Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
225
4
VerhandlungDrucksache:
66/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 27.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Vollanschluss Nord-Süd-Straße/Breitwiesenstraße
mit Straßenerneuerung
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.06.2018, öffentlich, Nr. 265

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 12.06.2018, GRDrs 66/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Ausbau des Knotenpunkts Nord-Süd-Straße/Breitwiesenstraße mit den Anpassungen an den benachbarten Knotenpunkten und der Erneuerung der Fahrbahnen in diesem Bereich gemäß den Plänen des Tiefbauamts (siehe Anlage 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts (siehe Anlage 1) mit Gesamtkosten von 2.331.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 131.000 EUR) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen von 2.200.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - wie folgt gedeckt:


3. Beim Projekt 7.661059 - Vollanschluss Breitwiesenstraße - wird im Jahr 2019 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 200.000 EUR zugelassen. Die Deckung erfolgt aus der Pauschale 7.662911 - Lichtsignalanlagen. Die Gesamtkosten des Einzelprojekts werden mit 1.854.000 EUR festgesetzt.

4. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 131.000 EUR sind zu einem Anteil von 93.000 EUR beim Projekt 7.661059 - Anschluss Breitwiesenstraße - veranschlagt. Der Restbetrag von 38.000 EUR wird aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen zu einem Anteil von 11.000 EUR auf das v. g. Projekt und zu einem Anteil von 27.000 EUR auf das Projekt 7.662921 - Straßenerneuerung umgesetzt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 2 sämtliche für den Ausbau erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich zu.
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