Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 4504-03
GRDrs 1296/2019
Stuttgart,
11/22/2019



Stellenplan 2020/2021
1. Organisationsuntersuchung bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes - Abschlussbericht
2. Schaffung von 8,06 Stellen im Geschäftskreis IV - Referat JB
3. Schaffung von 0,60 Stellen im Geschäftskreis II - Referat WFB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.12.2019
11.12.2019
16.12.2019
19.12.2019



Beschlußantrag:

1. Vom Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung mit Stellenbemessung bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage). 2. Zum Stellenplan 2020 werden im Teilstellenplan des Jugendamtes folgende Stellen geschaffen: 3. Zum Stellenplan 2021 werden im Teilstellenplan der Stadtkämmerei folgende Stellen geschaffen:




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Ziffer 1:

Das Unterhaltsvorschussgesetz unterstützt Alleinerziehende mit ihren Kindern, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Die Dienststelle Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes berät die Leistungsempfänger, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Leistung aus. Darüber hinaus prüft sie Regressansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und macht diese geltend.

Zum 1. Juli 2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz geändert. Mit der Gesetzesänderung wurde insbesondere der Kreis der Leistungsempfänger erweitert. Demnach kann ein Unterhaltsvorschuss nun bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden und die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde für alle Kinder aufgehoben. Ende 2019 beträgt die Fallzahlensteigerung seit der Gesetzesänderung rd. 70 %.

Das Jugendamt wurde bereits mit der GRDrs 983/2016 ermächtigt, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2017 zusätzliches Personal bis zu einem Umfang von 3,5 Vollzeitkräften in Entgeltgruppe 9c außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Im darauffolgenden Stellenplanverfahren 2018/2019 wurden die 3,5 Stellen dauerhaft geschaffen. Zudem wurden aufgrund des Haushaltsantrags Nr. 977/2017 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion zusätzlich 2 Stellen dauerhaft geschaffen. Darüber hinaus wurde beschlossen, den Stellenbedarf nach Vorliegen der tatsächlichen Auswirkungen der Reform des UVG zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sollte ein Stellenbemessungsverfahren ergänzt durch einen Städtevergleich unter Federführung des Haupt- und Personalamtes bis Ende 2019 durchgeführt werden.

Die beauftragte Organisationsuntersuchung mit einer Stellenbemessung wurde nun im Jahr 2019 durchgeführt. Diese hat einen Stellenmehrbedarf in der Sachbearbeitung von 7,46 Stellen ergeben. Dies korreliert mit der Fallzahlensteigerung seit der Gesetzesänderung von 70 %. Darüber hinaus liegt die Dienststelle mit einem rechnerischen Fallzahlenschlüssel von 1:326 im oberen Mittelfeld des durchgeführten Städtevergleichs. Aufgrund des Mehrbedarfs und der daraus resultierenden erweiterten Leitungsspanne von ca. 1 zu 33 Mitarbeiter/-innen wird zudem vorgeschlagen, weitere 0,6 Stellenanteile für Führungstätigkeiten von zwei Sachgebietsleitungen zu schaffen. Somit insgesamt 8,06 Stellen.

Die Stellenbemessung soll 1 Jahr nach der Umsetzung der Neuorganisation evaluiert werden. Bis zum Abschluss der Evaluation wird kein neuer Fallzahlenschlüssel festgelegt.


Zu Ziffer 2.1 und 2.2:

Insgesamt hat die Stellenbemessung einen Mehrbedarf in der Sachbearbeitung von 7,46 Stellen ergeben. Aufgrund der nun nochmals deutlich erhöhten Leitungsspanne soll unterhalb der Dienststellenleitung eine zweite Leitungsebene mit zwei Sachgebietsleitungen eingezogen werden. Da diese jeweils nur zu 70 % in der Sachbearbeitung tätig sind und mit jeweils 30 % Führungstätigkeit ausüben, sind zusätzlich 0,60 Stellen in der Sachbearbeitung als Ausgleich zu schaffen.

Somit sind insgesamt 8,06 Stellen (2,00 Stellen in A 11 für die Sachgebietsleitungen und 6,06 Stellen in A 10 für die Sachbearbeitung) zu schaffen.

In der Organisationsuntersuchung wurde der folgende SOLL-Vorschlag zur künftigen Organisationsstruktur der Dienststelle erarbeitet:






Zu Ziffer 3:

Bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist auch die Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei zuständigkeitshalber involviert. Unter Zugrundelegung der prognostizierten Fallzahlenentwicklung beim Jugendamt geht die Beitreibungsabteilung ab dem Jahr 2021 von einer Steigerung der Beitreibungsfälle im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse von ca. 60 % aus.

Für die Beitreibung ist daher - nach der Umsetzung der Neuorganisation der Unterhaltsvorschusskasse - zum 01.01.2021 die Schaffung einer 0,6 Stelle in Bes. Gr. A 8 erforderlich. Die Besetzung der Stelle soll unter dem Vorbehalt des Nachweises der Fallzahlentwicklung stehen.

Finanzielle Auswirkungen

Aufwendungen ab dem Jahr 2021:
Schaffung von 6,06 Stellen in A 10 (KeAP 2019: 85.800 €) = ~520.000 €
Schaffung von 2,00 Stellen in A 11 (KeAP 2019: 94.300 €) = ~188.600 €
Schaffung von 0,60 Stellen in A 8 (KeAP 2019: 72.900 €) = ~43.700 €
Summe = ~752.300 €

Erträge ab dem Jahr 2021:
Kompensation durch mögliche Mehreinnahmen
aufgrund erhöhter Rückgriffquote = ~483.500 €
Summe = ~268.800 €

Aufgrund der zunächst durchzuführenden Stellenbesetzung werden für das Jahr 2020 Aufwendungen von ~354.300 € und Erträge von ~241.750 € angesetzt.

Mit dieser Stellenausstattung muss die Unterhaltsvorschusskasse eine Rückholquote
- derzeit noch 17 % - mindestens auf dem Niveau vor der Gesetzesänderung von 30 % erreichen. Auf der Basis der Gesamteinnahmen der Unterhaltsvorschusskasse aus dem Jahr 2018 von ~1.580.700 € würde dies geschätzt zu Mehreinnahmen von ~1.208.800 € führen. Davon verbleiben allerdings bei der LHS nur 40 % - ~483.500 € -, da der Bundesanteil bei 60 % liegt.



Beteiligte Stellen

Referate WFB und JB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Abschlussbericht zur Organisationsuntersuchung mit Stellenbemessung bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes

<Anlagen>



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2019-11-15_OU_51-UVK_Abschlussbericht.pdf2019-11-15_OU_51-UVK_Abschlussbericht.pdf