Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 271/2017
Stuttgart,
05/08/2017



Der Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP) der
Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
30.05.2017
10.10.2017
13.12.2017
14.12.2017



Beschlußantrag:

Der Nahverkehrsentwicklungsplan der Landeshauptstadt Stuttgart wird zur Kenntnis genommen.



Begründung:


Nahverkehrsplan und Nahverkehrsentwicklungsplan

Mit der seit dem 1. Januar 2013 gültigen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat der Bundesgesetzgeber in Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 die Vorgehensweise bei der Vergabe von Verkehrsleistungen neu geregelt. Dabei ist auch die Funktion des Nahverkehrsplans (NVP) im Vergabeverfahren gestärkt worden. Dies beinhaltet, dass im NVP die zu vergebende Verkehrsleistung möglichst eindeutig beschrieben werden muss, damit interessierte Verkehrsunternehmen eine klar definierte Kalkulationsbasis vorfinden. Auf die Beschreibung von Langfristplanungen und Planungsoptionen im NVP wurde daher – entgegen der früheren Praxis – bei der jüngsten Fortschreibung verzichtet. Der fortgeschriebene Nahverkehrsplan, der am 6. Oktober 2016 vom Gemeinderat verabschiedet worden ist, fixiert daher im Wesentlichen die Weiterführung des Status Quo sowie die Umsetzung bereits vereinbarter und finanzierter Angebotserweiterungen.

Maßnahmen, die hinsichtlich der Ausgestaltung noch einer vertieften Untersuchung bedürfen, deren Umsetzungszeitpunkt offen oder deren Finanzierung noch unklar ist, werden daher erstmals in einem Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP) dargestellt. Der NVEP hat für das Vergabeverfahren keine Relevanz. Er kann somit auch Themen aufgreifen, die zwar mit dem ÖPNV in enger Verbindung stehen, für die Vergabe von Verkehrsleistungen aber nicht unmittelbar relevant sind. Die Anlage von Busspuren, der Ausbau intermodaler Verknüpfungen oder Ansätze für tarifliche Maßnahmen sind hier zu nennen.


Inhalte des Nahverkehrsentwicklungsplans

Der NVEP setzt auf dem Verkehrsentwicklungskonzept 2030 (VEK) der Landeshauptstadt Stuttgart auf, das vom Gemeinderat am 27. März 2014 einschließlich des Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ beschlossen worden ist. Mit dem NVEP werden die in diesen Planwerken formulierten Zielsetzungen für den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs konkretisiert. Für die Maßnahmenempfehlungen des NVEP wurden neben den verwaltungsseitig entwickelten Überlegungen auch Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung zum NVP, aus den Stadtbezirken und dem Gemeinderat sowie dem VVS-Fahrgastbeirat ausgewertet.

Der Nahverkehr sieht sich in den kommenden Jahren zweierlei Herausforderungen gegenüber. Zum einen sorgen eine steigende Einwohnerzahl und ein verbessertes Angebot im Bahnverkehr für Nachfragezuwächse im städtischen Verkehrsnetz, für die dieses gerüstet sein muss. Zum anderen ist es aus Gründen des Klima- und Gesundheitsschutzes gemäß Luftreinhalteplan des Landes Baden-Württemberg sowie aus städtebaulichen Gründen notwendig, dass noch mehr Einwohner und Beschäftigte anstelle des motorisierten Individualverkehrs öffentliche Verkehrsverbindungen nutzen. Eine erhöhte Attraktivität des Nahverkehrs ist zweifellos ein Baustein hierfür.

Streckenabschnitte mit der Notwendigkeit eines Kapazitätsausbaus wurden mit Hilfe eines Gutachtens lokalisiert und die Wirksamkeit möglicher Maßnahmen überprüft. Dabei zeigt sich, dass die von der SSB bereits angedachten Zusatzlinien im Bereich Bad Cannstatt, der Ausbau der Linie U1 für 80m-Züge sowie punktuelle Verstärkerleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr geeignet sind, das wachsende Fahrgastaufkommen unter Einhaltung einer akzeptablen Maximalauslastung zu bewältigen. Mit weiteren Maßnahmen können noch Kapazitätsreserven geschaffen bzw. hohe Auslastungen im S-Bahn-Netz abgemildert werden.

Untersucht wurde auch, ob die Zielsetzung des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“, den motorisierten Individualverkehr im Stuttgarter Talkessel um bis zu 20 % zu reduzieren, zu veränderten Anforderungen an den ÖPNV führt bzw. eine Korrektur von Ausbauprioritäten erforderlich macht.

Um die Attraktivität des städtischen Nahverkehrs zu steigern, kommen der weitere Ausbau des Stadtbahnnetzes, dichtere Fahrpläne, ausgedehnte Betriebszeiten, eine stabilere Betriebsabwicklung durch Eigentrassen und eine qualitativ hochwertige Haltestellengestaltung in Betracht. Hierzu werden zahlreiche Empfehlungen gegeben, die teilweise bereits im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur NVP-Fortschreibung vorgeschlagen worden sind. Andere Verbesserungsansätze sind ebenfalls aus der gutachterlichen Vorarbeit abgeleitet. Gleichwohl bedürfen viele Maßnahmenvorschläge noch einer vertieften Untersuchung. Der NVEP kann hier weder gesamtwirtschaftliche Bewertungen noch Leistungsfähigkeitsuntersuchungen im Straßennetz oder städtebauliche Gestaltungsentwürfe ersetzen.

Ein attraktives Verkehrsangebot im ÖPNV sollte durch attraktive tarifliche Angebote sowie einen einfachen Zugang dazu flankiert werden. Im NVEP werden daher erstmals auch tarifliche und vertriebliche Verbesserungsansätze formuliert. Aufgrund der Einbindung in den VVS hat die Landeshauptstadt Stuttgart in tariflichen und vertrieblichen Fragen allerdings keine unmittelbare Entscheidungsmöglichkeit, da abschließende Festlegungen zu diesen Themen in den Verbundgremien, insbesondere dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung, getroffen werden. Ziele in Bezug auf die Tarifstruktur und den Vertrieb kann die Landeshauptstadt aber direkt in die VVS-Gremien einbringen, dort vertreten und für eine mehrheitliche Zustimmung werben.

Struktur des NVEP

Der NVEP widmet sich den ÖPNV-Themenfeldern sowohl bezogen auf die Gesamtstadt als auch bezogen auf die Stadtbezirke. In der abschließenden Zusammenfassung sind nochmals alle Maßnahmen im Sinne eines Gesamtüberblicks dargestellt.


Weiteres zeitliches Vorgehen

Die weiteren Meilensteine und Termine sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

Mai / Juni 2017
Di, 30. Mai 2017Einbringung des NVEP-Entwurfs im UTA
Di, 30. Mai 2017Gemeinsame Bezirksbeiratssitzung zum NVEP in Feuerbach
für den Bereich Nord
Mi, 31. Mai 2017Gemeinsame Bezirksbeiratssitzung zum NVEP in
Stuttgart-Mitte (Rathaus) für den Bereich Mitte
Mo,19. Juni 2017Gemeinsame Bezirksbeiratssitzung zum NVEP in Sillenbuch
für den Bereich Filder
Juni 2017Gemeinsame Bezirksbeiratssitzung zum NVEP in Bad Cannstatt für den Bereich Neckar

Oktober 2017
Di, 10. Oktober 2017Erneute Einbringung des überarbeiteten NVEPs im UTA

Dezember 2017
Mi, 13. Dezember 2017Vorberatung des endgültigen NVEPs im Verwaltungsausschuss
Do, 14. Dezember 2017Beschlussfassung des endgültigen NVEPs im Gemeinderat





Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, StU und SOS haben mitgezeichnet.




Fritz Kuhn

Anlagen

Nahverkehrsentwicklungsplan 2017

<Anlagen>



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NVEP S Gesamtwerk Blätterexemplar.pdfNVEP S Gesamtwerk Blätterexemplar.pdf