Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1095/2013
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/05/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2013



Schwangerschaftskonfliktberatung - Förderung von weiteren 2,05 Fachkraftstellen bei der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (EVA)

Beantwortung / Stellungnahme

Ergänzend zu den Aussagen aus der Haushaltsvorlage 1095/2013 wurde von der CDU-Gemeinderatsfraktion, Frau Stadträtin Ripsam, nach der Grundlage für die Förderung von Fachkraftstellen durch das Land, die zusätzliche freiwillige Förderung durch die Stadt Stuttgart und die Entwicklung der Fallzahlen gefragt.

Stellungnahme der Verwaltung
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Juli 2003 sind die jeweiligen Länder zuständig für die Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Die gesetzliche Mindestförderung beträgt 80% der Sach- und Personalkosten.
Vor diesem Gerichtsurteil wurden die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen überwiegend von den Gemeinden bezuschusst – so auch in Stuttgart.

Die Anzahl der vom Land förderfähigen Fachkraftstellen (FK) ist abhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl einer Kommune (pro 40.000 Einwohner mind. 1 FK = mind. 14,6 FK).
Seitens des Landes findet die Anzahl der Ratsuchenden einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle keine Berücksichtigung.

Zusätzlich zur Landesförderung erhalten die 3 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in freier Trägerschaft auf Beschluss des Gemeinderats seit 2004 von der Stadt Stuttgart im Wege einer Freiwilligkeitsleistung einen Festbetrag für die Anzahl von Stellen, die das Land im Jahr 2004 gefördert hat.
Im Jahr 2007 hat das Land zusätzlich 2,05 Stellen bei der ev. Gesellschaft in die Förderung aufgenommenen. Für diese Stellen wird der freiwillige städtische Festbetrag nicht gewährt.

TrägerKommunal geförderte StellenVom Land geförderte Stellen
Pro Familia
7
7
Donum Vitae
2
2
Ev. Gesellschaft
2
2 (Jahr 2004) / 4,05 (seit 2007)
Stadt
2,6



Entwicklung der Fallzahlen von 2009 bis 2012

Fälle
Fälle
pro
Fachkraft
Fälle
Fälle
pro
Fachkraft
Fälle
Fälle
pro
Fachkraft
Fälle
Fälle
pro
Fachkraft
2009
2010
2011
2012
Pro
Familia
2425
346
2488
355
2628
375
2199
314
Donum Vitäe
462
231
418
209
422
211
407
204
EVA
687
170
669
165
687
170
670
165
Stadt*
624
208
533
178
491
189
357
137
*Die rückläufigen Fallzahlen bei der städtischen Beratungsstelle sind dadurch begründet, dass es aufgrund von Langzeiterkrankungen immer wieder zu längeren Ausfallzeiten kommt. Ratsuchende müssen dann an andere Beratungsstellen weiterverwiesen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

445/2013 Bündnis90/Grüne
622 SPD-Gemeinderatsfraktion
mündlich StRin Ripsam





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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