Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR-0322-00
GRDrs 1243/2021
Stuttgart,
12/01/2021



Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung: Besetzungsverfahren des Beteiligungsbeirats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.12.2021
16.12.2021



Beschlußantrag:

1. Es wird der Beteiligungsbeirat der Landeshauptstadt Stuttgart nach § 17 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart gebildet. Die Amtszeit des Beteiligungsbeirats der Landeshauptstadt Stuttgart wird an die des Gemeinderats angeglichen.
2. Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Beteiligungsbeirats der Landeshauptstadt Stuttgart werden die in Anlage 2 genannten Stadträtinnen und Stadträte, sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitglieder der Verwaltung bestellt. Weiterhin werden die in Anlage 3 aufgeführten Einwohnerinnen und Einwohner als weitere Nachrückerinnen und Nachrücker benannt. 3. Die Aufwendungen für die Sitzungen des Beteiligungsbeirats in Höhe von 18.000 EUR ab dem Haushaltsjahr 2022 werden im Teilergebnishaushalt 0800 – Gemeinderat, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen, gedeckt.
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Begründung:


Zu 1.:
Der Gemeinderat hat mit GRDrs 591/2016-Neufassung am 6. April 2017 einstimmig die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen. Die Leitlinie ist zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten und regelt das Vorgehen bei informeller Bürgerbeteiligung – von deren Anregung über die Durchführung bis hin zur Entscheidungsfindung. Mit der Leitlinie hat sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen transparenten und verbindlichen Rahmen für informelle Bürgerbeteiligung gegeben.

Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat haben mit der Beschlussfassung ebenfalls festgelegt, dass eine Evaluation der Leitlinie nach einer zweijährigen Erprobungsphase stattfinden soll. Vom Evaluationsbericht zur Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung hat der Gemeinderat mit GRDrs 742/2020 Kenntnis genommen und die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Beteiligungsbeirat wiederzubesetzen.

Der Beteiligungsbeirat steht dem Gemeinderat, den anderen gemeinderätlichen Gremien und der Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart als sachverständiger Ratgeber zur Seite. Es handelt sich um einen Beirat nach § 17 Hauptsatzung, der unabhängig und nicht weisungsgebunden tätig ist. Der Beteiligungsbeirat ist dem Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht zugeordnet. Die Geschäftsführung des Beteiligungsbeirats liegt beim Haupt- und Personalamt, Koordinierungsstelle für informelle Bürgerbeteiligung.

Die Ziele und Aufgaben des Beteiligungsbeirats der Landeshauptstadt Stuttgart ergeben sich aus Anlage 1. Dort sind auch weitere Regelungen zur Beteiligung, der Zusammensetzung, Bildung und Wahl, der Sitzungen und dem Tätigkeitsbericht sowie der Geschäftsführung des Beirats aufgeführt. Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung mit Ausnahme des § 38 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Vorschriften der Gemeindeordnung für beratende Ausschüsse entsprechend (§ 41 Abs. 3 GemO). Die Entschädigung der sachkundigen Mitglieder richtet sich nach § 5 der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 Hauptsatzung). Aktuell erhalten die sachkundigen Mitglieder damit eine Entschädigung von 50 € je Sitzung.

Zu 2.:
Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit GRDrs 742/2020 beauftragt, den Beteiligungsbeirat wieder zu besetzen. Er wird erneut besetzt durch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Einwohnerschaft und Verwaltung. Mit GRDrs 742/2020 wurde zudem beschlossen, die Anzahl der Mitglieder jetzt festzulegen. Sie orientiert sich an der Anzahl der Fraktionen, die derzeit im Gemeinderat vertreten sind. Deshalb wird der Beteiligungsbeirat nun folgendermaßen besetzt:
Für die Vergabe der ersten sechs Sitze der Einwohnerschaft ist im Zeitraum vom 8. September 2021 bis 7. Oktober 2021 ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt worden. Die Möglichkeit sich für einen der Sitze im Beteiligungsbeirat zu bewerben, ist von einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit begleitet worden (Social Media, Beteiligungsportal, Flyer, CityCards, Bauzaunbanner Baustelle Marktplatz, Amtsblatt, Pressedienst).

Interessierte konnten sich für eine der folgenden Kategorien bewerben:
Insgesamt sind im Bewerbungszeitraum 96 Bewerbungen eingegangen. Davon waren 84 gültige und 12 ungültige Bewerbungen. Gründe für ungültige Bewerbungen sind u.a., dass Interessierte unvollständige Bewerbungen eingereicht haben oder keinen aktuellen Erstwohnsitz in Stuttgart haben.

Bewerberspiegel nach vorgegebenen Kategorien:

KategorieAnzahl Bewerbungen
Menschen mit Migrationshintergrund
7
Menschen bis 30 Jahre
15
Menschen ab 65 Jahre
15
Einwohnerschaft allgemein
36
Mitglieder in Stadtteilinitiativen/Bürgervereinen
11
Gesamt
84


Darüber hinaus wurden, wie erwähnt, die im Beteiligungsbeirat vertretenen Referate gebeten, weitere interessierte Einwohnerinnen und Einwohner aus den jeweiligen Netzwerken vorzuschlagen, die im Bereich Bürgerbeteiligung engagiert sind und gerne im Beteiligungsbeirat mitarbeiten möchten. Hier wurden der Koordinierungsstelle noch einmal weitere fünf Interessierte genannt.

Die insgesamt acht Sitze wurden am Montag, 8. November 2021 mittels einer Losziehung vergeben. Im Rahmen ihrer Bewerbung mussten Interessierte sich für eine der oben genannten Kategorien bewerben und wurden dem entsprechenden Losbehälter zugeteilt.

In diesem Auslosungsverfahren wurden sowohl die sachkundigen, stimmberechtigten Mitglieder aus der Einwohnerschaft als auch deren Stellvertretungen des zukünftigen Beirats ermittelt sowie etwaige Nachrücker. Die Mitglieder und Stellvertretungen, die dem Gemeinderat zur Berufung in den Beteiligungsbeirat vorgeschlagen werden, sind in Anlage 2 aufgelistet. Durch die Bildung der Kategorien sollen möglichst viele Perspektiven der Stuttgarter Einwohnerschaft einbezogen werden, um eine zielgruppengerechte Gestaltung der jeweiligen Bürgerbeteiligungsprozesse zu befördern.

Die Amtszeit des Beteiligungsbeirats entspricht der Amtsperiode der Mitglieder des Gemeinderats. Die Amtszeit würde demnach bis zur konstituierenden Sitzung des im Jahr 2024 neu gewählten Gemeinderats dauern.

Die Mitgliedschaft im Beirat endet durch Widerruf der Bestellung oder, wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in Stuttgart aufgibt. Scheidet ein Beiratsmitglied aus, so rückt automatisch durch Änderung der Bestellung die bisherige Stellvertretung nach. Lassen sich für eine der oben genannten Kategorien keine Mitglieder finden, so bleiben die Sitze im Beirat solange unbesetzt.





Finanzielle Auswirkungen

Für die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung wurden zum Haushalt 2020/2021 (GRDrs 710/2019) bis einschließlich 2024 Mittel für Öffentlichkeitsarbeit von 250.000 € (50.000 € pro Jahr) zur Verfügung gestellt.
Für die Aufgabenerfüllung des Beteiligungsbeirats (Sitzungsgeld, Verpflegung, ggf. Moderation und Arbeitsmaterialien) sind pro Sitzung mindestens 3.000 € (rd. 18.000 € pro Jahr) einzukalkulieren.





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Beteiligungsbeirat - Ziele, Aufgaben und weitere Regelungen
Anlage 2: Mitglieder und Stellvertretungen des Beteiligungsbeirats
Anlage 3: Liste nachrückender Stellvertretungen


<Anlagen>



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