Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 1290/2019
Stuttgart,
11/12/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 22.11.2019



Haushalt 2020/21 - Finanzplanung bis 2024
Wo bleibt das zentrale Einarbeitungs- und Ausbildungsbürgerbüro?


Beantwortung / Stellungnahme

Zu 1

Voraussetzung für einen erfolgreichen Betrieb eines zentralen Einarbeitungs- und Ausbildungsbürgerbüro (EAB) ist die unmittelbare räumliche Nähe zum Bürgerbüro Mitte im 2. OG der Eberhardstraße 39. Seinerzeit war angedacht, das EAB unter Verlagerung des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeits-, Namensrecht der Ausländerbehörde in der Eberhardstraße 39 einzurichten. Dies hätte die Anmietung von rund 300 m² Bürofläche im Innenstadtbereich vorausgesetzt.

Parallel entstanden die Planungen zur Sanierung der Eberhardstraße 39. In Aussicht stand der baldige Umzug des Statistischen Amts in die ehemaligen Räume der Notare in der Eberhardstraße 35 und somit freie Flächen im 3. OG der Eberhardstraße 39. Mit dieser Aussicht wurden die Anmietungsbemühungen nicht weiter vorangetrieben. Letztlich haben die bedauerlichen Verzögerungen bei der baulichen Ertüchtigung der neuen Räume für das Statistische Amt dazu geführt, dass es bisher auch für die Einrichtung des EAB keine Möglichkeit ergab.

Zu 2.

Das EAB beruht auf dem Konzept der praktischen und theoretischen Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen und der flankierenden Ausbildung von Nachwuchskräften des mittleren Verwaltungsdienstes. In einem zusätzlichen Team, angegliedert an das Bürgerbüro Mitte, sollen neu eingestellte Mitarbeiter durch erfahrene, zu Trainern geschulte Sachbearbeiter/-innen entsprechend einem Einarbeitungs-konzept nach einheitlichen Standards systemisch und strukturiert in die praktischen Abläufe, Fachverfahren und rechtlich-theoretischen Grundlagen eingearbeitet werden.

Analog kann die Ausbildung von Nachwuchskräften stattfinden und das EAB kann zu Test-, Übungs-und Fortbildungszwecken für die Bürgerbüros und Bestandsmitarbeiter-/innen genutzt werden.

Die daher noch nicht genutzten Vorteile sind


Zu 3.

In jedem Fall ist ein EAB bei der Belegung des Gebäudes Torstraße 15 eingeplant. Dort werden das EG (Empfang) und 1. sowie 2. OG mit dem Bürgerbüro Mitte samt EAB genutzt. Einen Bauzeitenplan konnte bislang noch nicht erstellt werden und deshalb kann auch noch kein Umzugstermin genannt werden.

Durch den nun bevorstehenden Auszug des Statistischen Amts Anfang 2020 rücken die freiwerdenden Flächen in der Eberhardstraße 39 wieder in den Blick. Da die Belegung der Torstraße wegen einer vorausgehenden baulichen Ertüchtigung noch geraume Zeit dauern wird, wird die Verwaltung im kommenden Jahr eine interimsweise Einrichtung eines EAB nach dem Auszug des Statistischen Amts realisieren. Dies gilt vorbehaltlich geänderter Raumplanungen aufgrund neuer Entwicklungen.







Vorliegende Anträge/Anfragen

589/2019 CDU-Fraktion




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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