Beantragt wird die Verlängerung des KW Vermerks von 0,6 Stellen, EG 10, Persönliche Ansprechpartner/-in Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit (NIFA). Das Jobcenter Stuttgart war von 2008 bis zum 30.06.2015 als Netzwerkpartner am Netzwerk „Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim“ (Teilprojekt 6) nach dem ESF-Bundesprogramm „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“ zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt beteiligt. Bis November 2013 stand dem Jobcenter eine eigens für das Projekt geschaffene 1,00 Stelle mit KW-Vermerk 11/2013 zur Aufgabenerledigung zur Verfügung (s. Anlage 22 zur GRDrs 775/2011). Eine Verlängerung des KW-Vermerks im Geschäftsplan 2014 wurde nicht beantragt, da zum Planungszeitpunkt noch nicht feststand, ob eine Verlängerung des Teilprojektes umgesetzt würde. Erst nach Fertigstellung des Geschäftsplans wurde die Verlängerung des Teilprojektes bestätigt und bis 30.06.2015 fortgeführt.
Nach Beendigung des o.g. Programms legte das BMAS aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen das Folgeprogramm „ESF Integrationsrichtlinie Bund - Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)“ auf. Die Mitglieder des bisherigen Netzwerks Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim folgten dem Programmaufruf und erhielten einen positiven Zuwendungsbescheid zum 01.07.2015 für das Teilprojekt 5 „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ (NIFA).
Mit diesem Programm sollen Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge, die einen - mindestens nachrangigen - Zugang zum Arbeitsmarkt haben, bei der Integration in den Arbeitsmarkt Unterstützung erhalten.
Die Aufgaben des/der persönlichen Ansprechpartners/in sind:
Grundlage für die Finanzierung der Personalressourcen war der Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamts vom 04.09.2015 mit Bewilligungszeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2019. Die Finanzierung von Personalkosten in einem Umfang von 0,60 im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018 wurde bewilligt. Im Rahmen des Geschäftsplans für das Jahr 2016 wurde die Schaffung einer 0,60 Stelle, EG 10, Persönliche Ansprechpartner/-in, KW 01/2019 beantragt (s. Anlage 5 zur GRDrs. 1209/2015).
Die weitere Finanzierung im Umfang einer 0,60 Stelle in EG 10 bis zum 30.06.2019 wurde im Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamts vom 14.07.2017 bewilligt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine erneute Verlängerung des Projektes und die Finanzierung aus ESF- und Bundesmitteln bis zum Jahresende 2019 zu erwarten. Ausschließlich für den Fall, dass die Finanzierung vom 01.07.2019 bis 31.12.2019 vom Bundesverwaltungsamt bestätigt wird, erfolgt die weitere Besetzung der Stelle zur Aufgabenerfüllung. Sollte es zu keiner Verlängerung kommen, wird das Projekt zum 30.06.2019 beendet.