Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 946/2015
Stuttgart,
10/26/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Stuttgart 21 - Grundstücke

Beantwortung / Stellungnahme

Das Grundstücksgeschäft wurde vom Gemeinderat beschlossen und basiert auf einem Kaufvertrag, an den die Landeshauptstadt gebunden ist.

Ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Grundstückskaufvertrag hatte die Landeshauptstadt nur für den Fall, dass keine Finanzierungsvereinbarung über das Projekt Stuttgart 21 zustande kommt und deshalb „gemäß der Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen-Ulm vom 24.07.2001 (vgl. GRDrs 664/2001) das Projekt Stuttgart 21 gemäß Ziffer 3.3 letzter Absatz jener Vereinbarung für beendet erklärt wird.“. Mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 ist das vertragliche Rücktrittsrecht hinfällig.

Die Bahn realisiert das Projekt. Verhandlungen mit der Bahn über eine einvernehmliche Rückabwicklung des Grundstücksvertrages machen keinen Sinn. Deshalb wurde auch von der Überprüfung des im Antrag genannten Betrages abgesehen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

621 Ziffer 4 SÖS-LINKE-PLuS




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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