Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 845/2023
Stuttgart,
09/12/2023


Teilhaushalt 660 - Tiefbauamt: Bericht zu Budget und Stellen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.09.2023
20.09.2023

Bericht:


1. Ausgangslage

Zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde den Fachämtern mit dem 2. Haushaltsausschreiben vom 13. März 2023 vorgegeben, eine spezielle Mitteilungsvorlage („Ämtervorlage“) zu erstellen.

Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Umsetzungsstand der zum Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossenen Budgetveränderungen (Sondereinflüsse) und der Besetzung der zum letzten Stellenplan neu beschlossenen Stellen sowie der bereits berücksichtigten Budgetveränderungen im Doppelhaushalt 2024/2025 mit Stand Juli 2023 im Bereich der Pauschalen im Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts berichtet.

Das Tiefbaumt hat diese Thematik für seine Infrastrukturprojekte (Einzelobjekte im Teil-
finanzhaushalt) bereits mit GRDrs 421/2022 am 7. Februar 2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik ausführlich dargestellt (Umsetzung Infrastrukturprojekte durch das Tiefbauamt - Priorisierung).


2. Rückblick auf Budgetveränderungen im Doppelhaushalt 2022/2023
und deren Umsetzung sowie erfolgte Stellenschaffungen mit Stand
der Stellenbesetzungen





2.1 Rückblick auf Budgetveränderungen im Doppelhaushalt 2022/2023
und deren Umsetzung

Der Budgetzuwachs im Bereich der Pauschalen im Teilergebnishaushalt und im Teil-
finanzhaushalt des Tiefbauamts kann der Anlage 1 entnommen werden. Darin nicht enthalten sind allgemeine, alle Ämter betreffende Budgetveränderungen und vorabdotierte Positionen.

Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Bereich der Pauschalen und der damit verbundene Mittelabfluss ist beim Tiefbauamt sehr gut. Am nachfolgenden Schaubild, in dem die Budgets und Rechnungsergebnisse aller Pauschalen für Verkehrsinfrastruktur seit dem Jahr 2010 dargestellt sind, lässt sich dies erkennen:





Für die letzten vier Jahre (2019 bis 2022) wurde dem Tiefbauamt ein Budget für Pauschalen von insgesamt rd. 229 Mio. EUR bewilligt. Davon wurden rd. 210 Mio. EUR und damit fast 92 % zum Abfluss gebracht. Dies vor dem Hintergrund eines seit dem Jahr 2018 stark ansteigenden Budgets.


2.1.1 Was sind die wichtigsten Gründe für eine verzögerte Maßnahmenumsetzung
und damit einen verzögerten Mittelabfluss?

- Verzögerungen, die von Seiten des Tiefbauamts nicht beeinflusst werden können,
sich aber auf die Umsetzung der Maßnahmen und den Mittelabfluss auswirken:
Abstimmungen mit Bürgern, Verbänden, Vereinen, Unternehmern, Leitungsträgern,
dem Land Baden-Württemberg, der Deutschen Bahn etc.

- Vorplanung durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen verzögert sich.


- Engpässe bei Firmen (Kapazitätsengpässe und Materialengpässe)

- Personalengpässe
(fehlende Stellen, Elternzeiten, langwierige Stellenbesetzungen / Personalrekrutierung,
Fluktuation, Krankenstand)


2.1.2 Wie steuert das Tiefbauamt dagegen?

- Zurückhaltende Anmeldung neuer Projekte und Sonderbedarfe in der Anmeldeliste:
Priorisierung nach Wichtigkeit für die Erhaltung der Infrastruktur sowie der Umsetz-
barkeit.

- Zurückhaltende Finanzierungsraten in der Anmeldeliste:
Die Bedarfe werden zeitlich in die Zukunft verschoben und umsetzbare Jahresteilraten
angesetzt.

- Neuveranschlagung von Finanzierungsraten im Haushalt:
Allein über die Nachtragshaushaltspläne 2021 und 2023 hat das Tiefbauamt in
Abstimmung mit der Finanzverwaltung Finanzierungsraten bei den Einzelobjekten von
über 33 Mio. EUR neu für spätere Haushaltsjahre veranschlagen lassen und damit
Ermächtigungsübertragungen („Reste“) in gleicher Höhe vermieden.
Vorgesehen ist, diese Verfahrensweise bei den Einzelobjekten des Teilfinanzhaushalts
zu intensivieren und auch auf die Pauschalen auszuweiten, bei denen erstmals zum
Jahresabschluss 2022 Neuveranschlagungen erfolgten. Bei den Pauschalen im Teil-
ergebnishaushalts wurden ohne vorabdotierte Positionen rd. 2,4 Mio. EUR und im
Teilfinanzhaushalt rd. 3,6 Mio. EUR im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 neu
veranschlagt.

- Flexible Mittelbewirtschaftung im Rahmen der Budgetierung:
Zur Minimierung der Ermächtigungsübertragungen („Reste“) nutzt das Tiefbauamt die
Deckungsmöglichkeiten innerhalb seines Budgets. Zum Beispiel haben die Pauschalen
Straßenunterhaltung und Straßenerneuerung in den letzten Jahren im Bedarfsfall von
anderen Pauschalen (z.B. Lichtsignalanlagen und Stauanlagen) Budget erhalten, das im
Folgejahr wieder rückgeführt wurde. Zum Teil werden dabei in Absprache mit der
Finanzverwaltung Pauschalen zur Finanzierung von Mehrbedarfen bei Einzelprojekten
eingesetzt. Letztes Beispiel dazu ist die Bereitstellung von 4 Mio. EUR aus der
Pauschale „Unterhaltung Ingenieurbauwerke“ für den Abbruch der Rosensteinbrücke
(GRDrs 535/2022).

- Amtsinternes Berichtssystem:
Den Führungskräften steht ein umfangreiches amtsinternes Finanzberichtssystem zur
Verfügung, welches abteilungsscharf und maßnahmenbezogen u.a. die Mittelabflüsse
bei Einzelobjekten aufzeigt. Für die Pauschalen stehen jeder Abteilung je Quartal
detaillierte Controlling-Listen zur Verfügung, aus denen u.a. die Mittelabflüsse ersichtlich
sind.


Die Gründe für eine verzögerte Maßnahmenumsetzung und damit einen verzögerten
Mittelabfluss können im Einzelnen der Anlage 1 entnommen werden.

Der Umsetzungsstand der Maßnahmen wurde nach der Ampel-Methode („grün-gelb-rot“)
nach Einschätzung des Tiefbauamts bewertet:

GrünDie geplante Maßnahmenumsetzung verläuft planmäßig bzw. verzögert sich nur gering oder die konkrete Maßnahmen- und Mittelumsetzung ist schon verbindlich geplant
GelbDie geplante Maßnahmenumsetzung ist teilweise kritisch
RotDie geplante Maßnahmenumsetzung ist kritisch

Erläuterungen sind für alle Maßnahmen in Anlage 1 erfolgt. Sofern sich die Umsetzung der Maßnahme nur gering verzögert oder die konkrete Maßnahmen- und Mittelumsetzung schon verbindlich geplant ist, erfolgte die Bewertung mit „grün“.


2.1.3 Ermächtigungsübertragungen bei den Pauschalen zum Jahresabschluss 2022

Im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts wurden zum Jahresabschluss 2022 nur Ermächtigungsübertragungen von rd. 1,8 Mio. EUR gebildet. Dies entspricht lediglich 0,8 % der bei der Stadt im Ergebnishaushalt gebildeten Ermächtigungsübertragungen von rd. 221 Mio. EUR (vgl. GRDrs 712/2023).

Im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts wurden zum Jahresabschluss 2022 bei den
Pauschalen des Tiefbauamts Ermächtigungsübertragungen von rd. 17 Mio. EUR gebildet. Dies entspricht lediglich 1,7 % der bei der Stadt im Finanzhaushalt gebildeten Ermächtigungsübertragungen von rd. 982 Mio. EUR (vgl. GRDrs 712/2023).


2.2 Zum Doppelhaushalt 2022/2023 erfolgte Stellenschaffungen
mit Stand der Stellenbesetzungen zum 30. Juni 2023

Die Besetzung der insgesamt 35 neu geschaffenen Stellen für das Tiefbauamt war zum Teil sehr schwierig. Ca. 1/3 der Stellen mussten mindestens zweimal, eine Stelle sogar viermal ausgeschrieben und in unterschiedlichsten Kanälen veröffentlicht werden, bis geeignete Personen gefunden werden konnten. Der Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt sowie die Konkurrenzsituation zu anderen Arbeitgebern zeigte sich bei den Versuchen der Stellenbesetzung deutlich. Immer wieder kam es vor, dass Bewerbenden eine Einstellungszusage gegeben wurde, sie aber aufgrund anderer Angebote absagten. Dennoch ist es gelungen, 34,5 der geschaffenen Stellen zum 1.September 2023 zu besetzen.

Einzelheiten können der Anlage 3 entnommen werden.


3. Bereits berücksichtigte Budgetveränderungen im Doppelhaushalt 2024/2025
mit Stand Juli 2023

Von der Finanzverwaltung wurden dem Tiefbauamt bisher ohne vorabdotierte Positionen für 2024 rd. 6,4 Mio. EUR und für 2025 rd. 5,6 Mio. EUR als Sondereinflüsse bewilligt. Darin enthalten sind in 2024 und 2025 jeweils 5,0 Mio. EUR. EUR für die grundhafte Instandsetzung des Leuzetunnel, die bereits mit GRDrs 150/2022 beschlossen wurden.

Einzelheiten können der Anlage 2 entnommen werden.

Da damit die notwendigen Bedarfe zur Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur nicht abgedeckt sind, ist das Tiefbaumt auf die Bewilligung der in den haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlagen und in der Anmeldeliste dargestellten Mittelbedarfe zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 angewiesen.
Die haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlagen des Tiefbauamts sind in Anlage 4 aufgeführt.


4. Fazit und Ausblick

Grundsätzlich sieht das Tiefbauamt Projekte und Maßnahmen, die dem Erhalt der Infrastruktur und damit der Funktionsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur aller Verkehrsträger sowie der Verkehrssicherheit dienen oder gesetzlich verankert sind, als prioritär an.

Während für die Umsetzung der großen Einzelprojekte derzeit fehlendes Budget grundsätzlich kein limitierender Faktor darstellt, da u.a. für die durch Baupreissteigerungen erforderlichen Budgetmehrbedarfe im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft gebildete Pauschale zur Verfügung steht, ist die Situation für die Finanzierung der „kleineren“, über Pauschalen im Ergebnis- und Finanzhaushalt finanzierten Maßnahmen beim Tiefbauamt eine völlig andere.

Die für diese Pauschalen im Doppelhaushalt 2022/2023 für das Tiefbauamt bewilligten Sondereinflüsse wurden in der Regel nur einmalig für die Jahre 2022 und 2023 bewilligt und nicht dauerhaft erhöht. Damit besteht keine Planungssicherheit und die Personalkapazitäten im Amt können nicht in ausreichender Weise darauf ausgerichtet werden. Mit einer dauerhaften und vor allem gleichmäßigen Bereitstellung der Pauschalen könnte dies verbessert werden. Wie in der Vorlage dargestellt, können gerade diese Maßnahmen und Budgets im Bereich der Pauschalen gut umgesetzt werden. Die in den 11 haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlagen des Tiefbauamts dargestellten Mittelbedarfe zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 sind darauf abgestimmt (Anlage 4).


Finanzielle Auswirkungen

-


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen:

Anlage 1: Budgetveränderungen bei den Pauschalen im Doppelhaushalt 2022/2023
Anlage 2: Bisheriger Zwischenstand im Budget zum Doppelhaushalt 2024/2025
Anlage 3: Erfolgte Stellenschaffungen im Doppelhaushalt 2022/2023 mit Stand
der Stellenbesetzungen zum 30. Juni 2023
Anlage 4: Übersicht der haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlagen des Tiefbauamts


<Anlagen>

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Anlage 2 Zwischenstand zum Budget 2024_2025 zu GRDrs 845_2023.pdf
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Anlage 3 Stellenschaffungen mit Stellenbesetzungen zu GRDrs 845_2023.pdf
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Anlage 4 Übersicht haushaltsrelevante Mitteilungsvorlagen zu GRDrs 845_2023.pdf
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Anlage 1 Budgetveränderungen 2022_2023 zu GRDrs 845_2023.pdf
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Ktn AKR _845_2023.pdf
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MZ WFB 845_2023.pdf