Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
928/2018 928/2018 Ergänzung
GZ:
0414-00
Sitzungstermin: 19.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2020

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 21.11.2018, GRDrs 928/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden insgesamt 212,3325 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1). 2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die KW-Vermerke an 4,5 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2) und an 4,2 Stellen entfallen die KW-Vermerke (vgl. Übersicht Anlage 3). 4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden 71,3527 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 4). 5. Die beim Bürgermeisteramt eingerichtete "Null"-Planstelle für eine/-n ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte/-n (nur nachrichtlich im Stellenplan enthalten) wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 gestrichen, da bereits zum Stellenplan 2018 eine Stelle für eine/-n hauptamtliche/-n Behindertenbeauftragte/-n geschaffen wurde. 6. Über Personalmehr- und -minderbedarfe in den von den Flüchtlingszahlen betroffenen Ämtern wird gesondert mit GRDrs 805/2018 beraten und beschlossen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 12.12.2018, GRDrs 928/2018 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

7. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden weitere 8,0 Stellen geschaffen. Davon im Teilstellenplan des 8. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

9. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 entfällt der KW-Vermerk an den beiden 0,5 Stellen 610.0201.070 und 610.0201.075 (vgl. Anlage 39).

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die folgenden Anträge/Stellungnahmen sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ebenfalls beigefügt:

- Nr. 317/2018 vom 16.10.2018 (FDP, 90/GRÜNE, SPD, SÖS-LINKE-PluS, FW, STd) mit Stellungnahme des OB vom 13.12.2018
- Nr. 385/2018 vom 28.11.2018 (SÖS-LINKE-PluS) mit Stellungnahme des OB vom 14.12.2018
- Nr. 413/2018 (SPD) vom 18.12.2018
- Nr. 414/2018 (SPD) vom 19.12.2018
- Nr. 415/2018 (90/GRÜNE) vom 19.12.2018

In seiner Einführung stellt BM Dr. Mayer die wesentlichen Inhalte der Beratungsunterlagen dar. Zudem verweist er auf die als Tischvorlagen ausliegenden Anträge. Insbesondere merkt er an, es bestehe insofern ein großer Unterschied zwischen dem kleinen Stellenplanverfahren und dem regulären Stellenplanverfahren, als im regulären Stellenplanverfahren eine Gleichbehandlung dergestalt bestehe, dass jeder Verwaltungsbereich einen Stellenplanantrag stellen könne, der dann auch allen Ratsmitgliedern vorliege. Somit könnten die Ratsmitglieder letztendlich eine sachgerechte Entscheidung darüber treffen, in welchen Bereichen welche Akzente gesetzt werden sollen. Von daher sehe er es als etwas problematisch an, wenn seitens des Rates nun unterjährig im kleinen Stellenplanverfahren einzelne Bereiche aufgegriffen würden, ohne über ein Gesamtbild wie beim regulären Verfahren zu verfügen; die Anmeldungen zum regulären Stellenplanverfahren erfolgten bis Ende Januar 2019.

Nach den Erläuterungen der Antragsinhalte durch StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE), StRin Vowinkel (SPD), StR Körner (SPD) und StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) wird von Frau Häußler (GPR) erklärt, den vorgetragenen Vorgaben des kleinen Stellenplanverfahrens stehe die Realität vor Ort entgegen. Sie stellt die langen Zeitabläufe dar, bis tatsächlich neu geschaffene Stellen besetzt werden können. Die gestellten Anträge seien alle sinnvoll und notwendig.

Die Verwaltung, so BM Dr. Mayer, sei dazu verpflichtet, die vom Gemeindewirtschaftsrecht und speziell durch § 84 Gemeindeordnung (GemO) vorgegebenen Regularien zu Planabweichungen einzuhalten. Die Aspekte "vordringlich" und "unabweisbar" seien klar definiert. Insbesondere sei vordringlich nicht, was in den regulären Etatberatungen hätte beschlossen werden können, und einige Antragsinhalte seien bei den letzten Etat- und Stellenplanberatungen bereits diskutiert, anders entschieden oder abgelehnt worden. Zum anderen habe sich natürlich die Verwaltung angeschaut, was wo gemacht werden könne. Daraus resultierten die 220 Stellenschaffungsvorschläge der Verwaltung. Bezüglich der Verlängerung der beantragten kw-Vermerke habe die Verwaltung eine eigene Sensibilität aus Gesichtspunkten der Personalgewinnung und -erhaltung entwickelt. Wenn im Detail die beantragten Verlängerungen angeschaut würden, zeige sich, dass die Stelleninhaber unbefristete Arbeitsverträge haben. Dem von den Antragstellern angestrebten Ziel, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung zu halten oder die Stellen abzusichern, habe die Verwaltung dadurch versucht gerecht zu werden, indem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch auf diesen kw-Vermerk-Stellen unbefristete Arbeitsverträge erhalten hätten. Ob eingestellte Personen nicht sofort mit unbefristeten Arbeitsverträgen ausgestattet werden könnten, werde mittlerweile in jedem Einzelfall geprüft, um das Personal an die Stadt zu binden. Gesehen werde, dass angesichts der Anzahl der nicht besetzten Stellen das Personal in den meisten Fällen auch in anderen Bereichen eingesetzt werden könne.

Natürlich sei der Zeitraum zwischen der Aufstellung und dem Inkrafttreten eines Doppelhaushalts lang, aber der Gemeinderat habe unterjährig durchaus die Möglichkeit zu reagieren. Dies zeigten die heutigen Beratungsunterlagen.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) kündigt im Verlauf der Aussprache zu noch nicht erledigten Punkten des Antrags Nr. 385/2018 für die morgige Sitzung des Gemeinderats Einzelabstimmungen an.


Laut StRin Deparnay-Grunenberg, unterstützt durch StR Körner, haben sich in der Aussprache zu folgenden Antragsthemen Mehrheiten abgezeichnet:
- Höhergruppierung von Architekten und Bauingenieuren in der Bestandsentwicklung und Bauerhaltung beim Hochbauamt (Antrag Nr. 414/2018, Antrag Nr. 385/2018, Ziff. 2.11)
- Wald-Kommunikation (Antrag Nr. 415/2018, Antrag Nr. 385/2018, Ziff. 2.13, Antrag Nr. 413/2018)
Einvernehmen wird darüber hergestellt, diese Themen gemeinsam zur Abstimmung zu stellen.

Dazu stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Höhergruppierung von Architekten und Bauingenieuren in der Bestandsentwicklung und Bauerhaltung beim Hochbauamt einmütig zu.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem zum Thema Wald-Kommunikation Beantragten bei 1 Stimmenthaltung einmütig zu.

Den Antrag Nr. 412/2018 "Sekretariatsstellen an den Gymnasien beibehalten" vom 17.12.2018 (90/GRÜNE, CDU, SPD, SÖS-LINKE-PluS, FW) sieht BM Dr. Mayer nicht als Antrag an, der für das kleine Stellenplanverfahren relevant ist. Gegenüber StRin Deparnay-Grunenberg versichert er, dass das Antragsthema von der Verwaltung im Sinne der Vorstellungen der Antragsteller beantwortet wird. Mit Vorgriffsschaffungen habe dieses Antragsanliegen jedoch nichts zu tun.

Anschließend stellt BM Dr. Mayer die verbleibenden Antragsziffern der Anträge Nr. 385/2018 und Nr. 413/2018, ohne die einzelnen Antragsziffern zu benennen, zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 385/2018 bei 2 Ja-, 12 Gegen-stimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 413/2018 bei 5 Ja- und 12 Gegen-stimmen mehrheitlich ab.

Der Antrag Nr. 317/2018 wird von StR Dr. Oechsner (FDP) im Namen der Antragsteller nach einer kurzen Stellungnahme als erledigt bezeichnet.

Abschließend stellt BM Dr. Mayer die Beschlussanträge der Verwaltungsvorlagen zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt mit der Maßgabe der vorstehenden Abstimmungen den Beschlussanträgen einmütig zu.
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