Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 73/2016
Stuttgart,
02/17/2016



Förderung von Kulturveranstaltungen in Stuttgarter Musikclubs



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.03.2016
16.03.2016



Beschlußantrag:
  1. Die in Anlage 1 abgedruckte „Richtlinie zur Förderung von Kulturveranstaltungen in Stuttgarter Musikclubs“ wird beschlossen. Sie tritt am 17.03.2016 in Kraft.
  2. In die Fachjury für die Vergabe der Fördermittel für Kulturveranstaltungen in Stuttgarter Musikclubs werden für die Jahre 2016 und 2017 nachfolgende Personen aufgenommen:
3. Für die Förderung von Veranstaltungen in Stuttgarter Musikclubs werden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 30.000 € zur Verfügung gestellt.

4. Der Aufwand wird in den Teilergebnisaushalten 2016 und 2017 THH 410 - Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.




Begründung:


Musikclubs sind räumliche Institutionen und Plattformen zur Darbietung kultureller Inhalte und somit Träger des lokalen Kulturlebens. Eine Förderung von Künstlern, die Kulturveranstaltungen in Musikclubs durchführen, soll dazu dienen, die Wahrnehmung der Musikclubs als Kulturbetriebe zu schärfen und den Kulturschaffenden sowie dem Publikum einen Anreiz zu bieten, diese Kulturräume zu nutzen.

Der Gemeinderat der LHS Stuttgart hat in seiner Sitzung am 18.12.2015 beschlossen, Veranstaltungen in Stuttgarter Musikclubs mit jeweils 30.000 € in den Jahren 2016 und 2017 zu fördern.

Wie ausführlich in der Haushaltsvorlage GRDrs 1027/2015 zur ersten Lesung (Doppelhaushalt 2016/17) ausgeführt, ist eine direkte Förderung der Musikclubs seitens des Kulturamtes nicht möglich, da der Kulturbetrieb in den Clubs Bestandteil des wirtschaftlichen Betriebes ist und die Förderung gewinnorientierter Wirtschaftsbetriebe der Förderpraxis des Kulturamtes widerspricht.

Im Einvernehmen mit den Antragstellern (Peter James und Walter Ercolino vom Club Kollektiv e. V.) einigte man sich daher auf folgende Fördermöglichkeit: Antragsteller für die neue Art der Förderung sind nicht die Musikclubs selbst, sondern die darin auftretenden Künstler. Gefördert wird somit die Kultur in den Clubs, nicht jedoch der jeweilige Club. Alle Kultursparten sollen Berücksichtigung finden – nicht nur Musikprojekte. Insbesondere neue Formate und Nachwuchskünstler sollen mit der neuen Förderung unterstützt werden.

Die „Richtlinie zur Förderung von Kulturprojekten in Stuttgarter Musikclubs“ hat die Anregungen aus den Diskussionen im Zuge der Haushaltsplanberatungen aufgenommen und geht mit der Förderpraxis des Kulturamtes konform.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Ergebnishaushalt 2016 und 2017 beim Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Auftrag 417SOZI20 zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 423/2015 Nr. 3.1 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 522/2015 Nr. 10 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 692/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 423/2015 Nr. 3.1 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 522/2015 Nr. 10 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 692/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Richtlinie zur Förderung von Kulturveranstaltungen in Stuttgarter Musikclubs
Anlage 2: Informationen zu den Jurymitgliedern


<Anlagen>



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Anl1_GRDrs73_16_Richtlinie_Clubförderung.pdfAnl1_GRDrs73_16_Richtlinie_Clubförderung.pdf
Anlage 2 wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.