Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
526
19
Verhandlung
Drucksache:
654/2017
GZ:
JB/T
Sitzungstermin:
29.11.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Bildungshaus NeckarPark
Vorprojektbeschluss
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 21.11.2017, GRDrs 654/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der fortgeschriebenen schulischen und vorschulischen
Bedarfssituation
in Stuttgart-Bad Cannstatt (NeckarPark) sowie der Skizzierung des pädagogischen Konzeptes für das Bildungshaus NeckarPark
wird Kenntnis genommen
.
2. Dem
Raumprogramm
für den Neubau eines Bildungshauses NeckarPark mit einer Programmfläche von insgesamt rd. 4.291 m², bestehend aus einer vierzügigen Ganztagesgrundschule (rd. 2.562 m²), einer 7-gruppigen Kindertagesstätte für
0-6-jährige Kinder (rd. 907 m²) sowie einer Turnhalle mit 1 Übungseinheit und einem Gymnastikraum (rd. 822 m²),
wird zugestimmt
(Anlagen 2 a-c).
3. Auf der Grundlage dieser Raumprogramme wird die Verwaltung mit der Durchführung eines
begrenzt-offenen kombinierten Investoren-Architekten-Wettbewerbs
beauftragt.Es stehen Planungsmittel in Höhe von 3 Mio. € für den Neubau des Bildungshauses NeckarPark (Schule, Kita und Turnhalle) im Doppelhaushalt 2016/17 im Teilhaushalt 400 bei der Projektnummer 7.401166 zur Verfügung. Über das Wettbewerbsergebnis sowie über die Vergabe (Vergabebeschluss) wird im Gemeinderat berichtet.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostenannahme) belaufen sich auf
32 bis 36 Mio. € brutto (zzgl. Ausstattungskosten für Schule, Kita und Turnhalle in Höhe von insgesamt rd. 1,5 Mio €)
ohne Baupreisindizierung.
4. Die Finanzierung der unter Beschlussziffer 3 genannten grob geschätzten Gesamtkosten ist im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2018/19 und der mittelfristigen Finanzplanung 2017-2022 aus der Infrastrukturpauschale vorgesehen. Die für die Vergabe des Vorhabens an einen
Generalübernehmer
erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen sind in den Doppelhaushalt 2018/19 aufzunehmen. (siehe auch
Finanzielle Auswirkung
der Begründung).
5. Für die verantwortliche Projektbegleitung dieses Investorenvorhabens entsteht beim Schulverwaltungsamt ein zusätzlicher befristeter
Personalbedarf
von 1,0 Stellen in EG 12 TVöD. Diese Stelle ist im Verwaltungsvorschlag enthalten (vgl. lfd. Nr. 1225 der Beratungsliste zum Stellenplan). Die Vorbereitung und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt in der Federführung des Hochbauamts. Die erforderlichen Personalkapazitäten des Hochbauamts sind für die gesamte Investitionsplanung im Schulbau in der GRDrs 717/2017 hinterlegt. Die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen ist für eine termingerechte Bearbeitung des Vorhabens erforderlich.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie zur Realisierung des Projekts erforderlichen externen Büros zu beauftragen. Sollte die voraussichtliche Auftragssumme der jeweiligen Beauftragung über dem EU-Schwellenwert liegen, wird die Verwaltung weiterhin ermächtigt, die dann hierfür erforderlichen VgV-Verfahren durchzuführen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Die GRDrs 654/2017 ist ohne Aussprache
eingebracht
.
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