Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
498
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VerhandlungDrucksache:
917/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 15.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart
Verbandsversammlung 2017

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 07.11.2017, GRDrs 917/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) am 20.11.2017 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1.Der Jahresabschluss 2016 wird wie folgt festgestellt:
Euro
Bilanzsumme
24.501.522,58
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
9.391.583,41
- Umlaufvermögen
14.709.846,94
- Rechnungsabgrenzungsposten
400.092,23
davon Passivseite
- Eigenkapital
13.946.894,65
- Rückstellungen
2.466.424,98
- Verbindlichkeiten
6.826.740,88
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.261.462,07
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresüberschuss
4.500.211,27
- Summe der Erträge
39.543.702,77
- Summe der Aufwendungen
35.043.491,50
2. Die Aufwandsumlage 2016 je Einwohner wird mit 0,00 EUR
3. Dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. 4. Zur Kenntnis zu nehmen, dass die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen. 5. Herrn Bürgermeister Dr. Fabian Mayer zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden zu wählen. 6. Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, die Regelungsabrede Überleitungsvereinbarung abzuschließen. 7. Der Neufassung der Verbandssatzung. Die Verwaltung kann den vorgelegten Satzungsentwurf anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt, ebenso wie die Anlage 2 zur GRDrs 917/2017 (Nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses).

EBM Föll begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kischlat, einen Geschäftsführer des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS).

Einführend trägt EBM Föll vor, heute liege dem Verwaltungsausschuss zunächst einmal die Beschlussvorlage bezüglich des Jahresabschlusses und anderer Regularien des Verbandes vor. Die Verwaltung, und dies könne aus der Vorlagenbegründung entnommen werden, wolle heute noch Ausführungen zum anstehenden Fusionsprozess machen.

Daran anknüpfend informiert BM Dr. Mayer, in der Vorlage gehe es nicht nur wie in den vergangenen Jahren um den Beschluss des Jahresabschlusses. Der Jahresüberschuss solle dazu verwendet werden, die RZRS GmbH sowie die LHS-Anteile an der Datenzentrale Baden-Württemberg zu erwerben. Mit diesem Erwerb solle die Fusion der drei baden-württembergischen Zweckverbände vorbereitet werden. Neben dem Zweckverband KDRS für die Region Stuttgart gebe es noch die Zweckverbände Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) und Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF). Vorgesehen sei, diese drei Zweckverbände zusammen mit der Datenzentrale zu einer Datenanstalt Baden-Württemberg zusammenzufassen. Die Hintergründe seien vielschichtig. Zum einen, und dies werde ja auch in der Landeshauptstadt registriert, würden IT-Lösungen immer komplexer. Das Bedürfnis, Themen im Verbund einheitlich zu lösen, verstärke sich zudem sukzessive. Ein digitaler Flickenteppich solle vermieden werden. Ein weiterer Grund sei natürlich, dass man sich durch die Fusion Synergieeffekte verspreche, die kostengünstigere Entwicklungen von IT-Lösungen ermöglichten. Zu hoffen sei, dass sich dies auf die Preisstruktur der künftigen Datenanstalt auswirke und somit allen baden-württembergischen Kommunen zugutekomme. Der Fusion gingen derzeit sehr intensive Verhandlungen und rechtliche Vorbereitungsmaßnahmen voraus. Dazu gehöre auch der Erwerb der Anteile der DZRS durch den KDRS. Gleichzeitig habe der Fusionsvertrag verhandelt werden müssen. Aus Sicht der Stadt Stuttgart, so seine Einschätzung, sei es dabei gelungen, einige wesentliche Schritte voranzukommen. So solle sich der Sitz der künftigen Datenanstalt in Stuttgart befinden. Auch die maßgeblichen Zentralfunktionen sollen in der Landeshauptstadt angesiedelt werden.

Zum Fusionsvorgang werde dem Gemeinderat im ersten Halbjahr 2018 noch eine separate Beschlussvorlage vorgelegt. Die Fusion selbst solle zum 01.07.2018 vollzogen werden. Das Land werde an dieser zukünftigen Datenanstalt mit 12 % beteiligt sein. Das Gesetzgebungsverfahren, welches konstitutiv für diese Datenanstalt notwendig sei, laufe derzeit im Landtag.

Durch Herrn Kischlat wird ergänzt, die Umsetzungsarbeiten liefen bereits seit zweieinhalb Jahren. Man verspreche sich durch die Fusion wesentliche wirtschaftliche Vorteile. Derzeit bestehe selbst für deutsche Verhältnisse eine relativ kleinteilige Organisation. Künftig gehörten Softwareverfahren und betriebliche Verfahren gemeinsam organisiert. Mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und der Dataport (Informations- und Kommunikationsdienstleister der öffentlichen Verwaltung für die vier Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen) gebe es unmittelbare Konkurrenz. Die vier Rechenzentren hätten bislang keine einheitliche Strategie verfolgt. Es seien mehr oder weniger mehrere Verfahren gleichzeitig angeboten worden. Die daraus resultierenden Mehrkosten ließen sich durch eine einheitliche Aufstellung vermeiden.

Ein weiterer Grund für die Fusion sei die digitale Revolution. Diese lasse sich nur bewältigen, wenn die seitherigen kleinteiligen Strukturen überwunden würden. Spezialisierungen gehörten versucht. In der angekündigten Beschlussvorlage würden sämtliche Details beschrieben.

Positiv zum Vorgetragenen äußern sich StR Dr. Reiners (CDU), StR Winter (90/GRÜNE) und StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS). Mit der anvisierten Fusion erhofft sich StR Urbat, analog Schleswig-Holstein eine Umstellung auf Open-Source Software (OSS).

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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