Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 415/2015
Stuttgart,
10/06/2015


Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.10.2015
28.10.2015

Bericht:


1. Ausgangslage

Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist in der Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat mit einer Auftaktveranstaltung am 14. Oktober 2014 damit begonnen, die Ziele der UN-BRK für den kommunalen Aufgaben- und Verantwortungsbereich zu übertragen und einen Fokus-Aktionsplan zu erstellen (GRDrs 533/2014 „Stuttgarter Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“). Dies geschieht in einem breit angelegten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen, Experten aus der Behindertenhilfe sowie aus Politik und Verwaltung.

Die Landeshauptstadt Stuttgart knüpft damit an die Aktionspläne auf Bundes- und Landesebene an. Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2011 den „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ vorgestellt. Unter Koordination des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat die Landesregierung ebenfalls einen Umsetzungsplan für seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich beschlossen und zugleich die Ministerien mit der Umsetzung beauftragt. Der Aktionsplan soll am 26. Oktober 2015 bei einem Landesinklusionstag der breiten Öffentlichkeit erläutert und in Fachforen vertieft werden.


2. Beschreibung des Prozesses

Der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan ist in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung vieler wichtiger Akteure entstanden. An seiner Gestaltung waren Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Expertinnen und Experten aus der Behindertenhilfe, interessierte und fachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt.

Bei der Auftaktveranstaltung am 14. Oktober 2014 wurden acht thematische Arbeitsgruppen gebildet, die sich in drei Projektphasen mit Themen auseinandergesetzt haben, die im Vorfeld durch den „Beirat Inklusion – Miteinander Füreinander“ unter Moderation des Oberbürgermeisters sowie durch den „Ratschlag Inklusion“ der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung formuliert wurden. Diese Themenliste wurde während der Auftaktveranstaltung zum Beteiligungsprozess des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK am 14. Oktober 2014 von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ergänzt.

Moderiert durch die Breuninger Stiftung und begleitet durch die Sozialplanung des Sozialamtes sowie das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit (SJG) wurden in acht Arbeitsgruppen während insgesamt 26 Sitzungen konkrete Maßnahmen erarbeitet, die als besonders dringlich erachtet werden. In allen Arbeitsgruppen waren Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Referate der Stadtverwaltung anwesend, die den Arbeitsgruppen fachlich zugearbeitet haben, um die notwendigen Grundlagen für die Erstellung und Auswahl der Ergebnisse zu liefern.

Die Themen der Arbeitsgruppen waren:

- Wohnen
- Assistenz
- Barrieren im öffentlichen Raum
- Stellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft
- Arbeit und Bildung
- Freizeit und Kultur
- Alter, Gesundheit und Pflege
- Information, Kommunikation und Vernetzung

Insgesamt haben sich an der Erarbeitung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans rund 250 Personen beteiligt. Der gesamte Prozess wurde in Protokollen schriftlich dokumentiert. Diese und weitere Informationen sind im Internet unter www.stuttgart-inklusiv.de abrufbar.


3. Ergebnisse

Die Arbeitsgruppen haben zu acht verschiedenen Themenbereichen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, wie die UN-BRK vor allem in Bezug auf den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Stuttgart umgesetzt und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert werden kann.

Ziel der Arbeitsgruppen war es, zunächst jene Aufgaben zu identifizieren, die hierfür am dringlichsten sind. Diese Schwerpunktthemen finden sich im Abschlussbericht der Breuninger Stiftung zum Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (s. Anlage 3) wieder. Über diese durch die Beteiligten priorisierten Maßnahmen hinaus sind im Verlauf des Prozesses eine ganze Reihe weiterer Aufgaben und Forderungen formuliert worden. Zur vollständigen Umsetzung der UN-BRK sowie zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung müssen diese zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls berücksichtigt werden. Diese weiteren Maßnahmen sind in der Prozessdokumentation unter www.stuttgart-inklusiv.de dargestellt.

In Anlage 2 sind die von den acht Arbeitsgruppen herausgearbeiteten Maßnahmen sowie die entsprechenden Zuständigkeiten der Fachreferate im Einzelnen dargestellt. Die Forderungen und Maßnahmen der Arbeitsgruppen sind dabei als prinzipiell gleichwertig zu verstehen. Es handelt sich um eine Aufstellung der dringlichsten Aufgaben, die bewusst nicht zueinander in Konkurrenz stehen sollen. Die Maßnahmenvorschläge werden zur schrittweisen Umsetzung den Fachreferaten gemäß der Aufstellung in Anlage 2 übermittelt und von diesen unter Berücksichtigung der formulierten Anmerkungen und Empfehlungen in Form eines Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK bearbeitet und umgesetzt.

Die Verwaltung hat des Weiteren einzelne Forderungen der acht Arbeitsgruppen aufgenommen und bereits konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet (vgl. Anlage 1). Soweit möglich wurden diese Vorschläge mit Kostenschätzungen hinterlegt. Welche davon umgesetzt werden können, soll in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 entschieden werden. Bei den in Anlage 1 dargestellten Maßnahmen sind auch Maßnahmen enthalten, für die keine finanziellen und personellen Ressourcen notwendig sind.

Unabhängig von diesen Maßnahmen haben die Arbeitsgruppen übergreifende Forderungen identifiziert, die zu beachten sind (vgl. Anlage 3, S. 10).


4. Weiteres Vorgehen

Von dem im Rahmen des Beteiligungsprozesses von Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Expertinnen und Experten aus der Behindertenhilfe, interessierten und fachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung erarbeiteten Abschlussbericht zur Erarbeitung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. Anlage 3) wird Kenntnis genommen.
Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention handelt es sich um einen iterativen Prozess. Der vorliegende Abschlussbericht zur Erarbeitung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans ist nicht als Ergebnis sondern als Grundlage dieses Prozesses zu verstehen. Zur Qualitätskontrolle und um den langfristigen Erfolg dieses Prozesses sicherzustellen, muss die Umsetzung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans evaluiert und der Beteiligungsprozess über den vorliegenden Bericht hinaus fortgesetzt werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen und damit des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans wird in einem abgestuften Prozess überprüft. Da es sich um einen fachübergreifenden Themenbereich handelt, wird hierfür beim Referat Soziales, Jugend und Gesundheit unter Federführung der Geschäftsstelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ein Beirat für Menschen mit Behinderung gebildet, der unter anderem den Stand der Umsetzung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK begleitet, berät und unterstützt. Der Beirat bewertet den Stand der Umsetzung und berichtet dem Gemeinderat darüber. Er führt dabei den bisherigen Beteiligungsprozess fort und bezieht die bisher am Aktionsplan beteiligten Personengruppen (Menschen mit Behinderung, Angehörige, Experten aus der Behindertenhilfe, interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung) im Rahmen einer Arbeitsgruppe direkt mit ein.

In einer zweijährigen Phase bis zum ersten Halbjahr 2019 werden der Prozess und seine Ergebnisse wissenschaftlich evaluiert, um Grundlagen für künftige Strukturen zu legen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der im Abschlussbericht zur Erarbeitung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans geforderten Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätskontrolle des Prozesses der Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat vorgelegt.


Beteiligte Stellen

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Fritz Kuhn
Oberbürgermeister





1. Übersicht der Forderungen, für die es bereits konkrete Umsetzungsvorschläge gibt
2. Übersicht der weiteren Maßnahmen
3. Abschlussbericht der Breuninger Stiftung




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Anlage 2 zur GRDrs 415_2015.pdf
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