Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0504-04
GRDrs 866/2018
Stuttgart,
10/31/2018



Zulagengewährung bei der Ausländerbehörde



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.11.2018
08.11.2018



Beschlußantrag:

1. Die mit GRDrs 935/2015 beschlossene Zulage analog Tarif+ für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion bei der Ausländerbehörde wird im Jahr 2019 einheitlich für alle in voller Höhe weitergewährt. Auch neu eingestellte Beschäftigte erhalten die Zulage.

2. Die Finanzierung des Aufwands in Höhe von bis zu 67.891,20 € jährlich erfolgt 2019 aus dem Personalkostenbudget.

3. Die Verwaltung wird rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2020/2021 über die aktuelle Personalsituation bei der Ausländerbehörde berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage entschieden werden kann.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 935/2015 wurde eine Zulage analog Tarif+ für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion bei der Ausländerbehörde beschlossen. Vorgesehen war die Gewährung in voller Höhe (100,00 € bei Vollzeitbeschäftigung) für die Dauer von 3 Jahren und eine anschließende Abschmelzung um 25 % jährlich.
Die Verwaltung schlägt die Weitergewährung in voller Höhe für das Jahr 2019 vor,
da nach wie vor zusätzliche finanzielle Anreize zur Personalgewinnung und -bindung wichtig sind.


Die Situation bei der Ausländerbehörde stellt sich wie folgt dar:

Stand 30.06.2018 waren 16,32 Stellen bei der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht unbesetzt, davon 11,85 Stellen auf Sachbearbeiterebene (Besoldungsgruppe A9m / Entgeltgruppe 9a), die in der Kundenbetreuung fehlen.
Dies entspricht etwa 12 %. Im Vergleich zum Jahr 2016 (19,5 %) stellt dies zwar eine Verbesserung dar, die personelle Situation ist jedoch weiterhin äußerst angespannt.
Bereits von September 2015 bis Januar 2017 waren 4 von 5 Schaltern für Kunden ohne Termin geschlossen. Aktuell besteht das Risiko erneuter Schalterschließungen.
Neben der personellen Unterbesetzung ist die Fluktuation ein Problem.
Die Grundeinarbeitungszeit in die komplexe und dynamische Rechtsmaterie für neue Mitarbeiter/innen beträgt mind. 1 Jahr (laut Innenministerium bis zur Endqualifizierung 2-3 Jahre).

Auch die Krankheitsquote ist überdurchschnittlich hoch (2017: 27,4 Krankheitstage und damit 4,08 Krankheitstage über dem städtischen Durchschnitt). Das verbleibende Personal ist dadurch zusätzlich belastet.
Die Dienststelle steht vor zahlreichen Herausforderungen. So müssen beispielsweise alle Aufenthaltstitel von der bisherigen Etikettenform auf den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) umgestellt werden. Die gesetzliche Übergangsregelung läuft zum 31.08.2021 aus. Das im Rahmen der Organisationsuntersuchung im Jahr 2015 geschaffene Team Grundsatz/Recht/Wiki existiert mangels Personal bis heute nicht, dadurch können wichtige Grundsatzarbeiten nicht geleistet werden. Auch die Gefährdungsdokumentation muss zurückgestellt werden. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb ist zumindest in den nächsten zwei Jahren nach Einschätzung der Dienststelle nicht absehbar. Überlastungsanzeigen liegen vor.

Vor diesem Hintergrund wäre die Abschmelzung der Zulage analog Tarif+ ein falsches Signal. Die Zulagengewährung hat sich als wichtiges Instrument der Personalbindung, aber auch der Personalgewinnung erwiesen. Die Zulage stellt einen finanziellen Anreiz dar, zur Landeshauptstadt Stuttgart zu kommen.

Die Zulage wurde bislang - stets widerruflich und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs - ab 01.01.2016 bzw. ab dem Zeitpunkt der Einstellung für die Dauer von drei Jahren in voller Höhe gewährt. Damit ergeben sich unterschiedliche Zeitpunkte für die Abschmelzung.
Die Zulage soll nun für alle Beschäftigten in zulageberechtigter Funktion (auch Neueinstellungen) im Jahr 2019 in voller Höhe (weiter)gewährt werden.
Für 2020 ist eine Zulage von 75,00 €, für 2021 von 50,00 € und für 2022 von 25,00 € vorgesehen. Es erfolgt somit - sofern zum Doppelhaushalt 2020/2021 kein anderslautender Beschluss gefasst wird - eine einheitliche Abschmelzung um jeweils 25 % ab dem Jahr 2020. Die vorgeschlagene Regelung, so auch mit GRDrs 1143/2017 für die Zulage Tarif+ beschlossen, führt zu einer Verwaltungsvereinfachung (einheitlicher Zeitraum).

Die Zulage entfällt grundsätzlich mit Beendigung der zulageberechtigten Tätigkeit.
Eine Ausnahme soll künftig bei Sachbearbeitern, die die Funktion der Teamberatung übernehmen, greifen. Die Zulage für die Teamberatertätigkeit (in Höhe der Amtszulage A 9m) wird erst nach Feststellung der Bewährung in dieser Funktion gewährt (i.d.R. ab dem 4. Monat). Mit Beendigung der Sachbearbeitertätigkeit entfällt jedoch bereits die Zulage analog Tarif+. Personalentwicklungstechnisch ist die Übernahme einer Führungsposition positiv zu bewerten. Die Zulage Tarif+ soll in künftigen Fällen bis zur Feststellung der Bewährung als Teamberater weitergewährt werden, sodass kein vorübergehender finanzieller Nachteil entsteht.

Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2020/2021 wird die Verwaltung über die aktuelle Personalsituation bei der Ausländerbehörde berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage entschieden werden kann.

Finanzielle Auswirkungen

Die jährlichen Kosten belaufen sich - mit Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und zur ZVK - auf 1697,28 € je Vollzeitbeschäftigten.
Aktuell ergibt sich eine Gesamtsumme von 49 806,68 €. 11,85 Stellen sind unbesetzt. Eine Kostensteigerung auf bis zu 67 891,20 € ist demnach möglich.
Der Aufwand 2019 ist im Personalkostenbudget enthalten.



Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat SOS


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

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