Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 152/2016
Stuttgart,
05/04/2016



Berichtigung der Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (GRDrs 280/2015, Niederschrift Nr. 140)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.05.2016
11.05.2016
12.05.2016



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart wird in der Fassung der Anlagen 1, 2, 3 und 4 beschlossen.


Begründung:


Der Gemeinderat hat mit GRDrs 280/2015 am 29. Juli 2015 die Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung nebst Gebührenverzeichnis und Verzeichnis der Straßengruppen mit dem Inhalt der Niederschrift Nr. 140 aus 2015 beschlossen. Die Veröffentlichung dieser Änderungssatzung erfolgte im Amtsblatt vom 8. Oktober 2015. Diese am 29. Juli 2015 beschlossene Änderungssatzung sah ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2016 vor. Diese Änderungssatzung wird im Folgenden als „Änderungssatzung 2015“ bezeichnet.

Zwischen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat und der Veröffentlichung der Änderungssatzung 2015 im Amtsblatt wurde von der Verwaltung festgestellt, dass es fast ausschließlich beim Text im Bezeichnungsbereich, also nicht bei der Gebührenhöhe, Abweichungen zwischen dem Gebührenverzeichnis der Änderungssatzung 2015 und dem Gebührenverzeichnis des vorherigen Standes der Sondernutzungssatzung gibt. Der vorherige Stand der Sondernutzungssatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart - vom 6. Juli 1994 (Amtsblatt Nr. 29 vom 21. Juli 1994) zuletzt geändert am 11. Oktober 2012 (Amtsblatt Nr. 47 vom 22. November 2012)) wird im Folgenden als „Sondernutzungssatzung 2012“ bezeichnet.


Diese Abweichungen rühren von der versehentlichen Verwendung eines falschen elektronischen Dokumentenstandes her; es wurde ein sehr viel früherer Stand des Gebührenverzeichnis als Grundlage der Änderungen verwendet und eben nicht der Stand des Gebührenverzeichnisses der Sondernutzungssatzung 2012.

Diese Abweichungen zwischen dem Gebührenverzeichnis der Änderungssatzung 2015 und dem der Sondernutzungssatzung 2012 sollten durch die Veröffentlichung im Amtsblatt bereinigt werden, da nicht beabsichtigt war, beim Text im Bezeichnungsbereich des Gebührenverzeichnisses Änderungen auf einen sehr viel früheren Stand des Gebührenverzeichnisses vorzunehmen, was auch aus der Begründung in der GRDrs 280/2015 ersichtlich ist. Zu diesem Zweck wurde das Dokument mit dem die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte im Vergleich zum Beschluss des Gemeinderats vom 29. Juli 2015 durch die Verwaltung abgeändert.

Diese Änderungen des Textes im Bezeichnungsbereich des Gebührenverzeichnisses der Änderungssatzung 2015 dienten nur der Wiederherstellung des Inhalts des bisherigen Textes im Bezeichnungsbereich des bis 31.12.2015 gültigen Gebührenverzeichnisses der Sondernutzungssatzung 2012. Es sollte der ursprünglich geplante Stand des Textes im Bezeichnungsbereich wiederhergestellt werden.

Durch diese Änderungen, die sich nicht auf die Höhe der Gebühren auswirken, sondern nur textlicher Art sind, weicht das veröffentlichte Gebührenverzeichnis in den nachfolgend aufgelisteten lfd. Nrn. von den in der Gemeinderatsdrucksache 280/2015 vorgesehenen Änderungen im Gebührenverzeichnis und im textlichen Satzungsvorspann ab.

1) Änderung im Satzungsvorspann

Im Satzungsvorspann wird „§ 6 Abs. 7“ in „§ 16 Abs. 7“ des Straßengesetzes für Baden-Württemberg geändert.

2) Änderungen im Gebührenverzeichnis

2.1) lfd. Nr. 4 a), lfd. Nr. 4 b), lfd. Nr. 4 d), lfd. Nr. 5 a), lfd. Nr. 5 b), lfd. Nr. 6 b), lfd. Nr. 9 a), lfd. Nr. 9 f), lfd. Nr. 11 a), lfd. Nr. 11 c), lfd. Nr. 15 a), lfd. Nr. 15 b), lfd. Nr. 17 d), lfd. Nr. 17 e), lfd. Nr. 20 , lfd. Nr. 23, lfd. Nr. 28 c), lfd. Nr. 28 d),

2.2) lfd. Nr. 17 a) „Plakatträger“ wird durch „Personen“ ersetzt, Bei den in Ziffer 2.1) aufgeführten Änderungen handelt es sich um offensichtliche Unrichtigkeiten, die durch die Verwaltung selbst bereinigt werden konnten.


Bei den in Ziffer 2.2) aufgeführten Änderungen hingegen handelt es sich nicht mehr um offensichtliche Unrichtigkeiten, sondern um materielle Unrichtigkeiten, die aus Gründen der Rechtssicherheit nur durch eine neue Beschlussfassung geheilt werden können. Dies war dem Tiefbauamt bei Vornahme der Änderungen zwecks Veröffentlichung im Amtsblatt nicht bewusst. Erst im Zuge der Einstellung in das Stadtrecht wurde dies offenbar.

Eine Besonderheit stellt dabei die lfd. Nr. 18 b) dar. Sie wurde mit GRDrs 280/2015 neu gefasst. Bisher wurden diese Sondernutzungen analog der lfd. Nr. 4 a), 6 a), 7 b), 7 f) und 7 d) berechnet, dort ist als Maßeinheit jeweils „je angef. m2 beanspruchter Straßenfläche“ vorgegeben. Bei den neugefassten lfd. Nr. 18 a), c), d) und e) wurde diese Maßeinheit im Text angegeben, bei der lfd. Nr. 18 b) wurde dies versehentlich versäumt.

Aufgrund der Abweichung der im Amtsblatt veröffentlichten Version der Änderungssatzung 2015 von der vom Gemeinderat am 29. Juli 2015 beschlossenen Version der Änderungssatzung 2015 ist die gesamte Änderungssatzung 2015 wohl nichtig. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es daher erforderlich eine komplett neue Beschlussfassung des Gemeinderats über eine neue Änderungssatzung herbei zu führen. Diese neue Änderungssatzung in den beigefügten Anlagen 1 - 4 bereinigt die eingetretene Rechtsunsicherheit rückwirkend zum 1. Januar 2016, dem Tag, an dem die Änderungssatzung 2015 in Kraft treten sollte.

Vertrauensschutzgesichtspunkte stehen dem rückwirkenden Inkrafttreten nicht entgegen, weil auf Grund der Veröffentlichung der Änderungssatzung 2015 im Amtsblatt vom 8. Oktober 2015 kein Vertrauensschutz dahingehend entstehen konnte, dass hinsichtlich der Gebührenhöhe die Sondernutzungssatzung 2012 weiterhin anzuwenden ist.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Die Referate AK, RSO und WFB haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Satzung
Anlage 2 Gebührenverzeichnis neu
Anlage 3 Verzeichnis der Straßengruppen
Anlage 4 Plan Straßengruppe S
Anlage 5 Gebührenverzeichnis alt/neu (Gegenüberstellung)





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Anlage  1 GRDrs 152-2016 Satzung .docxAnlage 2 GRDrs 152-2016-13-04- Gebührenverz 2016 Neu .xlsAnlage 2 GRDrs 152-2016-13-04- Gebührenverz 2016 Neu .xls Anlage 3 GRDrs 152-2016Strassenverz ab 01012016.pdfAnlage 4_GRDrs 15-2016 Plan Straßeng S-Erweiterung_03-2016.pdfAnlage 4_GRDrs 15-2016 Plan Straßeng S-Erweiterung_03-2016.pdfAnlage 5 GRDrs 152-2016-04-29 Gebverz Alt-Neu.xlsAnlage 5 GRDrs 152-2016-04-29 Gebverz Alt-Neu.xls