Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
946/2015
Stuttgart,
10/26/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2015
Stuttgart 21 - Grundstücke
Beantwortung / Stellungnahme
Das Grundstücksgeschäft wurde vom Gemeinderat beschlossen und basiert auf einem Kaufvertrag, an den die Landeshauptstadt gebunden ist.
Ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Grundstückskaufvertrag hatte die Landeshauptstadt nur für den Fall, dass keine Finanzierungsvereinbarung über das Projekt Stuttgart 21 zustande kommt und deshalb „gemäß der Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen-Ulm vom 24.07.2001
(vgl. GRDrs 664/2001)
das Projekt Stuttgart 21 gemäß Ziffer 3.3 letzter Absatz jener Vereinbarung für beendet erklärt wird.“. Mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 ist das vertragliche Rücktrittsrecht hinfällig.
Die Bahn realisiert das Projekt. Verhandlungen mit der Bahn über eine einvernehmliche Rückabwicklung des Grundstücksvertrages machen keinen Sinn. Deshalb wurde auch von der Überprüfung des im Antrag genannten Betrages abgesehen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
621 Ziffer 4 SÖS-LINKE-PLuS
Michael Föll
Erster Bürgermeister
<Anlagen>