Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
101
6
Verhandlung
Drucksache:
765/2021
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
23.03.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Nachtigallenweg 26 in S-Süd - Vorprojektbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.02.2022, nicht öffentlich, Nr. 7
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 15.03.2022, öffentl., Nr. 69
Ergebnis: Zustimmung mit der Maßgabe einer weiteren Beratung im WA
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 18.03.2022, öffentlich, Nr. 31
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 08.02.2022, GRDrs 765/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau einer 3-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Nachtigallenweg 26 in Stuttgart-Süd auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) der Kamm Architekten BDA sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 4) vom 12.11.2021 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 6.675.000 EUR wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 560.000 EUR (inklusive Nebenkosten), Abbruchkosten in Höhe von 130.000 EUR und Einrichtungskosten in Höhe von 139.500 EUR.
2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 6.675.000 EUR. Im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt stehen beim Projekt 7.233243 - Kita Süd, Nachtigallenweg 26; Neubau, insgesamt 6.675.000 EUR zur Verfügung.
3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen zusätzlich Kosten für den Interimsbetrieb (Baukosten, Umzug) der Kita an. Der Aufwand in Höhe von 272.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kostengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 60 % der Bauleistungen wird zugestimmt.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung, den Abbruch des Bestandsgebäudes Nachtigallenweg 26 und das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.
6. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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