7,0 Mio. Euro bis 8,6 Mio. Euro für den 3. Bauabschnitt (Modulbau)
ca. 35 Mio. Euro für den 4. Bauabschnitt und folgende (Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umstrukturierung im Bestand) zzgl. Kostengruppe 600 Ausstattung in Höhe von bis zu 3,3 Mio. Euro (davon 500.000 Euro für den 3. Bauabschnitt) zu erwarten.
(Kostenangabe brutto incl. Indexsteigerung bis Mittlere Bauzeit + WBW; ohne Kosten für Umzüge und Interim für bauliche Zwischenzustände, da noch nicht bekannt)
Für die baulichen Maßnahmen am Standort Stammheim wurden vom Gemeinderat folgende Mittel im Doppelhaushalt 2016/17 zur Verfügung gestellt:
Davon sind folgende Maßnahmen bereits umgesetzt bzw. sind bereits Mittel reserviert (Stand 30.08.2017):
Mit Beschluss dieser Vorlage werden weitere Finanzmittel wie folgt gebunden:
Die zum DHH 2014/2015 bereitgestellte Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908 enthält für 18 Schulen durchschnittliche Investitionsmittel in Höhe von jeweils 3,5 Mio. Euro. Aufgrund entsprechendem Planungsfortschritt sind für einige Projekte nun deutlich mehr als dieser Durchschnittsbetrag aus der Pauschale zu finanzieren, zum Beispiel:
Grundschule Stammheim (GRDrs 338/2017) 9,98 Mio. Euro
Maria-Montessori-Schule (GRDrs 941/2016) 7,145 Mio. Euro
Anne-Frank-Gemeinschaftsschule (GRDrs 1213/2017) 5,78 Mio. Euro
Martin-Luther-Schule (GRDrs 405/2017) 4,75 Mio. Euro
Somit zeichnet sich bereits ab, dass einige Projekte, die noch nicht so weit im Planungsprozess fortgeschritten sind, beispielsweise aus der zum DHH 2016/2017 bereitgestellten Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe (7.401909) oder durch zusätzliche Mittel zu finanzieren sind. Die Verwaltung wird hierzu fortlaufend im Rahmen der entsprechenden Vorprojekt- bzw. Projektbeschlüsse berichten bzw. Entscheidungsvorschläge unterbreiten.
Darüber hinaus werden ab DHH 2020/21 zusätzliche Planungs- bzw. Investitionsmittel zur Fortführung und Umsetzung der Bauabschnitte 4 und 5 beantragt. In Abhängigkeit vom im Wettbewerb entwickelten Konzept zur Umsetzung am Standort können sich weitere Bedarfe ergeben (z.B. Ersatz weiterer Gebäude(-teile), weitere Interimsmaßnahmen). Für Schulgebäude, die vor 2015 erstellt wurden und Fördermittel vom Land Baden-Württemberg erhalten haben, beträgt die Dauer der Abschreibung 50 Jahre. Je nach Ergebnis des VgV-Verfahrens macht die entsprechende Umsetzung die Aufgabe von Bestandsgebäude(-teilen) erforderlich. Das Regierungspräsidium Stuttgart muss diesem Vorgehen zustimmen und über eine mögliche Rückzahlung von Fördermitteln befinden. Über mögliche finanzielle Auswirkungen wird dem Gemeinderat berichtet. Für die Baumaßnahme wird die Verwaltung zu gegebener Zeit einen Antrag auf Schulbauförderung beim Land Baden-Württemberg stellen. Aus den zurückgestellten Budgets für die Fenstersanierung an den Pavillons 1 und 2 wurden und werden weiterhin die Notmaßnahmen infolge des Feuchtigkeitsproblems finanziert. Für die Schulhausbetreuung der zukünftigen zwei Schulstandorte in Stammheim (GS Stammheim und Park-Realschule) ist spätestens mit Beginn des Schuljahrs 2020/2021 (Kompletter Einzug und Betrieb der Park-Realschule in Stammheim) ein zusätzlicher Stellenbedarf zu erwarten. Durch die zweite Schule und weitere Gebäude am Standort ist eine Zunahme des Arbeitsvolumens im Frühdienst absehbar und aufgrund der großen Entfernung zum nächst gelegenen Schulstandort ist eine Mitabdeckung durch einen anderen Schulhausmeister nicht praktikabel. Dieser zusätzliche Bedarf orientiert sich an den allgemein festgelegten Betreuungskapazitäten (Organisationsuntersuchung Schulhausbetreuungssystem 2015 - GRDrs 937/2015), d.h. eine zusätzliche Schulhausmeisterstelle mit 100% ist spätestens ab 2020 zu schaffen. Beteiligte Stellen Ref. WFB, Ref. StU, Ref. AKR Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Isabel Fezer Dirk Thürnau Bürgermeisterin Bürgermeister Anlagen 1. Schülerentwicklung am Standort 2. Raumprogramm Grundschule 3. Raumprogramm Realschule 4. Raum- und Funktionsprogramm 5. Darstellung bebaubarer Bereich nach § 34 <Anlagen> zum Seitenanfang