Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 4233-00
GRDrs 805/2018
Stuttgart,
11/16/2018



Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 aufgrund aktueller Entwicklungen im Flüchtlingsbereich - geschäftskreisübergreifend




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Personalbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.12.2018
19.12.2018
20.12.2018



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat hat seit 2015 für verschiedene Ämter zusätzliche Personalkapazitäten für den Flüchtlingsbereich beschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben sich folgende Veränderungen (Stellenstreichungen, Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans, Verlängerung von Stellenplanvermerken) bei den Personalbedarfen folgender mit Flüchtlingsthemen befassten Ämter:

1. Amt für Liegenschaften und Wohnen – 23:
2. Jobcenter – 29:

3. Amt für öffentliche Ordnung – 32:
4. Sozialamt – 50: Die Einstellung von Personal erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen.


Begründung:


Die Anzahl der in Stuttgart untergebrachten Flüchtlinge geht seit dem Erreichen eines Höhepunktes Mitte 2016 (8.558 Flüchtlinge) sukzessive zurück. Dennoch ist der Rückgang nicht im dem Umfang erfolgt, wie er 2017 zunächst prognostiziert wurde. Stand Mitte 2018 sind 7.076 Flüchtlinge untergebracht. Für das kommende Jahr werden monatlich 120 Zugänge sowie 180 Abgänge prognostiziert, woraus sich eine Reduzierung der Zahl der untergebrachten Flüchtlinge um monatlich 60 ergibt (anstatt eines prognostizierten Rückgangs von monatlich 75).

Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich (in Fortschreibung der GRDrsen. 383/2015, 882/2015, 715/2016 und 910/2017 Neufassung) die zu beschließenden Veränderungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 der mit Flüchtlingsfragen befassten Ämter. In den Anlagen sind die prognostizierten Personalbedarfe zum 31.12.2018 und 31.12.2019 für die unmittelbar betroffenen Ämter dargestellt. Kurz gefasst ergeben sich folgende Bedarfe:

23 – Amt für Liegenschaften und Wohnen
- Ermächtigungen für 2019 im Umfang von 0,50 VZK

29 – Jobcenter
- Reduzierung der dauerhaften Ermächtigungen ab 2019 von 51,00 auf 36,12 VZK
- Verlängerung des Vermerks „kw 01/2019“ auf „kw 01/2020“ an einer 0,6 Stelle 32 – Amt für öffentliche Ordnung
- Ausländerbehörde, humanitäre Aufenthaltstitel:
Ermächtigung für 2019 im Umfang von 6,80 VZK

- Ausländerbehörde, Erteilung von Wohnsitzauflagen:
Ermächtigung für 2019 im Umfang von 2,00 VZK

- Ausländerbehörde, Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Ermächtigung für 2019 im Umfang von 2,00 VZK


50 – Sozialamt
- Anbringen von Vermerken „kw 01/2021“ an 3,10 Stellen für den Bereich Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen.
(Ein vorübergehender Mehrbedarf im Umfang von 1,80 Stellen aufgrund langsamer sinkender Fallzahlen als erwartet wird amtsintern ausgeglichen.)

- Streichung von 1,20 Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 sowie Wegfall des kw-Vermerks an 2,30 Stellen für den Bereich Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Für die Bürgerbüros: keine Ermächtigungen für 2019 erforderlich. 51 – Jugendamt
Verweis auf eine gesonderte vom Jugendamt einzubringende GRDrs. (Anlage 10).


Die Einstellung von zusätzlichem Personal im Rahmen vorstehender Ermächtigungen erfolgt im Jahr 2019 entsprechend der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen.

Eine Übersicht der im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 vorzunehmenden Stellenveränderungen und Änderungen von bestehenden kw-Vermerken ist Anlage 11 zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen

Gegenüber den für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Personalkosten ergeben sich in den jeweiligen Teilergebnishaushalten (Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen und 410 – Versorgungsaufwendungen) jeweils voraussichtlich folgende Änderungen:

THH 290 - Jobcenter (15,2% komm. Finanzierungsanteil)
- 144.300 €
THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung
164.400 €
THH 500 - Sozialamt
- 98.400 €
Gesamt
- 78.300 €



Beteiligte Stellen

Referate WFB, SOS, JB und SI

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

11

Amt für Liegenschaften und Wohnen (23)

Aufgabe: - Wohnberechtigungsscheine *) Zahl von 2015 korrigiert

Mit Beschlussfassung der GRDrs 910/2017 (Neufassung) wurde im Sachgebiet Wohnraumversorgung eine Ermächtigung einer 0,5 Stelle in EG 8 TVöD als Einheitssachbearbeiter (Wohnberechtigungsscheine, Aufnahme in die Vormerkdatei und Wohnungsvermittlung) befristet bis 31.12.2018 bewilligt und zeitnah besetzt.
Trotz der prognostizierten leicht rückläufigen Flüchtlingszahlen (siehe 38. Flüchtlingsbericht Stand 04/2018) geht das Amt für Liegenschaften und Wohnen davon aus, dass u. a. durch die Verzögerungen bei der Anerkennung von Flüchtlingen nachwievor von einer hohen Zahl an Flüchtlingen mit steigender Tendenz im Bereich Wohnberechtigungsscheine auszugehen ist. Zu berücksichtigen ist zudem, dass aufgrund von Sprachdefiziten und anderen kulturellen Gebräuchen ein erheblicher Mehraufwand bei der Fallbearbeitung, aber auch bei der Beratung erforderlich ist.

Der oben stehende Übersicht zur Entwicklung der Fallzahlen kann entnommen werden, dass auf Basis einer Bearbeitung von 900 Fälle pro Mitarbeitenden nach Abzug der dauerhaft vorhandenen 8 Stellen sich ein zusätzlicher Personalbedarf von rd. 0,6 Stellen (Stand 31.12.2018) bzw. von rd. 1,1 Stellen (Stand 31.12.2019) ergibt.

Für das Jahr 2019 ist zunächst die Weiterführung der Ermächtigung im Umfang von 0,50 VZK vorgesehen.




Anlage 2 zur GRDrs. 805/2018

Jobcenter (29)

Erwerbsfähige Leistungsberechtige unter/über 25 Jahre (eLb), Bedarfsgemeinschaften Leistungsberechtigte (BG)
*) einschl. 1,60 VZK, die nicht in den Betreuungsrelationen Berücksichtigung finden
(2 x 0,5 VZK SGL, 0,4 VZK Abteilungsleitung, 0,2 VZK nichtoperative Aufgaben der Abteilungsleitung)
Im Zusammenhang mit der Entwicklung im Flüchtlingsbereich wurde mit GRDrs 1209/2015 (Geschäftsplan 2016) das Jobcenter ermächtigt, Personal im Umfang von 66,07 VZK außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Diese Ermächtigung erfolgte unbefristet. Entsprechend der Fallzahlenentwicklung ist der Umfang der Ermächtigungen anzupassen.

Aufgrund der Fallzahlenentwicklung im Gesamtbestand erfolgte mit GRDrs 910/2017 - Neufassung eine Reduzierung der dauerhaften Ermächtigungen für den Flüchtlingsbereich von 66,07 auf 51,00 VZK.

Bezogen auf die Abteilung Migration und Teilhabe ergibt sich – ohne Berücksichtigung der Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben sowie bei der Berücksichtigung der Betreuungsrelationen 1 zu 130 im Leistungsbereich – folgender Personalbedarf:


Personalbedarfsrechnung
Abteilung Migration und Teilhabe – Stand 31. Dezember 2018

Betreuungs-
relationen
2018
BG/eLb Personalbedarf
Ermächtigungen/Stellen
eLb Unter-25-Jährige1:75 93012,40
eLb Über-25-Jährige1:1503.14720,98
BG Leistungsgewährung1:1303.02623,28
Saldo 56,66
(einschl. 36,12 VZK Ermächtigungen)


Eine abschließende Personalbedarfsrechnung wird im Geschäftsplan 2019 des Jobcenters darzustellen sein.


Anlage 3 zur GRDrs. 805/2018

Verlängerung eines Stellenvermerks
im Vorgriff auf den Stellenplan 2020

Org.-Einheit
(aut. Stpl.),
Kostenstelle
Amt
Stellen-
wert
Haushalt
Funktionsbezeichnung
Anzahl
der
Stellen
Stellen-
vermerk
alt/
neu
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
Euro
29-4, Migration und Teilhabe

290.0500.904
29, Jobcenter
EG 10
Sachbearbeiter(in)
(persönliche/r Ansprechpartner/in NIFA)
0,6
alt
kw 01/2019
neu
kw 01/2020
40.320
Finanzierung aus ESF- und
Bundesmitteln

Begründung:

Beantragt wird die Verlängerung des KW Vermerks von 0,6 Stellen, EG 10, Persönliche Ansprechpartner/-in Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit (NIFA).

Das Jobcenter Stuttgart war von 2008 bis zum 30.06.2015 als Netzwerkpartner am Netzwerk „Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim“ (Teilprojekt 6) nach dem ESF-Bundesprogramm „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“ zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt beteiligt.

Bis November 2013 stand dem Jobcenter eine eigens für das Projekt geschaffene 1,00 Stelle mit KW-Vermerk 11/2013 zur Aufgabenerledigung zur Verfügung (s. Anlage 22 zur GRDrs 775/2011). Eine Verlängerung des KW-Vermerks im Geschäftsplan 2014 wurde nicht beantragt, da zum Planungszeitpunkt noch nicht feststand, ob eine Verlängerung des Teilprojektes umgesetzt würde. Erst nach Fertigstellung des Geschäftsplans wurde die Verlängerung des Teilprojektes bestätigt und bis 30.06.2015 fortgeführt.

Nach Beendigung des o.g. Programms legte das BMAS aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen das Folgeprogramm „ESF Integrationsrichtlinie Bund - Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)“ auf. Die Mitglieder des bisherigen Netzwerks Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim folgten dem Programmaufruf und erhielten einen positiven Zuwendungsbescheid zum 01.07.2015 für das Teilprojekt 5 „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ (NIFA).

Mit diesem Programm sollen Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge, die einen - mindestens nachrangigen - Zugang zum Arbeitsmarkt haben, bei der Integration in den Arbeitsmarkt Unterstützung erhalten.

Die Aufgaben des/der persönlichen Ansprechpartners/in sind:


Dazu bedarf es für eine intensive Betreuung mit hoher Kontaktdichte einer Betreuungsrelation von 1 zu 75.

Grundlage für die Finanzierung der Personalressourcen war der Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamts vom 04.09.2015 mit Bewilligungszeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2019. Die Finanzierung von Personalkosten in einem Umfang von 0,60 im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018 wurde bewilligt. Im Rahmen des Geschäftsplans für das Jahr 2016 wurde die Schaffung einer 0,60 Stelle, EG 10, Persönliche Ansprechpartner/-in, KW 01/2019 beantragt (s. Anlage 5 zur GRDrs. 1209/2015).

Die weitere Finanzierung im Umfang einer 0,60 Stelle in EG 10 bis zum 30.06.2019 wurde im Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamts vom 14.07.2017 bewilligt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine erneute Verlängerung des Projektes und die Finanzierung aus ESF- und Bundesmitteln bis zum Jahresende 2019 zu erwarten. Ausschließlich für den Fall, dass die Finanzierung vom 01.07.2019 bis 31.12.2019 vom Bundesverwaltungsamt bestätigt wird, erfolgt die weitere Besetzung der Stelle zur Aufgabenerfüllung. Sollte es zu keiner Verlängerung kommen, wird das Projekt zum 30.06.2019 beendet.


Anlage 4 zu GRDrs. 805/2018


Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde

Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde (Gestattungen und Duldungen)

Für die Bearbeitung im Rahmen des Asylverfahrens stellen sich die weiteren Bedarfe
folgendermaßen dar:
Fallzahlen
31.12.2017
Prognosen Stand GRDrs. 715/2016
Fallzahlen
31.12.2017
tatsächlich
Prognose
31.12.2018
Prognose
31.12.2019
Gestattungen 19.000
– 3.840 (Anerkennungen, 160 x 12 x 2)
+ 3.600 (Neuzuweisungen, 150 x 12 x 2)
= 18.760 Vorgänge
4.181 x 1,5 = 6.271*2.495 (Stand 30.06.)
= 4.990
5.000
Duldungen3.835 x 2 = 7.670*2.540 (Stand 30.06.)
= 5.080
5.500
Fallzahlenschlüssel 1:1.0001:1.0001:1.0001:1.000
Personalbedarf
(gerundet)
18,75 Stellen13,94 Stellen10 Stellen10,5 Stellen
Vorhandene Stellen
(Stellenplan 2016)
11,66 Stellen
Ermächtigungen 2017
7,10 VZK
Stellenbedarf
2018
    - 1,66 Stellen
Stellenbedarf
2019
- 1,16 Stellen

* Faktor 1,5 bzw. 2 aufgrund damaliger nicht rechtskonformer Verwaltungspraktiken

Hier findet bei einer Anerkennungsquote von 43,4 % im Jahr 2017 und von ca. 30 % im Jahr 2018 eine weitere Aufgabenverlagerung statt aus den Asylverfahren heraus zu den Bestandsausländern mit regulärem Aufenthaltsstatus.

Mit einer weiteren Reduzierung der Gestattungszahlen ist 2019 zunächst nicht zu rechnen. Die rückläufigen Neuzuweisungen sind bereits eingetreten und berücksichtigt. Gleichzeitig gibt es beim BAMF auch weiterhin Bearbeitungsrückstände bei den noch laufenden Asylverfahren. Zudem befindet sich eine wachsende Zahl abgelehnter Asylbewerber im Klageverfahren, das sich über Jahre hinzieht. Währenddessen sind weitere Gestattungen auszustellen. Langfristig werden dies geduldete Ausländer.

Die Zahl der freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen gleicht auch weiterhin nicht die Zahl der Nachzüge aus. Mit einer unverändert hohen Zahl an Geduldeten ist daher zu rechnen. Der Stellenüberhang wird für die Bedarfe zur Bearbeitung der humanitären Aufenthaltstitel angerechnet.
Anlage 5 zu GRDrs. 805/2018

Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde

Sachbearbeitung humanitäre Aufenthaltstitel

Die Zahl der in Stuttgart lebenden Ausländer hat sich auf hohem Niveau bei ca. 160.000 verstetigt.

Die Ausländerbehörde hat 2017 allein 4.847 humanitäre Aufenthaltserlaubnisse erteilt, gegenüber 3.569 im Jahr 2016 und 2.378 im Jahr 2015. Im 1. Halbjahr fielen 2.664 Erteilungen an. Es halten sich in Stuttgart (Stichtag 30.06.2018) noch 2.899 Flüchtlinge im noch laufenden Asylverfahren auf, von denen weitere ca. 30 % eine Anerkennung erhalten werden, was die Erteilungszahlen weiter nach oben treibt.

Für diese Erteilungen entsteht ein Mehraufwand. Die Flüchtlinge erhalten häufig nur den subsidiären Schutz und keine Flüchtlingsanerkennung zuerkannt. Das bedeutet, dass die Ersterteilung nur für ein Jahr und nicht für 3 Jahre erfolgt, so dass in diesen Fällen bis zum möglichen Daueraufenthalt mindestens eine Verlängerung anfällt. Weit überwiegend ist die Integration (v.a. ausreichende Sprachkenntnisse, eigener Wohnraum, Sicherung des Lebensunterhalts) nach 3 Jahren noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann, was weitere befristete Erteilungen nach sich zieht. An den Erteilungszahlen zeigt sich bereits die erwartete deutliche Progression. Die Zahl der Flüchtlinge, deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden muss, wird sich von Jahr zu Jahr weiter aufsummieren.

Auch der Aufwand für die früher voraussetzungslose Erteilung von Niederlassungserlaubnissen an Ausländer mit Flüchtlingsstatus wird sich deutlich erhöhen. Dies ist dem Integrationsgesetz vom 31.07.2016 geschuldet, das für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Flüchtlinge Integrationsleistungen fordert, die viele nicht oder nicht ohne jahrelange Bemühungen erfüllen können. Hinzu kommt, dass wegen der Integrationsdefizite die Zahl der Ablehnungsverfügungen ansteigen wird.

Prognose
31.12.2018
Prognose
31.12.2019
Erläuterungen zum Personalmehrbedarf 2019
Humanitäre
Aufenthaltstitel
(Mehraufwand Flüchtlinge)
2.792 Fälle5.500 Fälle
5.500 Fälle (Prognose auf Basis 30.06.2018)
- 1.778 Erteilungen (Basiszahl aus dem Jahr 2014 vor Beginn der ansteigenden Flüchtlingszahlen – in der OU bemessen)
= 3.722 Fälle x 170 JAM/Fall
= 632.740 JAM : 79 656 JAM = 7,94 VZK
Personalbedarf6,00 VZK7,94 VZK
Ermächtigungen 20186,00 VZK
Ermächtigungen 20196,8 VZK
Der Stellenüberhang von 1,16 Stellen im Bereich Gestattungen und Duldungen gleicht teilweise die Personalunterdeckung aus. Es ergibt sich ein bereinigter Stellenbedarf im Umfang von ca. 6,8 VZK.

Anlage 6 zu GRDrs. 805/2018

Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde


Erteilung von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge mit humanitären Aufenthaltstiteln

Mit dem Integrationsgesetz vom 31.07.2016 wurde zur Sicherstellung der Integration und der Verhinderung von Segregationstendenzen die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, alle Flüchtlinge, denen ein Schutzstatus zuerkannt wurde, und ihre nachziehenden Familienangehörigen zur Wohnsitznahme in einem bestimmten Bundesland zu verpflichten. Die Wohnsitzauflage gilt kraft Gesetzes. Diese Regelung ist auf 3 Jahre befristet, derzeit gibt es politische Bestrebungen, sie zu entfristen.

Das Land Baden-Württemberg hat ergänzend zu dieser gesetzlichen Regelung entschieden, alle Flüchtlinge zur Wohnsitznahme in einer bestimmten Kommune zu verpflichten.

Da diese Regelung nicht kraft Gesetzes gilt, müssen nun alle Flüchtlinge zunächst eine vorläufige Auflage erhalten, zu der Wohnsitzbeschränkung angehört werden und nach einer Prüfung des Einzelfalles durch Erlass einer Verfügung die endgültige Wohnsitzauflage erteilt bekommen. Flüchtlinge, die in ein anderes Bundesland oder eine andere Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs umziehen wollen, müssen einen Antrag stellen, den sowohl die abgebende als auch die aufnehmende Ausländerbehörde bearbeiten und einvernehmlich entscheiden müssen. Ablehnende Entscheidungen auf Grund Nichtvorliegens der vorgegebenen Entscheidungskriterien ziehen einen längeren Schriftwechsel und ggf. eine formelle Verfügung mit anschließendem Rechtsmittel nach sich.

Die mBz ergeben sich aus Erhebungen bzw. der Organisationsuntersuchung auf der Grundlage des Gebührenprojekts des BMI.

Mit der zunehmenden Zahl der Wohnsitzauflagen, fortschreitender Integration und Mobilität ist die Zahl der Anträge auf Auflagenänderungen wie erwartet von 345 im jahr 2017 auf prognostizierte 522 Fälle angestiegen. Die Zahl der Erteilungen ist hingegen leicht rückläufig (2017: 2.306).

Prognose
31.12.2018
Prognose
31.12.2019
Erläuterungen zum Personalmehrbedarf 2019
Erteilung von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge Auflagenerteilung:
2.872 Fälle



Auflagenänderung:
256 Fälle
Auflagenerteilung:
1.992 Fälle



Auflagenänderung:
522 Fälle
Fallzahl Stand 30.06.2018:
996
Hochrechnung auf 31.12.2018:
1.992
x 60 Min./Fall = 119.520 JAM = 1,5 VZK

Fallzahl Stand 30.06.2018:
261
Hochrechnung auf 31.12.2018:
522
x 65 Min./Fall = 33.930 JAM = 0,43 VZK
Personalbedarf
(gerundet)
2,00 VZK1,93 VZK
Ermächtigungen 20182,00 VKZ
Ermächtigungen 20192,00 VKZ
Anlage 7 zu GRDrs. 805/2018

Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde

Sachbearbeitung Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Zum 01.08.2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft getreten. Der Nachzug wird zwar auf 1.000 Personen im Monat begrenzt, allerdings sind alle Visumanträge bei den Ausländerbehörden, zu denen der Zuzug erfolgen soll, jeweils umfassend zu prüfen.

Dies betrifft insbesondere
1. humanitäre Gründe in der Person des subsidiär Schutzberechtigten,
2. Dauer der Trennungszeit,
3. das konkrete Alter bei minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten,
4. den Nachweis einer schwerwiegenden Erkrankung oder einer Pflegebedürftigkeit,
5. positive und negative Integrationsaspekte, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse und Straftaten,
6. Versagungsgründe in der Person des subsidiär Schutzberechtigten z.B. Vorliegen schwerwiegender Straftaten,
7. Aspekte des Kindeswohles und
8. mögliche Gefährdereigenschaft der hier lebenden Familienangehörigen.

Diese Prüfung kann in aller Regel nicht anhand der vorliegenden Akten erfolgen. Es müssen zahlreiche Unterlagen und Nachweise angefordert und geprüft werden, um eine Stellungnahme abgeben zu können, die dem Einzelfall gerecht wird. U. a. auf Grund dieser Stellungnahme wählt die Bestimmungsstelle beim Bundesverwaltungsamt die 1.000 Fälle/Monat aus. Wegen der schwerwiegenden Folgen für die Antragsteller muss hier mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden.

Der Berechnung ist die Fallzahl der subsidiär Schutzberechtigten zugrunde gelegt, zu denen nun wieder ein Nachzug möglich ist. Das Amt für öffentliche Ordnung geht von einer Nachzugsquote von 25 % aus. Ein Teil der Flüchtlinge ist alleinstehend und hat keine Kernfamilie, die nachzugsberechtigt ist. Ein anderer, kleinerer Teil ist bereits mit der vollständigen Kernfamilie eingereist. Ein weiterer Teil besteht aus einer Rumpffamilie, zu denen weitere Angehörige nachziehen sollen. Diese beruht auf den Prognosen des Deutschen Städtetages im Gesetzgebungsverfahren. Nicht berücksichtigt sind Härtefälle nach § 22 AufenthG, die zusätzlich zu den Kontingenten aufgenommen werden können.

Da eine umfassende Härtefallprüfung vorzunehmen und eine entsprechende Stellungnahme abzugeben ist, wurde die mBZ von 280 Min. für Stellungnahmen an die Härtefallkommission nach § 23 a AufenthG angesetzt.

Es ergibt sich folgende prognostische Berechnung:
Zahl der subsidiär Schutzberechtigten, zu denen ein Nachzug möglich ist (Hochrechnung zum 31.12. 2018)
3.200
Nachzugsquote
25 %
Gesamtzahl der Fälle
800

Berechnung:
800 Fälle x 280 Min. = 224.000 Min. : 79.656 JAM =
2,8 VZK

Da die Berechnungen auf grundsätzlichen Prognosen beruhen, sollen zunächst Ermächtigungen für 2,0 VZK eingerichtet werden. Im Jahr 2019 werden der Bedarf sowie die Bearbeitungszeiten evaluiert.
Anlage 8 zu GRDrs. 805/2018

Sozialamt (50)

Aufgabe:
- Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen

Beschlusslage 01.01.2018
aufgrund Prognose Ende 2017 und 2018
(GRDrs 910/2017)
Zwischenstand
Juli 2018

(Aprilzahlen und Prognose bis Juli 2018)
Neue Prognose
31.12.2018
Neue Prognose
31.12.2019
Anzahl
Flüchtlinge
7.197
6.896
6.596
5.876
Stellenschlüssel
1:136
1:136
1:136
1:136
Personalbedarf (VZK)
(gerundet)
52,90
50,70
48,50
43,20
Vorhandene Stellen
Stellenplan 2018
52,90
(davon 0,40 mit KW-Vermerk 01/2021)
Vorhandene Stellen
Stellenplan 2019
aktuelle Beschlusslage
52,90
-6,20
46,70 mit 0,40 KW-Vermerken 01/2021
Vorhandene Stellen
Stellenplan 2019
nach amtsinternem Stellenausgleich
46,70
+ 1,80
48,50
Stellenstreichung zum Stellenplan 2019
aufgrund GRDrs. 910/2017 Neufassung
6,20
KW-Vermerk 01/2021 zum Stellenplan 2018 aufgrund GRDrs. 910/2017 Neufassung
0,40
0,40
+ 1,80
2,20
Stellenmehrbedarf zum 31.12.2018
1,80
Amtsinterner Stellenausgleich Mehrbedarf wird ausgeglichen durch 1,80 Stellen kw 01/2021 im Bereich Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG (s. Tabelle Anl. 8)
Neuer Stellenbestand 2019
48,50
Stellenüberhang 2019
    - 5,30
Vorhandene KW-Vermerke 01/2021
2,20
2,20
Anbringung von neuen KW-Vermerken 01/2021
3,10


Zum Stellenplan 2018 stehen 52,90 Stellen für die zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Zum Stellenplan 2019 wurden 6,20 Stellen gestrichen und an 0,40 Stellen wurden bereits zum Stellenplan 2018 ein KW-Vermerk angebracht (GRDrs 910/2017 Neufassung „Stellenplan 2018/2019 Streichung von 33,4 Stellen, Einrichtung von 63 Ermächtigungen, Verlängerung von Vermerken an 9 Stellen, Anbringung von KW-Vermerken an 14,0 Stellen aufgrund aktueller Entwicklungen im Flüchtlingsbereich - geschäftskreisübergreifend“).

Die neue Prognose über den Rückgang der unterzubringenden Flüchtlinge für
Ende 2018 hat eine Verminderung des Personalbedarfs auf 48,50 Stellen zur Folge.


Der Rückgang der Flüchtlingszahlen gestaltet sich damit langsamer als mit GRDrs 910/2017 Neufassung angenommen. Ausgehend von 46,70 Stellen im Stellenplan 2019 ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von 1,80 Stellen.

Um den Personalbedarf für das Jahr 2019 zu decken, werden 1,80 Stellenanteile mit KW-Vermerk 01/2021 aus dem Stellenüberhang im Bereich der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG (siehe Tabelle nächste Seite) dem Bereich Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen zugeordnet und dort eingesetzt.

Aufgrund der neuen Prognose der Flüchtlingszahlen auf Jahresende 2019 errechnet sich ein Personalbedarf in Höhe von 43,20 Stellen. Bei 48,50 Stellen im Stellenplan 2019 (nach Übertragung von 1,80 Stellen aus dem Bereich Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG) ergibt sich zum Stellenplan 2020 ein Stellenüberhang von 5,30 Stellen. Da die Stellen im Flüchtlingsbereich unbefristet besetzt sind, muss der Stellenabbau mithilfe von KW-Vermerken erfolgen. An 2,20 Stellen gibt es bereits einen KW-Vermerk 01/2021. An 3,10 weiteren Stellen ist daher ein neuer KW-Vermerk 01/2021 anzubringen. Die Besetzung dieser Stellen erfolgt aufgrund der aktuellen Personalgewinnungslage weiterhin unbefristet.

Die Stellennummern der Stellen, an denen ein KW-Vermerk anzubringen ist, sind in Anlage 11 aufgeführt.
Anlage 9 zu GRDrs. 805/2018


Sozialamt (50)

Aufgabe:
- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Beschlusslage 01.01.2018
aufgrund Prognose Ende 2017
(GRDrs 910/2017 Neufassung)
Zwischenstand
Juli 2018
(Basisdaten
bis April 2018 und Prognose
bis Juli 2018)
Neue Prognose
31.12.2018
zum Stellenplan 2019
Neue Prognose
31.12.2019
zum Stellenplan 2020
Fallzahl (Familien und/ oder Einzelperson)
2.268
2.035
1.860
1.440
Fallzahlenschlüssel
1:80
1:80
1:80
1:80
Personalbedarf (VZK)
(gerundet)
28,40
25,40
23,30
18,00
Vorhandene SB-Stellen
Stellenplan 2018
28,40
(davon 12,70 mit KW-Vermerk 01/2021)
Vorhandene SB-Stellen
Stellenplan 2019
aktuelle Beschlusslage
28,40
(davon 12,70 mit KW-Vermerk 01/2021)
Vorhandene SB-Stellen Stellenplan 2019 nach Abbau Überhang 2018
28,40
- 3,00
25,40
Stellen mit KW-Vermerk 01/2021 ab Stellenplan 2018 aufgrund Prognose in GRDrs 910/2017 für Stellenplan 2019
12,70
9,70
Besetzte Stellen
(vsl. Stand Ende 2018)
25,40
Unbesetzte Stellen
(vsl. Stand Ende 2018
3,00
Stellenüberhang 2018
- 5,10
Abbau des Stellenüberhangs 2018
Amtsinterne Stellenübertragung
in den Bereich Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen (s. Tabelle Anlage 7)
1,80
Streichung zum Stellenplan 2019
1,20
Verbleibender Stellenbestand Stellenplan 2019
25,40
Vorhandene KW-Vermerke 01/2021
9,70
Stellenüberhang 2019
Begründete KW-Vermerke 01/2021
- 7,40
Wegfall
KW-Vermerke 01/2021
2,30



Der Rückgang der Fallzahlen wurde in der GRDrs 910/2017 Neufassung für Dezember 2018 auf 1.252 Fälle prognostiziert. Dies führte zu einem Personalbedarf in Höhe von 15,70 VZK zum 31.12.2018.

Nach der neuen Prognose (auf Grundlage der Basisdaten April 2018) errechnet sich auf Jahresende 2018 ein Bedarf von 23,30 VZK. Ausgehend von einem Stellenbestand zum Stellenplan 2019 von 28,40 Stellen, davon 12,70 mit KW-Vermerk 01/2021, ergibt sich ein Stellenüberhang von 5,10 Stellen.

Von den 28,40 Stellen im Stellenplan 2018 sind Ende 2018 voraussichtlich 3,00 Stellen mit KW-Vermerk unbesetzt. Davon werden 1,80 Stellen dem Bereich Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen zugeordnet, um den dortigen Personalmehrbedarf für das Jahr 2019 zu decken. Die verbleibenden 1,20 Stellen können im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 gestrichen werden. Damit verbleiben für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG zum Stellenplan 2019 insgesamt 25,40 Stellen. Davon haben 9,70 Stellen einen KW-Vermerk 01/2021.

Die neue Prognose der Fallzahlen auf Jahresende 2019 führt zu einem Personalbedarf in Höhe von 18,00 Stellen. Ausgehend von den verbleibenden 25,40 Stellen ergibt sich ein Überhang von 7,40 Stellen. Da noch an 9,70 Stellen ein KW-Vermerk 01/2021 angebracht ist, entfällt dieser an 2,30 Stellen.

Die Verlängerung von KW-Vermerken wird ggf. zum Stellenplan 2020 geltend gemacht. Die Besetzung dieser Stellen erfolgt aufgrund der aktuellen Personalgewinnungslage weiterhin unbefristet.

Im Zuge des Stellenabbaus werden die Strukturen zum Stellenplan 2020/2021 entsprechend angepasst und ggf. die Zahl der Sachgebiete verringert.

Die Stellennummern der zu streichenden Stellen bzw. der Stellen mit kw-Vermerken sind in Anlage 11 aufgeführt.
Anlage 10 zu GRDrs. 805/2018

Jugendamt (51)

Mit GRDrs. 710/2017 mit Ergänzung („Sachstand und Entwicklung der Aufgaben und Personalbedarfe bei unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA)“) hat das Jugendamt einen Personalbedarf im Umfang von 59,0706 Stellen dargestellt.

Für das Betreute Jugendwohnen und eine zusätzliche stationäre Einrichtung mit 2 Gruppen à 7 Plätzen ist ein weiterer Bedarf von 24,0 Stellen gegeben.

Die Gemeinderatsdrucksache wurde so beschlossen. Das Jugendamt wird wieder in einer separaten Gemeinderatsdrucksache in den Gremien über die Entwicklung im Bereich der UMA und der weiterhin bestehenden Personalbedarfe berichten.


Anlage 11 zu GRDrs. 805/2018

Stellenveränderungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020
Amt/Stellen-
Funktionsbezeichnung
Stellen
Stellen-
Eigenbetriebwert
Anzahl
vermerke
bisher/
neu
Sozialamt
Amtsinterne Übertragunginsgesamt
1,80
500 0270 107
zu 500 0600
A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
kw 01/2021
500 0270 100
zu 500 0600
A 10Sachbearbeiter/-in
0,40 (von 1,00)
kw 01/2021
500 0270 120
zu 500 0600
A 10Sachbearbeiter/-in
0,40 (von 1,00)
kw 01/2021
Anbringung von
kw-Vermerken 01/2021
insgesamt
3,10
500 0103 045A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
kw 01/2021
500 0602 070A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
kw 01/2021
500 0603 100A 9GSachbearbeiter/-in
1,00
kw 01/2021
500 0602 120A 10Sachbearbeiter/-in
0,05
kw 01/2021
500 0602 150A 10Sachbearbeiter/-in
0,05
kw 01/2021
500 0602 230A 10Sachbearbeiter/-in
0,20
kw 01/2021
500 0602 240A 9GSachbearbeiter/-in
0,10
kw 01/2021
500 0602 280EG 6Sachbearbeiter/-in
0,20
kw 01/2021
Wegfall von
kw-Vermerken
insgesamt
2,30
500 0270 106A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
kw 01/2021
500 0271 100A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
kw 01/2021
500 0260 250A 10Sachbearbeiter/-in
0,30
(von 0,70)
kw 01/2021
Streichungen insgesamt
1,20
500 0270 100A 10Sachbearbeiter/-in
0,60 (von 1,00)
kw 01/2021
500 0270 120A 10Sachbearbeiter/-in
0,60 (von 1,00)
kw 01/2021
Jobcenter
Verlängerung von
kw-Vermerken
Insgesamt
0,6
290.0500.904EG 10Sachbearbeiter/-in
0,6
kw 01/2019
kw 01/2020



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