Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
135
6
Verhandlung
Drucksache:
190/2014
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
07.05.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Tageseinrichtung für Kinder Taubenheimstraße 12
(Olgakrippe Bad Cannstatt e. V.) in Stuttgart-Bad Cannstatt
- Vorprojektbeschluss -
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 04.04.2014, nicht öffentlich, Nr. 50
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.05.2014, öffentlich, Nr. 193
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung mit der Maßgabe, dass spätestens zum Projektbeschluss feststeht, wie die interimistische Unterbringung erfolgt
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 31.03.2014, GRDrs 190/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Ergebnis der Mehrfachbeauftragung wird Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Dem Abbruch und dem Neubau des städtischen Gebäudes Taubenheimstraße 12 in Stuttgart-Bad Cannstatt (Olgakrippe Bad Cannstatt e.V.) auf Grundlage des Ergebnisses der Mehrfachbeauftragung, der Baubeschreibung (Anlage 2), des Raumprogramms (Anlage 3) und der Vorplanung (Anlage 4) des Büros SCALA Architekten aus Stuttgart sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 5) der Architekten mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 6.750.000 € wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten sind Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes in Höhe von 200.000 €, Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 400.400 € und Einrichtungskosten in Höhe von 237.000 € enthalten.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und Teilen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten vor Baubeschluss für ca. 50 % der Bauleistungen wird zugestimmt.
4.
Um mit der Sanierung bzw. dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können, wird das Hochbauamt ermächtigt, den
Abbruch des Gebäudes Taubenheimstraße 12
schon vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen.
5. Der Gesamtaufwand in Höhe von 6.750.000 € ist beim Projekt 7.519365 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2012/2013 bzw. 2014/2015, AuszGr. 7873 - sonstige Baumaßnahmen sowie im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt bei der Kostenstelle 51009914 - Ausbaupauschale Kitas 2014, Kontengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.
6.
Vom Sachstand in Bezug auf die Errichtung eines Ausweichquartiers in der Sichelstraße 19 wird Kenntnis genommen.
Für ein Ausweichquartier stehen Mittel in Höhe von maximal 1.430.000 € im Ergebnishaushalt Teilhaushalt 230 des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Sachkonto 42310000, Kostenstelle 23309751, Pauschale Ausweichquartiere Kita, Anmietkosten, zur Verfügung.
7. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (Routineprojekte) wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.
EBM
Föll
weist einführend auf die mit Maßgabe erfolgte einstimmige Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) hin.
Gegenüber StRin Gröger (SPD) merkt EBM
Föll
bezugnehmend auf die Vorlage grundsätzlich an, es sei so, dass die Stadt einerseits den bisherigen Interimstandort Sichelstraße weiterverfolgt. Allerdings würden parallel dazu Alternativen geprüft. Für Anregungen sei die Verwaltung dankbar und offen. Um am Ende nicht mit leeren Händen dazustehen, sei diese parallele Vorgehensweise angebracht.
Er fährt fort, es bestehe seitens der Stadt zur Sichelstraße keine vertragliche Regelung. Dort stattfindende bauliche Maßnahmen stünden nicht in Zusammenhang mit einer eventuellen Interimsnutzung durch die Stadt. Wenn der Eigentümer dort dauerhaft eine Kindertageseinrichtung einrichten möchte, würden zunächst einmal die Fördergrundsätze des Jugendamts gelten. Sollte die Stadt das Grundstück Sichelstraße in Anspruch nehmen müsste der Träger im Rahmen der normalen Förderrichtlinien die dauerhafte Einrichtung herstellen. Die Stadt hätte dann für einen Belegzeitraum eine entsprechende Miete zu bezahlen. Gespräche des Jugendamtes und des Amtes für Liegenschaften und Wohnen mit dem Grundstückseigentümer hätten bislang zu keinem Ergebnis geführt.
Danach stellt EBM
Föll
den Beschlussantrag mit der vom UTA getroffenen Maßgabe zur Abstimmung und stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig wie beantragt,
mit
der
Maßgabe
, dass spätestens zum Projektbeschluss feststeht, wie die interimistische Unterbringung erfolgt.
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