Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 8925-01
GRDrs 929/2016
Stuttgart,
11/22/2016


Rechtlich unselbstständige Stiftungen und Fonds der
Landeshauptstadt Stuttgart (Stuttgarter bürgerschaftliche Stiftungen)
Stiftungsbericht 2015




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich07.12.2016

Bericht:


Unter dem Oberbegriff Stuttgarter bürgerschaftliche Stiftungen bestanden zum 31.12.2015 bei der Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt 33 rechtlich unselbstständige Stiftungen und 27 Fonds mit einer Bilanzsumme von 94.557.600,03 EUR. Davon entfallen 89.347.083,30 EUR auf Stiftungen und 5.210.516,73 EUR auf Fonds.

Die Stiftungen sind Sondervermögen der Landeshauptstadt Stuttgart, das gesondert ausgewiesen wird. Das Stiftungskapital ist in der Regel auf Dauer in seinem realen Wert zu erhalten. Die in den Fonds enthaltenen Mittel sind dagegen zur Verwendung bestimmtes Zweckvermögen. Sie werden als Teil der Zweckgebundenen Rücklage der Landeshauptstadt Stuttgart geführt.

Die überwiegende Anzahl dieser Stiftungen und Fonds ist durch Nachlässe entstanden. Die einzelnen Verwendungszwecke wurden in der Regel durch die Erblasserinnen und Erblasser testamentarisch festgelegt. Bei der Gründung der rechtlich unselbstständigen Stiftungen und Fonds gilt als oberstes Ziel für die Stadt die genaue Erfüllung des Stifterwillens. Potenzielle Stifter werden gerne beraten. Dabei wird auch versucht, die sozialen Ziele der Stadt einzubringen und mit den Vorstellungen der Stifter zu verbinden.

Um die Gemeinnützigkeit der Stiftungen zu erhalten, sind die Stiftungserträge spätestens in den zwei darauf folgenden Jahren zweckentsprechend zu verwenden (Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung). Die Fachämter werden in stiftungsrechtlichen Fragen durch die Stadtkämmerei beraten. Im Rahmen des Stiftungscontrollings überprüft die Stadtkämmerei des Weiteren die Einhaltung des Stifterwillens sowie der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben und wirkt bei Bedarf gegenüber den Fachämtern auf Anpassungen hin.


Im Jahr 2015 wurden Stiftungsgaben von rund 1,5 Mio. EUR gewährt. Dabei handelt es sich überwiegend um Einzelgaben sowie u. a. die Förderung von kleineren Projekten, die Finanzierung von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen, die Übernahme der Kosten für die Betreuung sowie die Unterstützung von Therapiemaßnahmen.

Eine der größten Stiftungen, deren Erträge für Einzelgaben verwendet werden, sind die Vereinigten mildtätigen Stiftungen (Gesamtvermögen rund 32 Mio. EUR), die auf die im Jahr 1541 durch Herzog Ulrich von Württemberg errichtete Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt zurückgehen. Der Ertrag ist an würdige und bedürftige Einwohner Stuttgarts in Form von Einzelgaben zu verteilen. Im Jahr 2015 wurden Einzelgaben von rund 581.000 EUR gewährt. Für die Verwendung der Stiftungsmittel der Vereinigten mildtätigen Stiftungen wurden im Jahr 2005 vom Sozialamt, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei, Vergabegrundsätze bei der Antragsbearbeitung entwickelt. Diese wurden im Jahr 2011 vom Sozialamt überarbeitet und gelten seit 2012.

Im investiven Bereich ist die Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung die finanziell bedeutsamste Stiftung (ursprüngliches Stiftungsvermögen rund 56,2 Mio. EUR). Diese wurde im Jahr 1994 aus den Erbschaften der beiden Brüder (und Stuttgarter Unternehmer) Rudolf Schmid und Hermann Schmid errichtet. Mit den Mitteln der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung wurden eine Seniorenwohnanlage, ein Kinderhaus sowie zwei Generationenhäuser mit wegweisenden neuen Konzepten erbaut, weshalb sich das Stiftungsvermögen zwischenzeitlich deutlich verringert hat.

Für investive Zwecke wurden im Jahr 2015 insgesamt rund 23.000 EUR ausgegeben. Davon entfallen 20.000 Euro auf Investitionen im kulturellen Bereich durch die Dr. Kurt-Göbel-Stiftung sowie ca. 3.000 Euro auf Investitionen im Bildungsbereich durch die Weckherlinianum-Stiftung.

Seit dem letzten Stiftungsbericht im Jahr 2014 (GRDrs 805/2015) sind keine neuen Stiftungen oder Fonds entstanden.

Der Stiftungsbericht enthält für jede Stiftung und jeden Fonds Angaben zu den jeweiligen Stiftern, zum Verwendungszweck, zur Errichtung der Stiftung bzw. des Fonds sowie über das Vermögen zum 31.12.2015 und die satzungsmäßigen Ausgaben im Jahr 2015.





Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage
Stiftungsbericht (Stand 31.12.2015)












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Stiftungsbericht 2015.pdf