Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 178/2023
Stuttgart,
06/22/2023



Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Ebersbacher Straße 8
in Stuttgart-Wangen

- Baubeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
30.06.2023
04.07.2023
05.07.2023
06.07.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau einer 6-gruppigen, 3-geschossigen Tageseinrichtung für Kinder in der Ebersbacher Straße 8 in Stuttgart-Wangen 2. Die voraussichtlichen Auszahlungen entsprechend Kostenanschlag vom 11.05.2023 in Höhe von 9.946.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233236 - Kita Wangen, Geislinger Straße 45, Neubau, Ausz.Gr. 78302 – Erwerb von Anlagevermögen, 7871 – Hochbaumaßnahmen und 7873 – Sonstige Baumaßnahmen wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, gedeckt. 3. Folgelasten 4. Auswirkungen auf den Stellenplan

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Projektbeschluss (GRDrs 871/2020) für die zur Entscheidung stehenden Maßnahmen wurde am

15.06.2021 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
25.06.2021 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen

gefasst.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Wangen wurde am 17.05.2021 über die Maßnahme informiert.

Mit Projektbeschluss (GRDrs 871/2020) wurden Gesamtkosten von 7.830.000 EUR brutto beschlossen.


Im Zuge der Baugenehmigung wurde die Adresse der neuen Kindertageseinrichtung von Geislinger Straße 45 in Ebersbacher Straße 8 umbenannt.

Termine
Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im Juli 2023 können die Bauarbeiten im Juli 2023 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist Anfang 2025 geplant.


Finanzielle Auswirkungen

Beim Neubau der Tageseinrichtung für Kinder in der Ebersbacher Straße 8 (ehemals Kita Geislinger Straße 45) belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung auf 10.164.000 EUR brutto (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen).

Hiervon stehen im Teilhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233236 Kita Wangen, Geislinger Straße 45; Neubau insgesamt Mittel in Höhe von 7.890.000 EUR wie folgt zur Verfügung:

AuszGr. 78302 Erwerb bewegliches Anlagevermögen 241.500 EUR
AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen 7.288.500 EUR
AuszGr. 7873 Sonstige Baumaßnahmen 360.000 EUR
Die Mehrkosten bei der Ausstattung in Höhe von 61.500 EUR gegenüber dem Projektbeschluss mit GRDrs 871/2020 wurden bei der Mittelbereitstellung zum Doppelhaushalt 2022/2023 bereits beim oben genannten Projekt berücksichtigt.

Seit der letzten Beschlussfassung (Projektbeschluss) vom 25.06.2021 mit GRDrs 871/2020 sind (ohne Ausstattung) Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 1.946.000 EUR eingetreten. Für die Realisierung eines Plusenergiestandards und klimaschützender Maßnahmen (GRDrs 975/2019 „Weltklima in Not“) belaufen sich die weiteren Mehrkosten für eine größtmögliche PV-Anlage auf 110.000 EUR. Dieser zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 2.056.000 EUR wird aus der Pauschale im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen gedeckt. Der Mittelabfluss wird teilweise in 2024 prognostiziert, entsprechende Finanzierungsmittel sind in der vorgenannten Pauschale vorhanden und zum Doppelhaushalt 2024/2025 veranschlagt.
Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von
218.000 EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms in der vorgenannten Pauschale berücksichtigt.

Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung in Höhe von 5% pro Jahr bis Mitte der Bauzeit berücksichtigt (prognostizierte Baupreissteigerung). Die aktuelle Baupreissteigerung gegenüber dem Index bei Beschlussfassung des Projektbeschlusses (Indexstand 03/2021 bis 02/2023) liegt bei 28,74 %. Bis zur baulichen Realisierung im Jahr 2025 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.



Die Auszahlungen im THH 230 Liegenschaftsamt, Projekt 7.233236 Kita Wangen,
Geislinger Straße 45; Neubau einschließlich aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 9.946.000 EUR brutto werden wie folgt gedeckt:

Bau (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen)
Auszahlungsgruppe 7871 – Hochbaumaßnahmen

2023 und früher 5.973.500 EUR
2024 3.371.000 EUR

Außenanlagen (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen)
Auszahlungsgruppe 7873 – Sonstige Baumaßnahmen
2023 und früher 340.000 EUR
2024 20.000 EUR

Ausstattung Fachamt
Auszahlungsgruppe 78302 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
2023 und früher 241.500 EUR


Die zusätzlich erforderlichen Mittel für eingetretene Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 1.946.000 EUR begründen sich wie folgt:

a) Steigerung allgemeiner Baukostenindex seit Projektbeschluss
1.641.000 EUR
b) Steigerung Kosten Holzbauarbeiten und andere Gewerke, 91.500 EUR – zusätzliche Auswirkung auf die Baukosten z.B. im Zimmerer- und Holzbaugewerk durch die aktuell erhöhte Nachfrage nach Bauholz sowie weitere gestiegene Materialpreise in den Gewerken Stahlbau, Abdichtungsarbeiten, Verglasungsarbeiten
c) Steigerung Kosten Technikgewerke, 110.000 EUR – zusätzliche Auswirkung auf die Baukosten in den HLS-Technikgewerken durch die aktuelle Marktsituation und Auslastung der Firmen
d) Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen - Fledermäuse, 6.000 EUR – Auflage zum Artenschutz aus der Baugenehmigung
e) Steigerung der Kostenannahmen aus dem Projektbeschluss, 64.300 EUR – das im Projektbeschluss angegebene Budget hat sich in der weiteren Planung als zu gering erwiesen in den Bereichen: f) Zusätzliche Auflagen aus der Baugenehmigung, 33.200 EUR Einsparpotenziale wurden intensiv untersucht und das Gebäude hinsichtlich Volumen und Ausführungsstandard überprüft. Es sind keine weiteren Einsparungen möglich.

Von den im Vorprojektbeschluss (GRDrs 801/2019) geschätzten zusätzlichen Maßnahmen für den Interimsbetrieb der Kita (Baukosten, Anmietung, Umzug, Heizprovisorium Ebersbacher Str. 6) mit einem voraussichtlichen Aufwand von 630.000 EUR ist nur das bereits installierte Heizprovisorium Eberbacher Str. 6. erforderlich. Die tatsächlich benötigten Aufwendungen betragen 120.000 EUR. Zur Deckung stehen im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 – Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42510 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Kostenansätze jeweils brutto und einschließlich Nebenkosten.

Auf die Folgelastenberechnung (Anlage 7) wird verwiesen.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, WFB, SWU und JB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister




Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kostendeckblatt
Anlage 3: Flächenberechnung
Anlage 4: Pläne
Anlage 5: Baubeschreibung
Anlage 6: Energetisches Datenblatt
Anlage 7: Folgelastenberechnung


Ausführliche Begründung:

Allgemein
Die derzeitige Versorgung mit Kleinkindplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Stadtbezirk Stuttgart-Wangen liegt bei 29 %. Nach Umsetzung der beschlossenen, aber noch nicht realisierten Maßnahmen, dazu gehört auch der Neubau der Ebersbacher Straße 8 (ehemals Geislinger Straße 45) sowie die vollständige Inbetriebnahme der neu gebauten Kita in der Jägerhalde 83, steigt der statistische Versorgungsgrad, je nach Entwicklung der Kinderzahlen, auf ca. 36 %.
Der Versorgungsrichtwert im Kleinkindbereich liegt für Wangen bei rund 41 %.

Im Bereich der 3- bis 6-jährigen Kinder liegt die statistische Versorgungsquote bei insgesamt 82 %. Die Ganztagesversorgungsquote liegt bei 55 %. Nach Umsetzung der beschlossenen, aber noch nicht realisierten Maßnahmen, dazu gehört auch der Neubau der Ebersbacher Straße 8 (ehemals Geislinger Straße 45) sowie die vollständige Inbetriebnahme der neu gebauten Kita in der Jägerhalde 83 wird der statistische Gesamtversorgungsgrad, je nach Entwicklung der Kinderzahlen, ca. 93 % erreichen. Der Ganztagesversorgungsgrad steigt auf ca. 60 % bis 65 %.

Der sechsgruppige Ausbau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder in der Ebersbacher Straße 8 ist für den Stadtbezirk unbedingt erforderlich, um ein bedarfsgerechtes Angebot in der Kindertagesbetreuung zu realisieren. Ohne die vorgesehenen Plätze würde das Versorgungsziel gefährdet.

In der neu zu errichtenden Einrichtung sollen ca. 95 Kinder in 6 Gruppen, davon
3 Gruppen für 3- bis 6-Jährige mit insgesamt ca. 60 Plätzen, 1 Gruppe für 0- bis 6-Jährige mit ca. 15 Plätzen sowie 2 Gruppen für 0- bis 3-Jährige mit ca. 20 Plätzen untergebracht werden. Die Einrichtung wird nach dem Raumprogramm des Jugendamtes realisiert. Die Außenanlagen werden entsprechend neu geplant und hergestellt.

Raumprogramm
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung entspricht dem mit dem Projektbeschluss (GRDrs 871/2020) beschlossenen Raumprogramm.

Standort / Gebäude
Das Bestandsgebäude Geislinger Straße 45 muss wegen erheblicher bautechnischer Mängel und fehlender räumlicher Möglichkeiten zur Umsetzung aktueller pädagogischer Standards durch einen Neubau ersetzt werden. Der Abbruch des Gebäudes ist bereits erfolgt.

Im Zuge der Baugenehmigung wurde die Adresse der neuen Kindertageseinrichtung von Geislinger Straße 45 in Ebersbacher Straße 8 umbenannt.

Das Jugendamt sieht nach Überprüfung der aktuellen Versorgungszahlen Bedarf für einen 6-gruppigen Neubau unter Beibehaltung der Altbaunutzung in der Ebersbacher Straße 6. Das Bestandsgebäude bleibt hierbei annähernd unverändert. Die in geringem Maße notwendigen Umbau- bzw. Anpassungsmaßnahmen werden durch den Bauunterhalt ausgeführt.

Im Neubau sind neben den eigentlichen Gruppenräumen, Schlaf- und Personalräume vorgesehen, ebenso Sanitärbereiche mit verschiedenen Anforderungen.


Organisatorisch gehört der Neubau zur benachbarten Tageseinrichtung für Kinder Ebersbacher Straße 6. Da die dort vorhandene Aufbereitungsküche ursprünglich als Stützpunktküche für die Versorgung mehrerer Einrichtungen konzipiert wurde, ist sie ausreichend groß um zusätzliche Gruppen zu versorgen. Im Zuge der Maßnahme werden Küche und Nebenräume der Hauswirtschaft im Bestand überprüft und an aktuelle Standards angepasst. Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen im Altbau ist über das laufende Bauunterhalts-Budget sichergestellt.

Da sich die Technikzentrale beider Einrichtungen im Untergeschoss des bereits abgebrochenen Bestandsgebäudes befand, wird diese im Rahmen des Neubaus neu errichtet.

Die Baugenehmigung für den Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder mit 6 Gruppen, PKW- und Fahrradstellplätzen, Außenspielgeräte- und Mülleinhausung wurde am 17.03.2022 erteilt.

Interimsmaßnahmen
Da die Standortsuche nach einem Ausweichquartier kein befriedigendes Ergebnis erbracht hatte, wurden die zu versorgenden Kinder aus der Geislinger Str. 45 durch den städtischen Träger in den umliegenden Einrichtungen untergebracht.
Zur Aufrechterhaltung des Kitabetriebs in der benachbarten Einrichtung Ebersbacher Straße 6 ist für die Dauer der Bauzeit ein Heizprovisorium eingerichtet. Der Betrieb des Provisoriums wurde bereits aufgenommen.

Außenanlagen / Baumbilanz
Das zur Verfügung stehende Freiflächenangebot, das von beiden Einrichtungen – dem Bestandsbau Ebersbacher Straße 6 und dem Neubau Ebersbacher Straße 8 - gemeinschaftlich genutzt wird entspricht auch bei einem Neubau für sechs Gruppen den erforderlichen Standards. Der vorhandene Baumbestand innerhalb des Freigeländes wird in die Planung integriert. Für die Baufeldfreimachung war es – gemäß Mitteilungsvorlage des Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GRDrs 692/2022) - notwendig drei Bestandsbäume mit StU > 80cm zu entfernen. Außerdem muss im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen ein noch jüngerer Apfelbaum entfernt werden. Hierfür sind Ersatzpflanzungen von 8 neuen Bäumen vorgesehen.

Naturschutz
Artenschutzrechtliche Belange sind berücksichtigt. Als Ausgleichsmaßnahme sind interimsweise zwei Fledermauskästen in den verbleibenden Bäumen aufgehängt. Am neuen Gebäude werden je ein Fledermausbrett in Südwest- und Südostexposition angebracht und dauerhaft erhalten.

Dachbegrünung
Auf dem Dach des zweiten Obergeschosses ist eine Dachbegrünung geplant.
Dadurch sind 30% der Gebäudehülle begrünt (Vorgabe aus GRDrs 1493/2019 sind 30%).

Vorbeugender Brandschutz
Aus allen Aufenthaltsräumen sowie den übrigen Räumen ist die Entfluchtung gemäß genehmigtem Brandschutzkonzept möglich.

Baubeschreibung
Siehe Anlage Nr. 5


Barrierefreies Bauen
Die Belange behinderter Personen werden nach DIN 18040-1 erfüllt.

Energiekonzept
Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 08.08.2020 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um 35 % und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um 39 % bis 64 %. Die städtischen Mindestanforderungen zur Unterschreitung des Gebäudeenergiegesetzes (GRDrs 1493/2019) werden eingehalten.

Die Wärmeerzeugung für den Neubau erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Grundlastabdeckung. Mittelfristig soll der angrenzende Bestandsbau Ebersbacher Straße 6 energetisch saniert werden und die gemeinsame, im Neubau platzierte, Heizzentrale auf eine gänzlich klimaneutrale Wärmeerzeugung (kompletter Verzicht auf fossile Brennstoffe) umgestellt werden. Hierfür ist die Installation einer weiteren Luft-Wasser-Wärmepumpe geplant, die in Verbindung mit der oben genannten Wärmepumpe den gesamten Wärmebedarf der beiden Gebäude abdecken soll. Es wurden bereits mögliche Standorte für die zweite Wärmepumpe untersucht und vorgehalten. Bis zur Sanierung des Bestandsgebäudes wird die Wärmeversorgung temporär sichergestellt. Die Anpassung des Bestandsgebäudes an den Neubau (bisheriger Planungsauftrag) muss zukünftig um eine Energetische Sanierung und die zum Erhalt möglichst niedriger Vorlauftemperaturen erforderliche Dimensionierung der Heizflächen erweitert werden.

Im Neubau ist flächendeckend eine Fußbodenheizung mit Auslegungstemperaturen des Heizsystems (Vorlauf-/ Rücklauftemperatur) von TV=40°C / TR=35°C geplant. Für die Warmwasserbereitung sind dezentrale elektrische Durchlauferhitzer vorgesehen.
WC-, Sanitär-, Wickel- und Technikbereiche erhalten eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 84 %).
Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, wird an allen Fassaden ein außenliegender Sonnenschutz mit beweglichen, horizontalen Lamellen vorgesehen. Die freie Nachtlüftung erfolgt über Fensterklappen in der Fassade.

Der Neubau wird komplett mit LED-Leuchten ausgestattet. Die Beleuchtung wird gemäß der Energierichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart geplant.

Eine größtmögliche Photovoltaikanlage ist auf dem Dach des Neubaus vorgesehen. Die Anlage wird mit schräg aufgeständerten Modulen mit mindestens 30 cm Abstand Modulunterkante zum Dachbegrünungssubstrat, entsprechend den erfolgten Abstimmungen mit den betreffenden Ämtern, ausgeführt. Die Leistung der Anlage beträgt ca. 33 kWp. Die Kosten der Photovoltaikanlage sind in den Gesamtkosten enthalten.

Das Energiekonzept für den Neubau einschließlich der Wärmeversorgung ist mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Das energetische Datenblatt liegt dem Baubeschluss bei (Anlage 6).

Investitionskosten
Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 11.05.2023
ergab Gesamtkosten von 9.946.000 EUR

Diese Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Kostentitel wie folgt:


Gesamtbaukosten Neubau brutto 9.152.500 EUR
Außenanlagen (inkl. Nebenkosten) brutto 552.000 EUR
Summe Ausstattung brutto 241.500 EUR

zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung brutto 218.000 EUR

voraussichtliche Gesamtkosten bei Fertigstellung 10.164.000 EUR

Die im Kostenanschlag vom 11.05.2023 ermittelten Gesamtkosten beinhalten die Submissionsergebnisse von etwa 41% der dort für die Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) vorgesehenen Summen.

Wirtschaftlichkeit der Maßnahme bezogen auf die Investitionskosten
Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:

Brutto-Rauminhalt (BRI) 6.945,20 m³
Netto-Grundfläche (NGF) 1.449,50 m²

Kostenkennwerte:

1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 1.041 EUR
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 4.988 EUR

Diese Kostenkennwerte liegen im mittleren und vertretbaren Rahmen der aktuell realisierten Einrichtungen.

Termine
Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im Juli 2023 können die Bauarbeiten im Juli 2023 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist Anfang 2025 geplant.

Auswirkungen auf den Stellenplan und Folgelasten
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 20,0714 Stellen benötigt (davon 8,4985 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 9,3743 Stellen in Entgeltgruppe S 8a und 0,9678 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 1,0 Stellen in Entgeltgruppe E 3 und 0,2308 Stellen in Entgeltgruppe E 2Ü).

Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, außerhalb des Stellenplanes im Umfang von 20,0714 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird zum Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.


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