Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 921/2018
Stuttgart,
11/28/2018



Aktuelle Situation der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim sowie Grundsatzbeschluss für eine längerfristige bauliche Interimslösung für den fachpraktischen Unterricht der Berufsschule Gärtner



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.12.2018



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Situation der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird mit der Planung und Realisierung der interimsweisen Unterbringung der Fachpraxis für die Berufsschule Gärtner auf dem Gelände der Stadtgärtnerei mit einer Gesamtprogrammfläche von 440 - 540 m² beauftragt. Für die Planung werden bis zur LPH 3 Planungsmittel in Höhe von 200.000 Euro benötigt. Diese werden im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt - ; Kostenartengruppe 42510 – sonstiger Aufwand für Sach– und Dienstleistungen – im Haushaltsjahr 2018 gedeckt.



Begründung:


Zu Beschlussantrag Nr. 1

1a) Raumsituation
Zum Schuljahr 2018/19 konnte das Anmietobjekt Industriestr. 28 in Stuttgart-Vaihingen (siehe GRDrs. 719/2015 und 631/2017) bezogen werden – damit entfällt die Interimsaußenstelle in der Bismarckstr. 30 in Stuttgart-West.

Aufgrund der Kündigung der Räume im Schloss Hohenheim zum Ende des Schuljahres 2017/18 durch das Land Baden-Württemberg entfallen die dort genutzten Unterrichtsräume, Verwaltungs- und Lehrerzimmer. Eine weitere Auswirkung war, dass der bisherige Stammsitz der Schule dadurch entfallen ist und verlegt werden musste. Folgende Lösungen wurden zum Beginn des Schuljahres 2018/19 gefunden:

· Der Stammsitz wurde in die Industriestr. 28 in Stuttgart-Vaihingen verlegt, weil hier die Schulleitung ansässig ist und es die größte Unterrichtsstelle – sowohl hinsichtlich der Unterrichtsräume als auch der Schülerzahlen – ist.
· Die im Schloss entfallenen Unterrichtsräume (überwiegend Labore einschließlich Sammlungs- und Vorbereitungsräumen) wurden durch Umbau und Einrichtung einer neuen Außenstelle im Rembrandt-Schulzentrum in Stuttgart-Möhringen ersetzt.
· Die im Schloss entfallenen Verwaltungsräume (Sekretariat und Stellvertretende Schulleitung) und Lehrerzimmer konnten durch die Vergrößerung der Außenstelle im Bezirksrathaus Plieningen ersetzt werden.

Die Außenstelle in der Paracelsusstr. 2 in Stuttgart-Plieningen wird unverändert weitergenutzt.

Der fachpraktische Unterricht der Berufsschule Gärtner wurde zum Schuljahresbeginn in die Stadtgärtnerei im Logauweg in Stuttgart-Möhringen verlegt – Näheres dazu siehe unter „Zu Beschlussantrag Nr. 2“.

Ausblick:
Die Verwaltung ist weiter darum bemüht, im Gebäude Industriestr. 28 weitere Flächen anzumieten, um die Anzahl der Außenstellen zu reduzieren bzw. die Schule komplett an diesem Standort zusammenzuführen. Dazu finden regelmäßig Abstimmungen mit dem Vermieter statt. Allerdings sind in der Industriestr. 28 derzeit alle Flächen fest vermietet.

1b) Schulentwicklung
Im Schuljahr 2018/19 besuchen rd. 460 Schüler/innen in 25 Klassen die Landwirtschaftliche Schule. Damit ist bei den Schüler- und Klassenzahlen eine leichte Steigerung im Vergleich zu den beiden Vorjahren festzustellen.

In der Berufsschule (bestehend aus den Ausbildungsberufen Gärtnern mit verschiedenen Fachrichtungen und Floristen) konnten bei den Gärtnern zwei Klassen mehr gebildet werden. Die Sonderberufsschule (Gartenbaufachwerker) ist seit diesem Schuljahr durchgängig 1-zügig, d.h. mit drei Klassen gibt es eine Klasse weniger als im Vorjahr.

Das Berufskolleg Biotechnologie wurde bisher 1-zügig geführt. Dieses Jahr konnten erstmals zwei Eingangsklassen gebildet werden – mit dem Ziel, diesen Bildungsgang dauerhaft 2-zügig zu etablieren. Somit kann ein gewisser Ausgleich zu dem in Stuttgart aufgrund zu geringer Nachfrage nicht mehr fortgeführtem Berufskolleg Agrar- und Umweltanalytik (BKAU) geschaffen werden. Wie in der GRDrs. 790/2017 berichtet, konnte die Trägerschaft für das BKAU nicht übernommen werden. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage wurde seitens des Landes letztmals im Schuljahr 2017/18 eine Eingangsklasse mit 11 Schüler/innen gebildet. D.h. in diesem Schuljahr wird dieser Bildungsgang an der Staatsschule für Gartenbau nur noch mit dieser einen Klasse, die nun im 2. Ausbildungsjahr ist, zum Abschluss gebracht.

Seit in Kraft treten der Verordnung des Kultusministeriums zur regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen (RSEbSVO) im April 2015 kommen Schularten und Bildungsgänge, die die notwendige Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse (bei den meisten Schularten mind. 16 Schüler/innen) nicht erreichen, in das sog. Hinweisverfahren.
Wenn diese Schülerzahl drei Jahre in Folge unterschritten wird, droht grundsätzlich die Schließung dieses Bildungsgangs. In Ausnahmefällen kann ein Bildungsangebot trotz zu geringer Schülerzahlen weitergeführt werden. Allerdings besteht in diesen Fällen keine dauerhafte Bestandssicherheit, da die Kultusverwaltung des Landes den Lehrerressourceneinsatz von Jahr zu Jahr neu auf den Prüfstand stellen muss.

Die Meisterschule Floristen ist – trotz intensiver Bemühungen der Landwirtschaftlichen Schule die Nachfrage zu steigern – seit Inkrafttreten der RSEbSVO, somit seit drei Schuljahren im Hinweisverfahren und von der Schließung bedroht, da dieser Bildungsgang (Vollzeit, 1-jährig) in den letzten Schuljahren von jeweils 8 – 10 Schüler/innen besucht wurde. Die Stadt Stuttgart und die Schulleitung befinden sich im intensiven Austausch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, um die Meisterschule Floristen, die aufgrund rückläufiger Nachfrage derzeit deutschlandweit nur noch in Stuttgart angeboten wird, zu erhalten. Die Schule ist darüber hinaus auch im engen Kontakt dem Fachverband deutscher Floristen, Landesverband Baden-Württemberg e.V. und der IHK.

Zu Beschlussantrag Nr. 2

Der fachpraktische Unterricht der Berufsschule für Gärtner fand bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 im Lehr- und Versuchsbetrieb des Landes in Hohenheim statt und es war geplant, dass er dort auch im Schuljahr 2018/19 stattfinden kann. Nachdem die Stadt erst im Mai 2018 erfahren hat, dass Teile der bisher für den Unterrichtsbetrieb genutzten Gebäude bereits Anfang 2019 abgerissen werden, ist sehr starker Handlungsdruck entstanden, bereits zum Schuljahr 2018/19 Ersatz zu finden.

Mit dem Wegfall der Kooperation im Lehr- und Versuchsbetrieb gehen nicht nur die notwendigen Räumlichkeiten und Freiflächen verloren, sondern auch die bisher über die Staatsschule erfolgte gemeinsame Beschaffung von z.B. Setzlingen, Pflanzsubstraten, Arbeitsmaterialien sowie insbesondere die Pflege (Gießen) der Pflanzen in unterrichtsfreien Zeiten (Ferien bzw. an den Wochenenden in den warmen Monaten). Insofern war es naheliegend, die Verlegung in die Stadtgärtnerei anzustreben, weil nur hier eine gleichartige Kooperationsmöglichkeit gegeben ist. Mit dieser innerstädtischen Kooperation können die Kosten für die Unterbringung und die o.g. Leistungen intern verrechnet werden.

Aufgrund des sehr kurzfristig entstandenen Handlungsbedarfs hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine provisorische Unterbringung in den vorhandenen Gegebenheiten auf dem Gelände der Stadtgärtnerei im Logauweg ermöglicht: Aktuell findet der Unterricht in einem Schulungsraum des Betriebsgebäudes, einem Teil eines Glasgewächshauses und in zwei Foliengewächshäusern statt. Dafür mussten entsprechende bauliche Anpassungen durchgeführt und verschiedene Lehr- und Unterrichtsmaterialien beschafft werden. Diese Maßnahmen und Beschaffungen wurden aus vorhandenen Budgetmitteln des Schulverwaltungsamts finanziert.

Es handelt sich bei diesem sog. Interim 1 um eine improvisierte und für beide Seiten mit Kompromissen verbundene Lösung, die nur deshalb akzeptabel ist, da ansonsten gar kein fachpraktischer Unterricht stattfinden könnte und die Stadt Stuttgart als Schulträgerin ihrer Pflicht, die erforderlichen Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommen könnte.

Zurzeit läuft eine Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Stadtgärtnerei, deren Ergebnisse zum Frühjahr 2019 vorliegen sollen.
Den daraus resultierenden Überlegungen kann nicht vorgegriffen werden, da auch weitere betriebliche Bereiche des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes in die Organisationsüberlegungen und Raumkonzepte einbezogen werden müssen. Eine räumliche Vermischung von betrieblichen und schulischen Aktivitäten ist aus Sicht des Technischen Referats nur übergangsweise für die Dauer der jetzigen Interimslösung vertretbar.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt kann dem Schulverwaltungsamt für die Landwirtschaftliche Schule aber ohne eine solche räumliche Vermischung eine größere Fläche bis auf weiteres zur eigenen Gestaltung und Nutzung überlassen. Diese Fläche beinhaltet den Standort der aktuell provisorisch genutzten Foliengewächshäuser sowie die davor liegende Fläche – siehe blau markierte Fläche auf dem Übersichtsplan (Anlage). Im Weiteren muss nun durch das Schulverwaltungsamt eine Prüfung der bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten einer interimsweisen schulischen Nutzung dieses Geländes (sog. Interim 2) veranlasst werden.

Für die Durchführung des fachpraktischen Unterrichts der Berufsschule Gärtner nach den üblichen Standards ergibt sich folgender Raumbedarf, der in Modulbauweise realisiert werden soll:

A] Raumprogramm
(Räume in geschlossener Bauweise für Fachtheorie)
RaumtypProgrammfläche
Werkraum „Produktion“
50 m²
Werkraum „Galabau“
50 m²
Sammlungsraum
36 m²
Lehrerzimmer
12 m²
Arzt-/Kopierzimmer (kombiniert)
12 m²
Summe
160 m²
Außerdem: WC-Anlage, Putzraum

B] Raumprogramm für den praktischen Unterricht
(Gewächshausbereich und halboffener Bereich)
RaumtypProgrammfläche
Gewächshaus „Produktion“
(standardgemäß beheizt und belüftet)
120-150 m²
Material-und Gerätelager „Produktion“
20-40 m²
Arbeitsbereich „Galabau“
(unbeheizt, überdacht mit Oberlichtern und teilweise zu öffnenden Seitenwänden, offener Boden)
120-150 m²
Material- und Gerätelager „Galabau“
20-40 m²
Summe
280-380 m²

Um einen guten Unterrichtsablauf zu gewährleisten, sind die unter A] und B] genannten Flächen so anzuordnen, dass innerhalb einer Unterrichtsstunde ein Wechsel zwischen Fachtheorie und Praxis auf kurzem Weg möglich ist. Priorität hat dabei der Fachtheoriebereich A], der möglichst rasch in Modulbauweise erstellt werden sollte. Bezüglich des Gewächshausbereichs muss im Weiteren mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgestimmt werden, ob und ggf. wie eine weitere Mitnutzung von Gewächshäusern möglich ist, oder ob auch hierfür Ersatzneubauten auf dem zur Verfügung gestellten Grundstück notwendig sind.

Referat T geht davon aus, dass der derzeitige sog. Interim 1 nur kurzfristig zur Verfügung gestellt wird. Allerdings muss selbst bei sofortiger Aufnahme der Planung des Interims 2 mit einer Planungs- und Umsetzungszeit von rund drei Jahren gerechnet werden, so dass der Interim 2 voraussichtlich frühestens zum Schuljahr 2021/22 in Betrieb genommen werden kann. Diese Zeitschiene steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass beim Hochbauamt die dafür notwendigen Personalressourcen durch Priorisierung des Vorhabens im Rahmen des vorhandenen Personalbestands entsprechend zur Verfügung gestellt werden können.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Planung werden bis zur LPH 3 Planungsmittel in Höhe von 200.000 Euro benötigt, die im Haushaltsjahr 2018 durch Umsetzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von vorhandenen Mitteln des Auftrags 40V3027100 – Landwirtschaftliche Schule, Umbau Gebäude Industriestraße 28 – auf den Auftrag 40V3031100 – Landwirtschaftliche Schule, Fachpraxis Stadtgärtnerei – gedeckt werden, da diese für die Maßnahmen an der Industriestraße 28 nicht mehr benötigt werden.



Beteiligte Stellen

Referate T, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer

Anlagen

Übersichtslageplan Stadtgärtnerei

<Anlagen>



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