Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 434/2016
Stuttgart,
07/18/2016



Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.07.2016
27.07.2016



Beschlußantrag:
  1. Der Betreuungsschlüssel für die soziale Betreuung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Stuttgart wird ab 01.07.2016 in der vorläufigen Unterbringung (nicht pädagogische Hausleitung) von 1:136 betreuten Personen auf 1:110 betreute Personen verbessert.
  2. n den Jahren 2016 und 2017 wird den Stuttgarter Trägern der Flüchtlingshilfe zur Schaffung zusätzlicher Personalressourcen für Aufgaben, die über die Beschreibung der Regelaufgaben (vgl. Anlage 1) hinausgehen (soziale Integration, Stadtteilarbeit, Öffentlichkeitsarbeit), ein städtischer Sonderzuschuss in Höhe von jeweils 200.000 EUR/Jahr bewilligt. Die Verteilung auf die Träger der Flüchtlingshilfe erfolgt entsprechend dem in Anlage 2 dargelegten Berechnungsmodell.
  3. Ab dem 01.07.2016 gilt die in Anlage 3 beigefügte Fassung der Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge und für die pädagogische Hausleitung in den Flüchtlingsunterkünften (01.07.2016).
  4. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen.



Begründung:


Auf der Grundlage der GRDrs 80/2013 „Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und pädagogische Hausleitung (Heimleitung)“ gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart Zuwendungen für die soziale Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge und für die pädagogische Hausleitung in den Flüchtlingsunterkünften. Der Zuschuss wird auf der Basis des Betreuungsschlüssels von jeweils 1:136 betreute Personen (soziale Betreuung) bzw. 1:136 Plätzen (pädagogische Hausleitung) berechnet. Seit dem 01.04.2013 wird ein einheitlicher Betreuungsschlüssel für beide vorgenannten Aufgabenbereiche angewendet, da die Aufgabenerledigung in beiden Bereichen in den Unterkünften in der Regel in Personalunion erfolgt.

Mit Schreiben vom 04.12.2014 beantragte die Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart im Flüchtlingsbereich eine Verbesserung des jeweiligen Schlüssels von 1:136 auf 1:100. Mit Antrag Nr. 387/2014 vom 12.12.2014 der SPD-Gemeinderatsfraktion und dem gemeinsamen Antrag Nr. 96/2015 vom 20.03.2015 der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS wurde u. a. beantragt, einen mit den Trägern abgestimmten Vorschlag zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels vorzulegen.

In der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017, GRDrs 617/2015 „Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung“, hat die Sozialverwaltung die Aufgabenveränderungen in beiden Bereichen zur Erarbeitung eines neuen Betreuungsschlüssels analysiert und entsprechend für folgende Bereiche ausführlich dargestellt:
  1. Hoher Zugang und Fluktuation
  2. Traumatisierte Flüchtlinge
  3. Arbeit mit Ehrenamtlichen
  4. Netzwerkarbeit und neue Angebote
  5. Zugang zum Arbeitsmarkt/Arbeitsgelegenheiten

Hierbei wurde ein personeller Mehraufwand von insgesamt 6 Stunden pro Woche bzw. ein Schlüssel von 1:120 betreuten Personen (soziale Betreuung) bzw. 1:120 Plätzen (pädagogische Hausleitung) durch die Sozialverwaltung ermittelt. Da die Träger an dem gewünschten Schlüssel von 1:100 festhielten, wurden mehrere Betreuungsschlüssel und deren personelle und finanzielle Auswirkungen dargestellt.

Während der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 mussten die in der vorgenannten GRDrs 617/2015 „Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung“ dargestellten Modellrechnungen aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen mehrfach ergänzt werden.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 war die Landesbeteiligung an den Kosten der vorläufigen Unterbringung angesichts der bevorstehenden Änderung in der Abrechnungssystematik von den bisherigen Pauschalen zu einer Spitzabrechnung unklar.

Zwischenzeitlich steht das Verhandlungsergebnis zwischen Land und Kommunen bezüglich eines Schlüssels für die soziale Betreuung in der vorläufigen Unterbringung fest. Das Land erstattet den Kommunen in einer nachlaufenden Spitzabrechnung die angefallenen Aufwendungen für die Jahre 2015 und 2016 bei einem Schlüssel von max. 1:110 für die soziale Betreuung in der vorläufigen Unterbringung (nicht pädagogische Hausleitung). Dies hat zur Folge, dass es bei einer haushaltsneutralen Umsetzung zukünftig unterschiedliche Betreuungsschlüssel für die vorläufige und kommunale Unterbringung in der sozialen Betreuung gibt.


In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Auswirkungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes derzeit nicht in vollem Umfang abgeschätzt werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass die Beschleunigung der Asylverfahren zu einem steigenden Anteil der Unterkunftsplätze für bleibeberechtige Personen in der Anschlussunterbringung, für die es keine Kostenerstattung durch das Land gibt, führen wird.

Aktuell wird von folgenden Prognosen ausgegangen:

Zugang netto
jährlich/Personen
Anteil der Personen in der vorläufigen Unterbringung (Kostenerstattung durch Land)
2016
2.900
65 %
2017
2.400
50 %


Eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels (soziale Betreuung) in der vorläufigen Unterbringung von derzeit 1:136 auf 1:110 ab dem 01.07.2016 und die Beibehaltung des Betreuungsschlüssels (soziale Betreuung) von 1:136 in der kommunalen Unterbringung sowie die Beibehaltung des Schlüssels 1:136 für die pädagogischen Hausleitung sowohl in der vorläufigen als auch in der kommunalen Unterbringung führt zu folgendem Ergebnis:

Geförderte Stellen



Ende des Jahres bei Betreuungsschlüssel:
Pädagogische Hausleitung
vorläufige und kommunale Unterbringung

1:136
Soziale Betreuung
vorläufige Unterbringung



1:110
Erhöhung Stellen um…Soziale Betreuung
kommunale
Unterbringung

1:136
Stellen
gesamt
neu
31.12.2016
80,1
57,4
11,0
26,5
164,0
31.12.2017
98,9
55,0
10,5
46,0
199,9
Finanzieller Aufwand in TEUR


bei Betreuungs-schlüssel:
Pädagogische Hausleitung
vorläufige und kommunale Unterbringung


1:136
Soziale Betreuung
vorläufige Unterbringung



1:110
Soziale Betreuung
kommunale
Unterbringung



1:136
Finanzieller Aufwand in TEURMehraufwand
(durch Kostenerstattung Land gedeckt)
31.12.2016
6.114
3.855
1.980
11.949
427*
31.12.2017
7.500
4.172
3.374
15.046
798
*Der Mehraufwand 2016 entsteht erst ab 01.07.2016

Die Mehraufwendungen für den neuen Betreuungsschlüssel (soziale Betreuung) von 1:110 in der vorläufigen Unterbringung werden in 2017 durch die nachlaufende Spitzabrechnung mit dem Land für 2016 voll ausgeglichen. Ob es in den Folgejahren ab 2017 bei einer nachlaufenden Spitzabrechnung mit dem Land bleibt oder wieder eine Pauschale gewährt wird, bleibt abzuwarten.


Die Träger fordern auch zukünftig einen einheitlichen Betreuungsschlüssel für die vorläufige und kommunale Unterbringung für die soziale Betreuung sowie die pädagogische Hausleitung, der die verbesserte Refinanzierung des Landes berücksichtigt. Ein einheitlicher (gemittelter) Betreuungsschlüssel ist nicht sinnvoll, weil das Land in der Kostenerstattung einen Schlüssel von max. 1:110 für die soziale Betreuung in der vorläufigen Unterbringung nur dann refinanziert, wenn dieser auch tatsächlich vor Ort umgesetzt wird. Somit sollte die Landeshauptstadt Stuttgart die Finanzierung des Betreuungsschlüssels 1:110 in der vorläufigen Unterbringung voll ausnutzen.


Sonderzuschuss

Zur Verbesserung der Betreuung in den Flüchtlingsunterkünften wurden für die Jahre 2016 und 2017 je 200.000 EUR für zusätzliche Personalressourcen beschlossen (Beschluss 3. Lesung, Haushaltsantrag Nr. 1046/2015 der Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU: „Sonderzuschuss für die Träger der Flüchtlingshilfe“).

Entsprechend dem Vorschlag der Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart, AG Flüchtlinge, vom 30.05.2016 (vgl. Anlage 1) wird der Sonderzuschuss von jährlich jeweils 200.000 EUR für 2016 und 2017 zur Schaffung zusätzlicher Personalressourcen für Aufgaben, die zusätzlich zur sozialen Betreuung und pädagogischen Hausleitung gemäß der Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart (vgl. Anlage 3) anfallen, zur Verfügung gestellt. Dies sind insbesondere Aufgaben im direkten Umfeld der Unterkünfte, der sozialen Integration und in der Stadtteilarbeit.

Der Sonderzuschuss soll prozentual entsprechend der Zahl der Plätze an die in der Flüchtlingsarbeit mitwirkenden Träger aufgeteilt werden. Aufgrund der großen Schwankungen der Platzzahlen in den Unterkünften wird der Sonderzuschuss quartalsweise, entsprechend der zugeteilten Plätze der Unterkünfte zu den Quartalsenden, auf die Träger aufgeteilt. In Anlage 2 ist beispielhaft für das 1. Quartal 2016 die Verteilung eines Viertels des jährlichen Gesamtzuschusses auf die Träger dargelegt.


Aktualisierung der Zuwendungsrichtlinien

Die Zuwendungsrichtlinien aus dem Jahr 2013 (vgl. GRDrs 80/2013 „Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung/Heimleitung“) wurden an die aktuelle Entwicklung angepasst. Als wesentliche Änderung ist ab 01.07.2016 vorgesehen – entsprechend dem Antrag der Träger der Flüchtlingshilfe –, dass Kosten, die im Rahmen eines strukturellen Platzabbaus entstehen, förderfähig sind.

D. h. wegen der außerordentlich stark gewachsenen Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Trägern der Flüchtlingshilfe wird bei ggf. rückläufigen Flüchtlingszahlen und sinkenden Unterkunftsplätzen ein Personalabbau notwendig sein. Dieser wird voraussichtlich Kündigungen mit sich bringen und ggf. Kosten für Abfindungen verursachen. Künftig sind Kosten, die aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 a KschG) unvermeidlich sind, förderfähig, sofern eine Kündigung aufgrund eines strukturellen Platzabbaus erfolgt ist. Den Zeitpunkt eines strukturellen Platzabbaus legt die Sozialverwaltung in Abstimmung mit den betreuenden Trägern fest. Ein struktureller Platzabbau liegt vor, wenn in 6 aufeinander folgenden Monaten Plätze abgebaut werden.



Finanzielle Auswirkungen


Finanzieller Aufwand in TEUR


bei Betreuungs­schlüssel:
Pädagogische Hausleitung
vorläufige und kommunale Unterbringung


1:136
Soziale Betreuung
vorläufige Unterbringung



1:110
Soziale Betreuung
kommunale
Unterbringung



1:136
Finanzieller Aufwand in TEURMehraufwand
(durch Kostenerstattung Land gedeckt)
31.12.2016
6.114
3.855
1.980
11.949
427*
31.12.2017
7.500
4.172
3.374
15.046
798
*Der Mehraufwand 2016 entsteht erst ab 01.07.2016

Die Mehraufwendungen für den neuen Betreuungsschlüssel (soziale Betreuung) von 1:110 in der vorläufigen Unterbringung werden in 2017 durch die nachlaufende Spitzabrechnung mit dem Land für 2016 voll ausgeglichen. Ob es in den Folgejahren ab 2017 bei einer nachlaufenden Spitzabrechnung mit dem Land bleibt oder wieder eine Pauschale gewährt wird, bleibt abzuwarten.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 222/2016 vom 01.07.2016 der SPD-Gemeinderatsfraktion: "Flüchtlingsbetreuung: Auch in der Anschlussunterbringung braucht es einen guten Betreuungsschlüssel"

Antrag Nr. 230/2016 vom 11.07.2016 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS: "Einheitlicher Betreuungsschlüssel für alle Flüchtlinge in städtischen Unterkünften von 1:110"


Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Schreiben der Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart, AG Flüchtlinge, vom 30.05.2016
2. Sonderzuschuss Flüchtlingsbetreuung, Berechnungsmodell
3. Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der
zugewiesenen Flüchtlinge und für die pädagogische Hausleitung in den Flüchtlingsunterkünften
(01.07.2016)


Anlage 1 wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.



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Anlage 3 Zuwendungsrichtlinien_06_07_2016 .pdfAnlage 3 Zuwendungsrichtlinien_06_07_2016 .pdf
Anlage 2 zur GRDrs 434_2016_Sonderzuschuss.pdfAnlage 2 zur GRDrs 434_2016_Sonderzuschuss.pdf