/2017 der SÖS-LINKE-PluS-Fraktionsgemeindschaft




Isabel Fezer



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