Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 245/2019
Stuttgart,
04/24/2019



Kindertagespflege - Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.05.2019
08.05.2019



Beschlußantrag:

1. Der Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege mit dem Ziel der stärkeren Profilierung der Kindertagespflege im kompetenten System der Kindertagesbetreuung und der Weiterentwicklung der pädagogischen und strukturellen Qualität mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die Dauer von 33 Monaten wird zugestimmt.

2. Das Jugendamt wird ermächtigt, für das Programm eine Koordinierungsstelle in der Entgeltgruppe S15 TVöD zu 100 % befristet vom 01.07.2019 bis 31.12.2021 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen, sofern das BMFSFJ den Förderantrag bewilligt.

3. Von den während der Programmlaufzeit im THH 510, Jugendamt überplanmäßig anfallenden Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von insgesamt 513.107,50 EUR werden 80 % bis zur max. Höhe von 409.982,50 EUR durch die Zuweisung des Bundes gedeckt. Die im Umfang von 20 % notwendige kommunale Co-Finanzierung des Programms in Höhe von max. 103.125 EUR wird aus dem Budget des Jugendamtes aus dem Jahr 2018 übertragen und kann vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum Jahresabschluss 2018 aus nicht verbrauchten Haushaltsmitteln des Jahres 2018 gedeckt werden.





Ausgangslage

Die Anzahl der in Kindertagespflege betreuten Kinder schwankt seit mehreren Jahren zwischen 710 und 740 Kindern. Derzeit werden 30 Kinder unter einem Jahr, 562 Kinder zwischen einem und bis drei Jahren und 119 Kinder zwischen 3 und 14 Jahren in Kindertagespflege betreut.

Jedes Jahr beginnen und enden rd. 550 Tagespflegeverhältnisse. Aktuell haben 271 Personen eine Pflegeerlaubnis, davon sind 8 Tagespflegeväter.

Mit den Maßnahmen aus der GRDrs 211/2018 wurden die Kindertagespflege und die Bedingungen für die Tagespflegepersonen weiter gestärkt. Zwischenzeitlich wurden die Aufgaben wieder in einer Dienststelle vereint und die zwei neu geschaffenen Stellen im März 2019 besetzt. Aktuell erfolgt die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Die Eingewöhnungspauschale kann ab 01.05.2019 beantragt werden, zum Vertretungsmodell in den Großtagespflegestellen sind bereits die ersten Anträge eingegangen. Die beiden städtischen Standorte für geplante Großtagespflegestellen mit Belegplätzen werden zurzeit noch bauseits vorbereitet. Das Jugendamt wird gemeinsam mit den beiden freien Trägern ein Interessenbekundungsverfahren für interessierte Tagespflegepersonen durchführen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Die Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege bietet die Gelegenheit, die Kindertagespflege auch qualitätsorientiert weiterzuentwickeln.

Die Qualifizierungsstunden der Tagespflegepersonen werden voraussichtlich ab 2021 dauerhaft erhöht. Dafür wurden zum einen über das ‚Gute-Kita-Gesetz‘ Bundesgelder zur Förderung der einzelnen Bundesländer beschlossen, daneben werden über den ‚Pakt für gute Bildung‘ zusätzlich Fördergelder des Landes Baden-Württemberg zur Qualitätssteigerung in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt. Der Landesverband Kindertagespflege hat bereits ein Positionspapier zu einem Ausbau der Qualifizierung der Tagespflegepersonen auf mindestens 240 Unterrichtseinheiten (UE)
erarbeitet.

In der Laufzeit von 2019 bis Ende 2021 werden Fördermittel für 43 bundesweite Vorhaben in Höhe von insgesamt 22,5 Mio. Euro durch das BMFSFJ zur Verfügung gestellt. Je gefördertem Vorhaben entspricht das einer Fördersumme von bis zu 150.000 Euro pro Jahr.

Das Bundesprogramm verfolgt das Ziel, Tagespflegemütter und - väter intensiver und kompetenzorientiert zu qualifizieren, ihre Arbeits- und Rahmenbedingungen zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten auszubauen und zu stärken.

Das Programm beinhaltet 3 Module:
Modul 1: Finanzierung einer Koordinierungsstelle zur Profilierung der Kindertagespflege.

Modul 2: Verbesserung der Qualifizierung durch die Implementierung des Kompetenz- orientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB), d. h. Ausbau der Qualifizierung auf 300 UE, davon 140 Stunden berufsbegleitend und 80 Stunden Praktika in einer Großtagespflege und einer Kita.

Modul 3: Verbesserung der Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege in sieben verbindlichen Themenfeldern und Unterstützung der teilnehmenden Standorte im Rahmen ihrer lokalen Gesamtstrategie:


· Fachkräftegewinnung und -bindung
Welche Maßnahmen motivieren Tageseltern, die Tätigkeit aufzunehmen und dauerhaft auszuüben?

Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Begleitung, Qualifizierung, Existenzsicherung

· Fachberatung
Wie können die Fachberatungen speziell in der Kindertagespflege unterstützt und verbessert werden?
· Vertretung
Wie kann die Betreuung in der Kindertagespflege bei Ausfall der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters gewährleistet werden?
· Inklusion
Wie gelingt Inklusion in der Kindertagespflege für Kinder mit Behinderung, mit Erfahrungen aus Flucht oder Migration, mit besonderen Lebenslagen?
· Zusammenwirken mit Familien
Wie können Kindeseltern in ihren alltäglichen Aufgaben und erzieherischen Leistungen von den Tageseltern unterstützt werden?

Erziehung und Bildung des Kindes in Partnerschaft mit den Eltern gestalten

· Merkmale Kindertagespflege
Wie soll auf die Frage „Was ist Kindertagespflege“ geantwortet werden?

Expertenpool bestimmt Faktoren zur Kindertagespflege in Abgrenzung zur Kita

· Vergütung Kindertagespflege
Wie setzt sich eine existenzsichernde Vergütung zusammen?

Umsetzung

Antragsteller für die Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege ist die Landeshauptstadt Stuttgart, die Koordinierungsstelle wird der Dienststelle Kindertagespflege zugeordnet.

Die Koordinierungsstelle begleitet die Profilierung und Verankerung der Kindertagespflege im regionalen Gesamtsystem der Kindertagesbetreuung und den lokalen Entwicklungsplan. Sie setzt die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifizierung durch die Implementierung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) sowie in den oben genannten sieben Themenfeldern zur Verbesserung der Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege um.
Die Koordinierungsstelle beteiligt sich aktiv an einem vom BMFSFJ einberufenen Expertenpool, der regionale sowie überregionale Akteurinnen und Akteure einbindet. In diesem Netzwerk werden Kriterien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege erarbeitet.


Die Qualifizierung erfolgt durch die bereits tätigen Qualifizierungsträger, dem Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e. V. und dem Fachdienst Bildung Erziehung Betreuung / Tagesmütter-Börse beim Caritasverband für Stuttgart e. V.

Jeder Träger erhält für die Schulung des QHB eine 50 %-Stelle, die Kosten werden vom BMFSFJ übernommen und vom Jugendamt an beide Träger weitergeleitet.

Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn wurde dem Jugendamt ab 01.04.2019 in Aussicht gestellt. Die Sachkosten sind ab 01.04.2019 berechnet, damit frühestmöglich mit der Werbung begonnen werden kann.
Die Personalkosten wurden erst ab 01.07.2019 berechnet, da mit einer früheren Stellenbesetzung nicht zu rechnen ist.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten belaufen sich bei einer Programmzeit von 33 Monaten auf
513.107,50 EUR. Die Personalkosten der Koordinierungsstelle liegen bei 162.000 EUR, die Verwaltungsausgaben für das Gesamtvorhaben und die für die Tätigkeitsausübung der Koordinierungsstelle erforderlichen Sachausgaben sind mit rd. 32.400 EUR (20 % der Personalkosten) pauschaliert. 97.080 EUR betragen die Sachkosten während der Programmzeit in den Modulen 2 und 3 und 221.627,50 EUR werden an die beiden Träger zur Finanzierung der Personalkosten weitergeleitet.

Die Gesamtfördersumme beträgt 409.982,50 EUR (80 %), der Eigenanteil 103.125 EUR (20 %), dieser wird aus dem Budget des Jugendamtes aus dem Jahr 2018 übertragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum Jahresabschluss 2018 aus nicht verbrauchten Haushaltsmitteln des Jahres 2018.


Ausgaben
2019
2020
2021
Summe
Personalkosten Koordinierungsstelle
32.400,00
64.800,00
64.800,00
162.000,00
Sachausgaben
41.100,00
27.900,00
28.080,00
97.080,00
Pauschalen
6.480,00
12.960,00
12.960,00
32.400,00
Weiterleitung an Träger
44.325,00
88.651,00
88.651,00
221.627,00
Gesamt
124.305,00
194.311,00
194.491,00
513.107,00
Einnahmen
2019
2020
2021
Summe
Eigenmittel
14.323,00
44.311
44.491
103.125,00
Fördermittel
109.982,50
150.000
150.000
409.982,50
Summe
124.305,50
194.311,00
194.491,00
513.107,50








Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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