Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
851/2016
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 25.01.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 16.12.2016, nicht öffentlich, Nr. 146

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.01.2016, öffentlich, Nr. 13

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 08.12.2016, GRDrs 851/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Parkstraße 22 in Stuttgart-Ost auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) der Architekten Birk Heilmeyer und Frenzel sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 4) vom 25.10.2016 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 3.726.500 € wird zugestimmt. In den Kosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 235.500 €, Abbruchkosten in Höhe von 100.000 € und Einrichtungskosten in Höhe von 100.000 €.

2. Der Gesamtaufwand beträgt 3.726.500 €. Hiervon sind 100.000 € (Planungs-leistungen) im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kita-Ausbauprogramm 2014/2015, Kontengr. 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 3.626.500 € im Finanzhaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt beim Projekt 7.519365.916 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2016/2017, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt Parkstraße 22 umgesetzt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abbruch des Bestandsgebäudes Parkstraße 22 und das Freimachen sowie Erschließen des Grundstücks mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 150.000 € bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können. 4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50% der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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