Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 10/2016
Stuttgart,
03/01/2016



Freie Kunstschule Stuttgart e. V.
- Zuwendung 2016
- Mitwirkung von Vertretern des Gemeinderats und der
Verwaltung in Vereinsgremien




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.03.2016
16.03.2016



Beschlußantrag:
  1. Der städtische Zuschuss 2016 an die Freie Kunstschule Stuttgart e. V. (FKS) in Höhe von 157.700 Euro wird unter der Bedingung gewährt, dass ein Teil der auf 31.12.2015 vorhandenen Rücklage in Höhe von 120.000 Euro zur Bildung einer zweckgebundenen Rücklage für Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten am Gebäude Bottroper Str. 42 - 44 verwendet wird und nicht für andere Zwecke ausgegeben werden darf.
  2. Ab 2016 sollen je ein Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und ein Mitglied der Kulturverwaltung in einen von der FKS neu zu gründenden Beirat entsandt werden. Etwaige Satzungsänderungen sind von der FKS im Laufe des Jahres herbeizuführen.



Begründung:


Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert den Verein FKS institutionell mit einer städtischen Zuwendung, die rund 40 % der Ausgaben der Schule deckt. Seit 2010 beträgt der Zuschuss 157.700 Euro, wobei ein Teil der Zuwendung in Höhe von
rd. 98.200 Euro als Miete für das Schulgebäude Bottroper Str. 42 – 44 an die Stadt zurückfließt.

Die Kulturverwaltung hat im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens dargestellt (GRDrs 1308/2015), dass die FKS seit 2010 große Rücklagen ansammeln konnte. Ende 2014 betrug das Vereinsvermögen inklusive Rückstellungen für die beabsichtigten Baumaßnahmen ca. 185.000 Euro. Als Betriebsmittelrücklage können nach den städtischen Zuwendungsvorschriften rund 50.000 Euro anerkannt werden. Ein darüberhinausgehender Betrag würde sich wegen der Subsidiarität der städtischen Zuwendung grundsätzlich im Folgejahr zuschussmindernd auswirken.

Wie bei den Haushaltsplanberatungen vereinbart soll der Zuschuss 2016 ungekürzt unter der Bedingung bewilligt werden, dass ein Teil der Rücklage in Höhe von
120.000 Euro für notwendige, vom Mieter zu tragende Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Gebäude Bottroper Str. 42- 44 zweckbestimmt ist und nicht für andere Zwecke verwendet werden darf.


Unabhängig davon wird das Amt für Liegenschaften und Wohnen im Sommer 2016 das Gebäude in einem 1. Bauabschnitt umfangreich sanieren. Der städtische Aufwand für die Arbeiten an Dach und Fassade beträgt 963.000 Euro. Ein 2. Bauabschnitt (705.000 Euro) mit Fensteraustausch und Sanierung der Fluchtwege, des Kellers und der Leitungen soll sich anschließen. Die Mittel stehen im Bauunterhaltungsbudget des Amts für Liegenschaften und Wohnen 2016 und 2017 bereit (vgl. auch GRDrs. 1245/2015).

Seitens des Gemeinderats wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen eine fehlende Transparenz und konzeptionelle Neuausrichtung beanstandet. Es wurde daher gefordert, dass künftig wie bei anderen vergleichbaren Institutionen Vertreter/-innen des Gemeinderats und der Kulturverwaltung in die Vereinsarbeit eingebunden werden, indem sie im Vereinsvorstand mitwirken oder in einem Beirat mitwirken.

Städtische Vertreter in einem Vereinsvorstand gibt es bisher nur beim Stuttgarter Kammerorchester und der Internationalen Bachakademie. In der Regel gibt es bei den meisten großen Kultureinrichtungen Beiräte oder Verwaltungsräte, die die Arbeit der Einrichtung unterstützend begleiten und in denen auch Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung vertreten sind, wie zum Beispiel Beirat des Vereins Altes Schauspielhaus und Komödie im Marquardt e.V., Beirat des Theaterhauses e. V. oder Verwaltungsrat des Württembergischen Kunstvereins. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass eine städtische Mitwirkung nicht im Vereinsvorstand, sondern in einem neu zu gründenden Beirat erfolgen soll. Zu den Aufgaben gehören u. a. Beschließung des Haushalts, Entlastung des Vorstands und inhaltliche Begleitung. Damit würde die Arbeit der FKS auf eine breite Basis gestellt.

Da nach der Satzung der FKS der Verein bisher von zwei Vorständen gemeinschaftlich geleitet wird – einer davon in Personalunion als Rektor der FKS – und weitere Gremien nicht vorgesehen sind, müsste der Vorstand der FKS aufgefordert werden, noch in diesem Jahr eine Mitgliederversammlung mit dem Ziel einer Beschlussfassung über die notwendige Satzungsänderung einzuberufen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet bei der Gewährung der Zuwendung 2016 auf die in den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart vorgeschriebene Subsidiarität der städtischen Zuwendung in Höhe von
120.000 Euro.





Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Keine

<Anlagen>



zum Seitenanfang