Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1027/2015
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/26/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Musik-Club bezogene Projektförderung / Club Kollektiv e. V.

Beantwortung / Stellungnahme

Wie ausführlich in der Haushaltsvorlage GRDrs 1027/2015 zur ersten Lesung ausgeführt, ist eine direkte Förderung der Musik-Clubs seitens des Kulturamtes nicht möglich, da der Kulturbetrieb in den Clubs Bestandteil des wirtschaftlichen Betriebes ist und die Förderung gewinnorientierter Wirtschaftsbetriebe der Förderpraxis des Kulturamtes widerspricht. In diesem Falle wäre eine Zuordnung zu OB/82 notwendig.

Der ursprüngliche Antrag des Club Kollektiv Stuttgart e. V. hatte eine doppelte Zielsetzung zum Inhalt: Zum einen sollten Clubs als kreative – allerdings kommerzielle - Betriebe, die kulturelle Vielfalt bieten, für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen gefördert werden. Zum anderen sollte die Förderung dazu dienen „die Wahrnehmung der Musik-Clubs als Kulturbetriebe, über die Einordnung als Vergnügungsstätten und Schankwirtschaften hinaus zu schärfen“ und dem hohen Veränderungsdruck (knappe Immobilien, Anwohnerbeschwerden, Kostenexplosion, Auflagen der Stadt etc.), dem die Clubs ausgesetzt sind, entgegen zu wirken. Dies wurde auch so im Ausschuss für Kultur und Medien am 30.06.2015 vorgestellt.

Im Einvernehmen mit den Antragstellern (Peter James und Walter Ercolino vom Club Kollektiv e. V.) wäre jetzt allerdings auch folgender Lösungsansatz denkbar: Antragsteller für die neue Art der Förderung sind nicht die Musik-Clubs selbst, sondern die darin auftretenden Künstler. Gefördert wird somit die Kultur in den Clubs, nicht jedoch der jeweilige Club. Alle Kultursparten sollen Berücksichtigung finden – nicht nur Musikprojekte. Insbesondere neue Formate und Nachwuchskünstler sollen mit der neuen Förderung erreicht werden.

Die Möglichkeit einer Förderung seitens des Kulturamtes wäre bei folgenden Parametern erfüllt:
· Die Antragstellung erfolgt durch die Künstler direkt beim Kulturamt.
· Gefördert werden können: Einzelkünstler, Gruppen, Initiativen, Vereine etc. mit
(Wohn-)sitz in der Region Stuttgart.

· Die Projekte müssen in Stuttgarter Clubs stattfinden.
· Förderungsfähig sind die Gagen an die Künstler (anteilig) und gegebenenfalls weitere direkt bei den Künstlern anfallende Ausgaben auf Nachweis.
· Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Durchführung der Projekte durch das Kulturamt.
· Für die Zuwendung werden feste Obergrenzen definiert.
· Anträge können für Projekte aus allen Kultursparten gestellt werden.
· Über die Vergabe entscheidet eine 6-köpfige Jury mit Vertretern aus Literatur, Medienkunst, Musik, Theater/Tanz und einem Vertreter, der über die Clubstruktur in Stuttgart Kenntnis hat sowie einem Vertreter des Kulturamts.
· Eine Antragstellung ist zu festen Stichtagen zwei Mal im Jahr möglich.
· Eine Förderung von bereits institutionell geförderten Einrichtungen oder von Veranstaltungen, die bereits anderweitig durch das Kulturamt gefördert werden, ist nicht möglich.
· Es können nur öffentliche Veranstaltungen, für die Eintritt erhoben wird, gefördert werden (keine Benefizveranstaltungen etc.).

Anzustreben ist – nach der Beschlussfassung der Förderrichtlinie und der konkreten
Besetzung der Jury im Verwaltungsausschuss im März 2016 – eine erste Jurysitzung im Juni 2016, so dass die ersten Veranstaltungen ab Juli 2016 gefördert werden könnten.




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

mündlicher Antrag in der 1. Lesung durch StR Sauer (CDU)
Antrag Nr. 423/2015 Nr. 3.1 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 522/2015 Nr. 10 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 692/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS





Dr. Susanne Eisenmann



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