Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB6050-00.00
GRDrs 853/2016
Stuttgart,
11/21/2016



Koordination kommunaler Entwicklungspolitik - Einrichtung einer Projektstelle



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.12.2016
08.12.2016



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt bei dem aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Projekts „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik - Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen“ im Zeitraum von 2017 bis 2019 mitzuwirken. 2. Die gesamten Projektkosten belaufen sich auf 198.164 €. Für den Zeitraum von zwei Jahren übernimmt das BMZ die bei der LHS anfallenden Personal- und Sachaufwendungen zu 90% (178.348 €) für eine Personalstelle. Der städtische Eigenanteil beträgt dabei 10% (19.816 €) und wird durch Umschichtung aus den Projektmitteln der Abteilung Außenbeziehungen im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107060, Abteilung Außenbeziehungen erbracht.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans eine Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD für den Projektzeitraum 2017 - 2019 zu beschäftigen. Die Vollzeitkraft wird in der Abteilung Außenbeziehungen (70%) und im Haupt- und Personalamt, Abteilung Allgemeiner Service (30%) eingesetzt und im Verbund mit allen Referaten und Abteilungen agieren.



Begründung:


Ein Anspruch Stuttgarter Stadtpolitik ist die ökologisch sinnvolle, ökonomisch wertschöpfende, sozial gerechte und kulturell vielfältige Nutzung urbaner Räume. Handlungen auf lokaler Ebene zielen auf die Steigerung der Lebensqualität der Menschen vor Ort, haben jedoch auch Einfluss auf die Gestaltung internationaler Politikfelder wie den Klimaschutz, die Reduzierung von Armut oder weltweite Verteilungsfragen.


Ziele der Vereinten Nationen mit kommunaler Auswirkung
Lokales Handeln wurde seit dem UN-Gipfel 1992 in weltpolitischen Zielen als unabdingbar bezeichnet für ökologische und gesellschaftliche Veränderungen, die Menschen Kraft und Mittel geben, sich aus Armut zu befreien und die natürlichen Ressourcen des Planeten zu schonen.
Mit der Verabschiedung der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung/Globale Nachhaltigkeitsziele“ (SDGs – siehe Anlage), die zum Teil auch an die lokale Ebene adressiert ist, hat das Themenfeld der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit seit Ende 2015 rasant an Bedeutung gewonnen.

Der Deutsche Städtetag hat die Ergebnisse des UN-Nachhaltigkeits-Gipfels 2015 zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion eine unterstützende Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ zu entwerfen. Die Musterresolution wurde bisher von 31 Städten, Gemeinden und Kreisen unterzeichnet, darunter Freiburg, Bonn, Hannover und München.

Ziele des Bundes
2016 wurde erstmalig im Rahmen des SKEW-Angebots "Koordination kommunaler Entwicklungspolitik" aus Mitteln des BMZ ein Zuschuss für Personalressourcen zu
diesem Tätigkeitsbereich vergeben.

Durch das BMZ-Angebot soll der häufige Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen für kommunale Entwicklungspolitik ausgeglichen und diese als Querschnitts-
aufgabe in den Kommunen etabliert werden.

Dazu sollen Grundlagen und Strukturen geschaffen werden, die auch über den Förderzeitraum hinaus eine Behandlung des Themas ermöglichen.

Hintergrund dieser Bundesinitiative sind u. a. die Ergebnisse des zwischen März 2014 und Februar 2015 von der Landeshauptstadt Stuttgart im Auftrag des Städtetages
Baden-Württemberg mit finanzieller Unterstützung des Landes sowie Engagement Global/SKEW durchgeführten Projekts ENGAGEMENT KOMMUNAL.VERANTWORTUNG GLOBAL (siehe GRDrs 1389/2013). Es hatte zum Ziel, Kommunen in Baden-Württemberg für die kommunale Entwicklungspolitik zu sensibilisieren: Der Projektabschluss zeigte deutlich, dass die Kommunen eine stärkere strategische Beratung bzw. Unterstützung bei der operativen Umsetzung kommunaler Entwicklungspolitik benötigen.

Umsetzung in Stuttgart
Mit der Bestandsaufnahme Stuttgarts internationaler Ausrichtung: 'Stuttgart – als Stadt in Europa international kompetent und nachhaltig gestaltend (GRDrs 821/2015) wurde der Kommunalen Entwicklungszusammenarbeit unter Punkt 'IV. Als Stadt nachhaltig, solidarisch und fair handeln' ein eigenes Kapitel gewidmet; zudem zieht sich das Thema seit über zehn Jahren querschnittlich durch das Themenfeld der partnerstädtischen und projektbezogenen Arbeit.



Als Beispiele:

- Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats erließ im April 2005 Regelungen zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit.

- Der Gemeinderat hatte im Juli 2011 beschlossen, dass Stuttgart „Fair-Trade-Stadt“ werden soll (GRDrs 543/2011); seit Herbst 2013 zählt die Landeshauptstadt Stuttgart zum Kreis der Fair-Trade-Städte.

- Es sind zahlreiche Rundschreiben und Dienstanweisungen mit Regelungen zur ökofairen Beschaffung erlassen (Beschaffungs- und Vergabeordnung der LHS, Vorgaben zum Einsatz von Recyclingpapier, bestimmten Reinigungsmitteln und Energieeffizienz). Des Weiteren werden ökofaire Kriterien im Vergabeprozess verankert.

- Das Amt für Umweltschutz hat einzelne entwicklungspolitische Projekte durchgeführt, z.B. das aus Bundesmitteln geförderte Projekt „Nachhaltige Stadtentwicklung durch städtebauliche Erneuerung kontaminierter Flächen in Bogotá im Rahmen einer Internationalen Kommunalen Zusammenarbeit“.

- Stuttgart war darüber hinaus für ein Jahr bis November 2016 UNICEF Partnerstadt mit Spendenprojekten in Kairo, Burundi und der türkischen Provinz Mardin.

So gut und erfolgreich einzelne Projekte durchgeführt werden, so wenig erlaubt es die Personalsituation sich nachhaltig mit strategischen Fragestellungen zu beschäftigen,
z. B. wie die politische Zielsetzung der Landeshauptstadt Stuttgart in die globalen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der Vereinten Nationen eingebettet ist.

Stuttgart verfolgt mit der Einrichtung dieser Projektstelle die Absicht, die Ziele der Agenda 2030 für die kommunale Handhabung verständlich aufzubereiten und innerhalb der Verwaltung durch einen konzeptionellen Handlungsleitfaden nachhaltig zu implementieren. Dabei werden Fachämter und ggf. auch Eigenbetriebe auf ihre Betroffenheit durch die Agenda 2030 untersucht.

Die Abteilung Außenbeziehungen im Geschäftskreis des Oberbürgermeisters ist innerhalb der Stadtverwaltung für das Themenfeld der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit zuständig, soweit es die ämterübergreifende Informationsvermittlung, Außenvertretung und teilweise die Ausführung in den zehn Partnerstädten betrifft. Des Weiteren agiert sie als Impulsgeber, Berater, Koordinator und Dienstleister für andere Fachämter in Bezug auf internationale Themen und Fragestellungen. Daher wird die Stelle zur Koordination kommunaler Entwicklungspolitik in der Abteilung Außenbeziehungen angesiedelt und im Verbund mit allen Referaten und Abteilungen agieren.

Insbesondere wird ein Schwerpunkt der Projektdurchführung auf der ökofairen Beschaffung liegen: In diesem wichtigen Themenbereich sieht sich der Zentrale Einkauf der Abteilung Allgemeiner Service des Haupt- und Personalamtes vielfältigen Fragestellungen und Möglichkeiten ausgesetzt, seine Produkte ökofair zu beschaffen – allerdings fehlt auch hier die personelle Kapazität einer strategischen Entwicklung und nachhaltigen Umsetzung.





Finanzielle Auswirkungen

Für die Einrichtung der Koordinierungsstelle (70% bei der Abteilung Außenbeziehungen und 30% im Haupt- und Personalamt, Abteilung Allgemeiner Service) entsteht während der zweijährigen Projektphase (01. Februar 2017 bis 31. Januar 2019) ein Finanzierungsbedarf von 198.164 EUR für Personal- und Sachaufwendungen. Die Projektstelle wird von der SKEW im Auftrag des BMZ zu 90% gefördert. Der von der LHS zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 19.816 EUR (10% der Gesamtkosten) wird aus Budgetmitteln der Abteilung Außenbeziehungen, Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107060, finanziert. Der im Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, entstehende Mittelbedarf für den Stellenanteil in Höhe von 30% wird durch entsprechende Mittelbewilligungen im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit gedeckt.

Die Mittelabflüsse sind wie folgt vorgesehen:



Nutzen für die Landeshauptstadt Stuttgart
Mit der Einrichtung der Stelle wird das Anliegen verbunden, dass durch die zweijährige konzeptionelle und strukturelle Unterstützung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, ihre Verantwortungsbereiche in die weltpolitischen Ziele der Agenda 2030 einzuordnen, diese damit für kommunales Handeln greifbar und umsetzbar zu machen und darüber in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Hierfür sollen Mitarbeitende zu entwicklungspolitischen Themen der Kommunalverwaltung geschult und Strukturen eingerichtet werden wie z. B. fachliche Runde Tische, transparente Informationswege und ein Ausbau der Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Die Leistung des Koordinators/der Koordinatorin kommt allen Referaten und Ämtern zugute und wird u.a. das Haupt- und Personalamt bei der Weiterentwicklung der ökofairen Beschaffung bei der LHS unterstützen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden einen effektiven und sichtbaren Beitrag leisten, wie eine deutsche Großstadt globale Nachhaltigkeitsziele im Sinne der Agenda 2030 in ihrem kommunalen Handeln umsetzt.

Der LHS erwächst aus der Einrichtung der Projektstelle im Zeitraum von Februar 2017 bis Januar 2019 keine Daueraufgabe.











Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB





Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen

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Anlage_17 Ziele.docxAnlage_17 Ziele.docx