Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1236/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/02/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Haushalt 2020/2021: Fragen zur Inklusion: Toilette für Alle? Gebärdendolmetscher*innen?

Beantwortung / Stellungnahme

1. Toilette für Alle

Sachstand

In der Arnulf-Klett-Passage wurde im November eine „Toilette für Alle“ eröffnet. In naher Zukunft erfolgt die Eröffnung der „Toilette für Alle“ in der Eichstraße.

Aus Sicht der Verwaltung bieten sich in folgenden Stadtbezirken weitere Standorte als „Toilette für Alle“ an, an denen sich bereits WC-Anlagen befinden:

1. Bad Cannstatt: Seelbergstraße 1 oder König-Karl-Straße 8/1
2. Feuerbach: Ecke Stuttgarter/Grazer Straße
3. Sillenbuch: Kirchheimer Straße 128/1
4. Zuffenhausen: Bahnhofvorplatz

Die Erweiterung zu einer „Toilette für Alle“ erhöht die Anschaffungskosten pro Anlage bei konsequenter Systembauweise um 50.000 Euro je Anlage. Die laufenden Kosten betragen zwischen 3.000 und 4.000 Euro p.a.

Bei Veranstaltungen ist eine „Toilette für Alle“ meist nicht vorhanden. Es gibt zwar rollstuhlgerechte mobile Toilettenhäuschen, jedoch ist ein Besuch für Menschen mit schwerer Behinderung dort gar nicht oder unter sehr erschwerten Bedingungen möglich (z.B. Wickeln erwachsener Personen auf dem Boden). Ein mobiler Container als „Toilette für alle“ kann als klassische barrierefreie Toilette genutzt werden und erreicht damit einen größeren Personenkreis. Der Toilettencontainer ist 5,02 m breit und 2,56 m hoch und 2,44 m tief (Außenmaß).

Städte wie München setzen in unterschiedlicher Weise mobile „Toiletten für Alle“ (vgl. Beantwortung der Anfrage Nr. 237/2019) ein. Die Stadt Reutlingen hat z.B. den Weg gewählt, einen Container anzuschaffen, der bei Veranstaltungen eingesetzt und bei kommerziellen Veranstaltungen auch angemietet werden kann.

In Stuttgart könnte eine mobile Container-Lösung bei allen Veranstaltungen zum Einsatz kommen (z.B. CSD, Festival der Kulturen, Frühlingsfest, Sommerfest, Volksfest, div. Weihnachtsmärkte). Auch bei kleineren Veranstaltungen im Stadtgebiet und in den Stadtbezirken, kann dieser Container eingesetzt werden.

Entscheidungsbedarf

Nach Auskunft von AWS kommt die Umsetzung an den oben genannten Standorten erst ab dem Jahr 2022 im Rahmen des Projekts „Neues städtisches Toilettenkonzept“ (vgl. GRDrs 527/2019) in Betracht. Die Mehrkosten werden dann im Rahmen der Mittelbeantragung für 2022/2023 berücksichtigt sein. Prioritär ist ab 2022 die Umsetzung in Feuerbach und Bad Cannstatt, schließlich in Sillenbuch und Zuffenhausen vorgesehen. Außerhalb des Konzepts stehen laut AWS keine Planungs- und Personalressourcen zur Verfügung.

Die Anschaffungskosten für eine mobile Container-Lösung „Toilette für Alle“ betragen 48.000 Euro. Weitere lfd. Kosten jährlich: Unterhaltungskosten, z.B. Material, Versicherung, Wartungskosten etc.: 600 Euro; Transport, An- und Abbau (bei externer Vermietung): 1.000 Euro. Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2020 belaufen sich auf 49.600 Euro. Für das Haushaltsjahr 2021 ff. entstehen 1.600 Euro p.a.

Bei Veranstaltungen ist es wichtig und sinnvoll, geeignete Toiletten vorzuhalten. In Abstimmung mit in.Stuttgart, AWS und der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung kann ein Container durch in.Stuttgart angeschafft werden. In der Zeit, in der der Container nicht für eine Veranstaltung benötigt wird, kann er auf dem Gelände der Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart „gelagert“ werden. Transport, An- und Abbau bei Veranstaltungen wird von dort ermöglicht. Für die Organisation der Vermietung (z.B. Verwaltungsaufwand) wird stadtintern eine Lösung erarbeitet.


2. Gebärdensprachdolmetscher/-innen

Sachstand

Über das Haushalts- und Rechnungswesen wurde festgestellt, dass in 2018 und 2019 Kosten in Höhe von insgesamt 17.000,- Euro p.a. für Gebärdensprachdolmetscher/-innen aufgewendet wurden. Dabei handelt es sich um Einsätze für z.B. Behördentermine, Elternabende, städtische Fachtage. Diese Kosten werden aus den Ämterbudgets gedeckt.

Es besteht die Absicht, vermehrt Gebärdensprachdolmetscher/-innen bei städtischen Veranstaltungen, Kulturprogrammen, Feste, Beteiligungsformaten einzusetzen. Um an die Angebote heranzuführen, sollte dies punktuell und beispielhaft erfolgen. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz sehen zur Teilhabe von gehörlosen Menschen vor, dass Kommunikation möglich ist und insbesondere öffentliche Einrichtungen den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/-innen anbieten. Um den Bedarf für diese Veranstaltungen abzudecken, wäre voraussichtlich ein Budget i.H.v. 8.000 EUR p.a. notwendig.

Für den Bedarf städtischer Mitarbeiter/-innen bei Personalversammlungen und Fortbildungsveranstaltungen wird auf die Beantwortung und Stellungnahme zu Antrag Nr. 206/2019 verwiesen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

902/2019 SPD; 1245/2019 SPD




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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