Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 6450
GRDrs 558/2016
Stuttgart,
09/22/2016



Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der LHS Stuttgart (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKS)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.10.2016
06.10.2016



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat beschließt

die Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Stuttgart (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKS) nach Anlage 1.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg wurde am 17. Dezember 2015 geändert. Für die Abrechnung der Leistungen der Feuerwehr ergaben sich wesentliche Änderungen. Nicht nur der Aufbau des § 34 Feuerwehrgesetz (Kostenersatz) wurde neu aufgestellt, sondern es wurden auch neue Abrechnungstatbestände aufgenommen. Von besonderer Wertigkeit ist die Aufnahme einer landeseinheitlichen Regelung der Berechnung der Fahrzeugstundensätze sowie die Ermächtigung, einheitliche Fahrzeugstundensätze durch das Innenministerium festzulegen. Von dieser Ermächtigung hat das Innenministerium Gebrauch gemacht und im März 2016 die Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFW) erlassen, die für alle Gemeinden bindend anzuwenden ist.

Durch eingetretene Kostenentwicklungen im Personal- wie Sachkostensektor werden die Kostensätze angepasst.


Finanzielle Auswirkungen


Die mit der Änderung der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung verbundenen Einnahmen werden sich geschätzt dauerhaft um rd. 525.000 Euro pro Jahr erhöhen. Davon sind bereits jeweils 200.000 Euro in den Haushaltsansätzen 2016/2017 zum Doppelhaushalt berücksichtigt, da bis zur Verabschiedung des aktuellen Doppelhaushaltes lediglich die Erhöhung der Personalkosten kalkuliert werden konnte.
Die Erhöhung der Fahrzeugkosten und die daraus resultierenden Mehreinnahmen von rund 360.000 € konnten erst nach der Novellierung des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg am 17. Dezember 2015 in Verbindung mit der neuen Verordnung des Innenministeriums vom 18. März 2016 (VOKeFW), kalkuliert werden.

Die Haushaltsmehreinnahmen stellen sich wie folgt dar:

Kostenbereichdie zu erwartenden
Mehreinnahmen
Bemerkung
Kostenersatz Personal
100.000,- €
bereits im Doppelhaushalt 2016/2017 enthalten
Kostenersatz Feuersicherdienst
90.000,- €
bereits im Doppelhaushalt 2016/2017 enthalten
Kostenersatz Lehrgänge
10.000,- €
bereits im Doppelhaushalt 2016/2017 enthalten
ZW-Summe Mehreinnahmen
200.000,- €
bereits im Doppelhaushalt 2016/2017 enthalten
Kostenersatz Fahrzeuge
360.000,- €
Kostenersatz Geräte
-35.000,- €
Sind künftig in den Kostenersatzsätzen der Fahrzeuge enthalten
Gesamte Mehreinnahmen
525.000,- €
Die Haushaltsansätze werden bis auf die Ansätze im Bereich der Kostenersätze Brandmeldeanlagen (BMA) in den Haushaltsjahren 2016/2017 erreicht. Der Haushaltsansatz im Bereich der Brandmeldeanlagen wird erst in 2017 erreicht, da die Umrüstung der BMA vor Ort entgegen der ursprünglichen Planung erst in 2017/2018 erfolgt.

Der Feuerwehrausschuss der Feuerwehr Stuttgart wurde zu der Satzungsänderung gemäß § 10 Abs. 4 Feuerwehrgesetz gehört.


Beteiligte Stellen

Referate WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Martin Schairer

Anlagen

9

<Anlagen>



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Anlage 1-558.pdfAnlage 1-558.pdfAnlage 2-558.pdfAnlage 2-558.pdfAnlage 3-558.pdfAnlage 3-558.pdfAnlage 4-558.pdfAnlage 4-558.pdfAnlage 5-558.pdfAnlage 5-558.pdfAnlage 6-558.pdfAnlage 6-558.pdfAnlage 7-558.pdfAnlage 7-558.pdfAnlage 8-558.pdfAnlage 8-558.pdfAnlage 9-558.pdfAnlage 9-558.pdf