Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
441
21
VerhandlungDrucksache:
417/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 27.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sanierung Zuffenhausen 8 - Unterländer Straße - "ZUFFENHAUS": Stadtteilhaus Lothringer Straße 13A und Kindertageseinrichtung Elsässer Straße 6A
- Fortschreibung Projektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 19.10.2021, öffentlich, Nr. 341
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 26.10.2021, öffentlich, Nr. 356
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 06.10.2021, GRDrs 417/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Fortschreibung des Projektbeschlusses (GRDrs 562/2019) zum Umbau und der Modernisierung des städtischen Gebäudes Lothringer Straße 13A als generationenübergreifendes Stadtteilhaus gemäß der Entwurfsplanung des Büros Freivogel und Mayer Architekten vom 17.06.2021 (Anlage 2) mit der Kostenberechnung vom 27.09.2021 (Anlage 3) und neuen Gesamtkosten von 4.940.000 EUR brutto wird zugestimmt.



2. Der Fortschreibung des Projektbeschlusses (GRDrs 562/2019) zum Neubau einer dreigruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Regelbetrieb (Kita) "Elsässer Straße 6A" und der Entwurfsplanung des Büros Freivogel und Mayer Architekten vom 17.06.2021 (Anlage 2) mit der Kostenberechnung vom 27.09.2021 (Anlage 3) und neuen Gesamtkosten von 4.920.000 EUR brutto wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Honorarverträge für Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 HOAI und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 mit einem Umfang von insgesamt max. 900.000 EUR brutto und von Leistungen für die Interimslösung (AWO) von insgesamt max. 50.000 EUR zu beauftragen.
4. Im Teilhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen - stehen für beide Maßnahmen beim Projekt 7.613030 Zuffenhausen 8 - Unterländer Straße - Mittel in Höhe von 7.190.000 EUR zur Verfügung. Im Vorschlag der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 sind 2.370.000 EUR berücksichtigt. Wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, werden die Einrichtungskosten der Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von 90.000 EUR aus dem Teilfinanzhaushalt 510 - Jugendamt und die Photovoltaikanlage in Höhe von 69.000 EUR aus dem Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz - Contracting - gedeckt. Für den anstehenden Aufstockungsantrag 2022 sind Mittel zum Doppelhaushalt 2022/2023 vom Amt für Stadtplanung und Wohnen angemeldet.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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