Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU
GRDrs
1075/2021
Stuttgart,
11/19/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
25.11.2021
Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße-
Modernisierung des Bürgerhauses Botnang, Griegstraße 18
Beantwortung / Stellungnahme
Das Bürgerhaus Botnang in der Griegstraße 18 wurde 1937 erbaut und 1981 umgebaut. Nach vierzig Jahren weist das Gebäude einen erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Im Rahmen der Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- könnten entsprechende Modernisierungsmaßnahmen die baulichen und funktionalen Defizite beheben. Folgende Ziele sind zu erfüllen:
- Anpassung an moderne Nutzerbedarfe
- Energetische und technische Ertüchtigung
- Bürger- und Nutzerbeteiligung
Folgende Entwicklungsschritte sind angedacht:
- Machbarkeitsuntersuchung mit Entscheidung über Modernisierung oder Rück- und anschließenden Neubau (bis 2022)
- Im Falle einer Entscheidung für einen Neubau: Standortalternativen (bis 2022)
- Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (bis 2023)
- Entwurfsplanung (2024)
- Baugesuch und Baubeginn (2025)
- Inbetriebnahme (2027)
Finanzierung:
Aufgrund fehlender Untersuchungen liegt noch keine Kostenschätzung vor.
Im Rahmen der Sanierung können grundsätzlich 60 % der Baukosten der Modernisierung bzw. 30 % der Kosten eines Neubaus mit Ausnahme von Ausstattungskosten mit 60 % Landesmitteln bezuschusst werden. Die restlichen Kosten sind von der Stadt zu tragen. Die erforderlichen Mittel werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet. Planungsmittel sind bereits vorhanden.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufstockung des Förderrahmens für das Sanierungsgebiet, da die Kosten im derzeitigen Förderrahmen nicht enthalten sind. Sobald eine belastbare Kostenschätzung vorliegt, wird die Verwaltung die Aufstockung für diese Maßnahme beim Land beantragen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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1198/2021 Freie Wähler
Peter Pätzold
Bürgermeister
<Anlagen>
Anlage 1_Lageplan.pdf
Anlage 2_Bild.pdf