Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 981/2017
Stuttgart,
10/26/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Haushalt 2018/2019
Orientierung der Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft an aktueller Schullastenverordnung


Beantwortung / Stellungnahme

Mit Haushaltsantrag 825/2017 wurde beantragt, dass die Sachkostenbeiträge der aktuellen Schullastenverordnung als Grundlage der Berechnung der Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft festgesetzt werden.

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft regelt das Privatschulgesetz. Danach ist das Land für die Finanzierung zuständig. Die Landesregierung hat eine Gesetzesnovelle für die Schulen in freier Trägerschaft auf den Weg gebracht. Der Kostendeckungsgrad von 80 % der Bruttokosten eines öffentlichen Schülers wird erstmalig gesetzlich verankert.

Die Stadt fördert als Ersatzschulen anerkannte oder genehmigte allgemeine Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Darüber hinaus werden von der Stadt Stuttgart finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft in Form von ermäßigten Erbbauzinsen und ermäßigten Überlassungsentgelten geleistet. Damit befindet sich die Stadt Stuttgart noch immer an der Spitze der kommunalen Privatschulförderung im Land.

Nach der Schullastenverordnung gilt für die Klassen 5 bis 10 der Gemeinschaftsschulen der Sachkostenbeitrag für Hauptschulen und Werkrealschulen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind die ehemaligen Sonderschulen.

Es gab in den letzten Jahren weitere Neugründungen bzw. Pläne zu Gründungen von Schulen in freier Trägerschaft (Freie Kolping-Grundschule Villa Scheufelen, Grundschule der Waldschule Degerloch), die voraussichtlich in die Förderung mit aufzunehmen sind. Zudem befinden sich noch Schulen im Aufbau (Mörike-Realschule, Waldorfschule Silberwald), d. h. es kommt jedes Jahr eine weitere Klassenstufe dazu. Allein durch die neu gegründeten Schulen in freier Trägerschaft ist für die Zukunft mit höheren Kosten der Stadt zu rechnen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Zuschuss pro Stuttgarter Schüler nicht zu erhöhen, jedoch die notwendigen Mittel für den wachsenden Bedarf bereitzustellen.


Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen):

Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(43100)
Bei Berücksichtigung der Neugründungen

Bei Zugrundelegung der Sachkostenbeiträge 2017 (lt. Verordnung des Kultusministeriums, des Finanzministeriums und des Innenministeriums zur Änderung der Schullastenverordnung von 4. März 2017)
45% bzw. 15 % bei Abendschulen
25


1.084


46


1.105



Für diesen Zweck im Haushalt bisher bereitgestellte Mittel:

Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(43100)
2.163
2.163



Vorliegende Anträge/Anfragen

825/2017 der FDP-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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