Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 1411-04
GRDrs 177/2020
Stuttgart,
03/25/2020



Erneuerung der Systemtechnik der Integrierten Leitstelle SIMOS
hier: Beauftragung der Medientechnik




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
01.04.2020
02.04.2020



Beschlußantrag:

1. Bezugnehmend auf die GRDrs 659/18 wird die bereits für die Planung zuständige Netze BW mit der Erneuerung, Bereitstellung, dem Betrieb und der Instandhaltung sowie Projektleitung der Medientechnik in SIMOS beauftragt. 2. Der Vergabe des Auftrags für die Lieferung von Komponenten über 3.060.821,32 EUR sowie sämtlicher Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 10 Jahren von insgesamt 508.654,67 EUR an die Firma Netze BW (Systempartner mevis.tv GmbH) gemäß dem Vergabevorschlag der Netze BW wird zugestimmt. 3. Die Kosten für Austausch, Wartung und Instandhaltung sowie des anschließenden laufenden Betriebes der Medientechnik sind im Teilhaushalt 370 – Branddirektion wie folgt gedeckt:





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

§ Notwendigkeit der Beschaffungsmaßnahme

Die Medientechnik im SIMOS-Gebäude, welche die Bereiche Integrierte Leitstelle (ILS), Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) sowie Führungs- und Verwaltungsstab der LHS umfasst, wurde im Jahre 2006 für die FIFA-Fußball-WM in Betrieb genommen und stellt ein einsatzunterstützendes Führungsmittel dar. Die Medientechnik entspricht von der technischen Auslegung her nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Diese kann beispielsweise keine HD-Formate darstellen, so dass sich bereits jetzt Probleme für die Daten- und Videobilddarstellung ergeben. Weiterhin ist zunehmend ein Ausfall unterschiedlicher Technikkomponenten zu verzeichnen, deren Ersatzbeschaffung entweder nicht wirtschaftlich oder altersbedingt nicht mehr möglich ist.

Finanzielle Auswirkungen

§ Finanzierung der Maßnahme

Durch die Vergabe der Ersatzbeschaffung der Medientechnik entstehen zuerst Investitionskostenkosten von rund 3,061 Mio. EUR und anschließend Service- und Wartungskosten von rund 509.000 EUR über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Diese Kosten werden im Teilhaushalt 370 – Branddirektion wie folgt gedeckt:

§ Förderung der Maßnahme durch das Land

Es wurde ein Zuwendungsantrag bzw. ein Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß der VwV Z-Feu an das Land Baden-Württemberg gestellt. Dieser wurde mit Bescheid vom 07.01.2020 abgelehnt.

Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde aufgrund der gesamtpolitischen Lage ein Zuschuss für die bestehende Medienwand gewährt. Den aktuell gestellten Zuwendungsantrag für die neue Medienwand lehnte sowohl das RP Stuttgart als auch das IM BW mit der Begründung ab, dass eine rechnerunterstützte Medienwand im Regelbetrieb einer ILS nicht zwingend erforderlich wäre und die vorhandenen Bildschirmarbeitsplätze der Disponenten in der Regel alle erforderlichen Informationen darstellen könnten. Die Branddirektion sieht trotzdem für den Regelbetrieb eine einsatztaktische unumgängliche Notwendigkeit dieser neuen Medienwand und steht weiterhin zu dieser Entscheidung

§ Zuweisungen/Kostenerstattungen Dritter

Da es sich bei dieser Maßnahme um eine feuerwehrtechnische ILS-Technik handelt, können für diesen Bereich keine Kostenerstattungen von Seiten Dritter (Kostenträger) beantragt werden.




Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister





Anlagen

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