Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 6050-00.00
GRDrs 87/2018
Stuttgart,
02/07/2018



Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeits- und Sicherheitsschuhen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.02.2018



Beschlußantrag:

1.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeits- und Sicherheitsschuhen unter Einbeziehung von öko-fairen und sozialen Kriterien auszuschreiben. Als Zuschlagskriterien werden der Preis mit 30 %, die Beschaffenheit der Schuhe (Qualität, Tragekomfort usw.) mit 50 % und öko-faire, soziale Kriterien mit 20 % festgelegt.
3. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von 646.485,00 Euro netto (gem. Anlage 1, Kostenschätzung) wird zugestimmt. Die Ausgaben werden aus den veranschlagten Budgets bei den Ämtern und Eigenbetrieben gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Diverse Ämter und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart benötigen Arbeits- und Sicherheitsschuhe. Unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um je 1 Jahr im Rahmen einer Ausschreibung abgeschlossen werden.

Für die fachliche Ausgestaltung der Ausschreibung ist gemäß der Beschaffungs- und Vergabeordnung (BVO) das Haupt- und Personalamt als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) verantwortlich. Das Ausschreibungsverfahren wird durch das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamts (10 DLZ) durchgeführt.

Gemäß der BVO sollen bei Beschaffungen und Vergaben neben der Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Haupt- und Personalamt am 9. November 2017 im Rathaus einen Biederdialog zur öko-fairen und sozialen Beschaffung von Arbeitsschuhen durchgeführt. Unter dem Motto „gut gehen und gut fühlen“ trafen sich über 60 Vertreter/innen von Unternehmen, den städtischen Bedarfsstellen, des Landes, der Handwerkskammer und der Zivilgesellschaft.

Bei der Veranstaltung wurden die Anforderungen an höhere öko-faire und soziale Standards sowie deren Nachweisformen als Wettbewerbskriterium im Beschaffungsvorgang diskutiert. Die Ergebnisse wurden dokumentiert und sollen nun in die Ausschreibung einfließen.

Die Ausschreibung ist in 5 Lose (wasserdichte Ganzjahres-Schnürstiefel, wasserdichter Winterstiefel, Halbschuhe, wasserdichter Gummistiefel und Badesandalen) unterteilt und beinhaltet Artikel, die stadtweit eingesetzt werden und einen Großteil des Bedarfs der Ämter und Eigenbetriebe decken. Für jedes Los sind Anforderungen definiert, die zwingend einzuhalten sind; z. B. die Sicherheitsklasse, der Größenlauf, das Mehrweitensystem sowie die Zertifizierung der Einlagenversorgung nach DGUV-Regel 112-191 (BGR 191) und die Sohlenstruktur für Rutschfestigkeit auch im Gelände. Weitere unverzichtbare Anforderungen hinsichtlich des Tragekomforts sind beispielsweise die Atmungsaktivität, die Wasserdichtigkeit sowie eine weiche Auskleidung des Innenschuhs.

Die Anforderungen an die Schuhmodelle sind mit dem Gesamtpersonalrat, dem Arbeitssicherheitstechnischen Dienst und dem Arbeitsmedizinischen Dienst abgestimmt und auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen der Ämter und Eigenbetreibe und nach Auswertung der bisher eingesetzten Modelle festgelegt.

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden neben dem Preis auch die Beschaffenheit der Schuhe (Qualität, Tragekomfort usw.) und öko-faire Kriterien herangezogen. Das wirtschaftlichste Angebot wird dann anhand dieser Zuschlagskriterien ermittelt.

1. Zuschlagskriterium: Preis, Gewichtung: 30 %
Die preisliche Bewertung erfolgt für jedes Los auf Grundlage des ermittelten Gesamtpreises. Der niedrigste Angebotspreis erhält die vollen Punkte; alle weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte, die sich anhand folgender Rechnung ergeben: günstigster Preis / Angebotspreis x 100. Aufgrund der Erfahrung bei Ausschreibung bei anderen Kommunen (Köln, Bremen) wird mit Mehrkosten von max. 5 % aufgrund der Einbeziehung von öko-fairen, sozialen Produkten gerechnet.

2. Zuschlagskriterium: Beschaffenheit der Schuhe, Gewichtung: 50 %
Mitarbeiter der betreffenden Ämter und Eigenbetriebe werden die Qualität der Schuhe unter realen Bedingungen im Arbeitsalltag in einem zweiwöchigen Tragetest je Schuhmodell bewerten. Der Tragetest beinhaltet Kriterien wie Tragekomfort, sicherer Halt im Schuh und Ermüdung des Fußes. Je nach Los wird darüber hinaus auch die Wasserundurchlässigkeit, das Feuchtigkeitsempfinden im Schuh und die Rutschfestigkeit der Sohle beurteilt. Durch den Tragetest soll das optimale Produkt für die Mitarbeiter herausgefiltert werden.

3. Zuschlagskriterium: öko-faire, soziale Kriterien, Gewichtung: 20 % (siehe Anlage 2)
Öko-faire und soziale Kriterien wurden bereits von anderen Kommunen (z. B. Köln, Bremen) im Einkauf der Arbeitsbekleidung als Wertungskriterium eingesetzt. Die Hersteller konnten sich in den vergangenen Jahren weiterentwickeln und höhere Standards im sozialen sowie im ökologische Bereich umsetzen. Die Wertung sozialer und ökologischer Kriterien bei Ausschreibungen über Arbeits- und Sicherheitsschuhe ist jedoch bisher kaum erfolgt, da es nur wenige Hersteller gibt, die sich in diesem Bereich mit Siegeln oder Mitgliedschaften positiv hervorheben. Gleichwohl ist in diesem Bereich ein großes Entwicklungspotential für die Masse der Sicherheitsschuhhersteller vorhanden.

Um für diese Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, ihre Herstellungsverfahren nachhaltig öko-fair und sozial zu gestalten und dies auch belegen zu können, ist eine Berücksichtigung von solchen Kriterien im Vergabeprozess unumgänglich. Durch eine positive Bewertung bei den öko-fairen Kriterien können ggf. höhere Kosten bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots wettgemacht werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren wurden auf insgesamt 646.485,00 Euro netto veranschlagt. Diese werden, wie auch der entstehende Mehraufwand von max. 5 % aus den veranschlagten Budgets bei den Ämtern und Eigenbetrieben gedeckt. Die Bedarfsstellen haben keine Einwände bzgl. der möglichen Mehrkosten geäußert.

Die genauen Kosten werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens konkret beziffert und dem Verwaltungsausschuss mit dem Vergabebeschluss vorgelegt.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 2/2017: Wer bestellt bestimmt; Öko-faire Beschaffung in der Landeshauptstadt Stuttgart



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

Kostenschätzung, Zuschlagskriterien

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