Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 665/2020
Stuttgart,
11/30/2020



Grundschule Rappachschule Stuttgart-Weilimdorf:
Neubau einer Mensa (1. BA)
- Baubeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.12.2020
16.12.2020
17.12.2020



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau der Mensa an der Rappachschule in Stuttgart-Weilimdorf nach den Plänen des Architekturbüros

Architekten Keller Daum PartgmbB, Freie Architekten vom 06.10.2020
Ludwigstrasse 63, 70176 Stuttgart

und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom 06.10.2020

mit Brutto-Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) von 5,39 Mio. €

wird zugestimmt.

2. Der Vergrößerung der Holzpelletheizung gemäß Beratung GRDrs 902/2019 mit Mehrkosten von 215.000 Euro wird zugestimmt.
3. Der Gesamtaufwand für den Neubau der Mensa in Höhe von 5,39 Mio. Euro inkl. dem Anteil der Heizung und Elektroverteilung im Bestand wird gedeckt, wie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt:
4. Im Rahmen des Vorprojektbeschlusses GRDrs 902/2019 wurden im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt bei der Projekt-Nr. 7.401154 – Rappachschule, Umstrukturierung GTS – für den Neubau der Mensa Planungsmittel in Höhe von 380.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgte über die Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908. Die darüberhinausgehenden Investitionskosten in Höhe von 5,01 Mio. EUR werden in Höhe von 435.000 EUR durch Mittelumsetzung vom Projekt 7.202965, aus dem Programm „Weltklima in Not - Stuttgart handelt“, Kontengruppe 7871 und in Höhe von 4,575 Mio. EUR durch Berücksichtigung im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Investitionsplanung gedeckt.

5. Im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 werden die benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,85 Mio. Euro berücksichtigt.
Vorbehaltlich der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung notwendig. Die Deckung der, im Falle einer zum Vergabezeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Nachtragshaushaltssatzung, benötigten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen des veranschlagten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen. Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im THH 400 - Schulverwaltungsamt bei Projektnummer 7.401154 - Neubau einer Mensa an der Rappachschule wird, vorbehaltlich der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2021 zum Vergabezeitpunkt, zugestimmt.







Begründung:


1. Beschlüsse und Ausgangslage

Vorprojekt-/Projektbeschluss (GRDrs 902/2019)
- Verwaltungsausschuss am 04.12.2019
- Bezirksbeirat Stuttgart-Weilimdorf am 11.12.2019
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 17.12.2019
- Verwaltungsausschuss am 18.12.2019


2. Schul- und Raumsituation
Im Schuljahr 2019/20 besuchten insgesamt 226 Schülerinnen und Schüler in 11 Klassen die Ganztagsgrundschule Rappachschule im Stadtbezirk Weilimdorf. Zusätzlich führt die Grundschule eine Grundschulförderklasse.
Mit GRDrs 173/2016 hat der Gemeinderat Zusammenlegung der beiden Schulbezirke der ursprünglich 2-zügigen Rappachschule mit der Grundschule Engelbergschule in Stuttgart-Bergheim beschlossen. Am Standort Rappachschule baut sich dadurch aktuell sukzessive eine stabile 3-zügige Grundschule mit Ganztagsangebot auf. Bis auf eine Mensa können alle hierfür notwendigen Räume bereits am Standort bereitgestellt werden.
Der Rappachschule steht am Schulstandort in den Bestandsgebäuden, bestehend aus einem Hauptbau und 2 Pavillons, eine Programmfläche von insgesamt rd. 2.357 m² zur Verfügung. Für eine 3-zügige Ganztagsgrundschule ist gemäß Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg sowie städtischer Raumstandards eine Programmfläche von 1.822 m² - 2.057 m² vorgesehen.
Somit ergibt sich rechnerisch zwar kein konkreter, jedoch ein struktureller Raumfehlbedarf am Schulstandort. Die Mensa im Bestand unterzubringen wäre trotz rechnerisch positiver Raumbilanz auf Grund der ungeeigneten baulichen Strukturen, wie beispielsweise der Raumbelegungen und Raumzuschnitte der verschiedenen Bestandsgebäude, nicht wirtschaftlich.


3. Einrichtung der Ganztagsgrundschule
Der Gemeinderat hat die Einrichtung der Rappachschule als Ganztagsschule im Herbst 2013 mit der GRDrs 371/2013 im Rahmen der 7. Tranche beschlossen. Der Antrag zur Einrichtung einer Ganztagsschule beim Land wurde zum Stichtag 01.11.2013 gestellt und genehmigt; die Ganztagesschule ist im Schuljahr 2015/16 gestartet. Der Aufbau erfolgt sukzessive und bedarfsorientiert. Für die Kinder, die nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen, stehen Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule (VGS) oder der flexiblen Nachmittagsbetreuung zur Verfügung.
Die Einrichtung der Ganztagsschule gliedert sich in zwei Bauabschnitte - in den vorliegend 1. Bauabschnitt: Neubau einer Mensa und in den 2. Bauabschnitt: Umbau im Bestand mit einem geplanten Baubeginn im Jahr 2022.






3.1 aktuelle Essenssituation
Im Schuljahr 2019/20 haben bis zu 150 Kinder der GTS in mehreren Schichten interimistisch in 2 Klassenzimmern im EG eines der beiden Pavillons gegessen.
Die Essensversorgung erfolgt per Warmanlieferung durch einen Caterer. Seit dem Start der GTS im Schuljahr 2015/16 sind deren Schülerzahlen kontinuierlich gestiegen: So startete die GTS an der Rappachschule bedarfsorientiert mit insgesamt 4 Ganztagsklassen in den Klassenstufen 1 und 2. Aktuell werden 8 Klassen ganztägig betreut.


3.2 Speisebereich und Küche
Ausgehend von rechnerisch maximal 336 Schülerinnen und Schülern, die in der Rappachschule bei Vollauslastung am Mittagessen teilnehmen können, ergibt sich auf Grundlage eines Zweischichtbetriebs ein Flächenbedarf von 168 m² für den Speisebereich und von ca. 60 m² reiner Programmfläche für den Küchenbereich zuzüglich der erforderlichen Nebennutzflächen, Verkehrs- und Technikflächen. Daraus ergibt sich eine Nettogrundfläche von rd. 425 m² (vgl. Anlage 2 - Flächenzusammenstellung Neubau Mensa).


4. Entwurfskonzept

4.1 Entwurfskonzept Mensa
Auf dem Gelände der Rappachschule entsteht in einem eingeschossigen Baukörper die neue Schulmensa.
Der kompakte Neubau erhält ein leicht geneigtes Holzsparrendach mit einer Photovoltaikanlage. In Anlehnung an den Bestand wird die Außenwand mit einer Ziegel-Vorsatzschale versehen.
Der Speisebereich wird von einem überdachten Vorbereich und Windfang aus erschlossen und öffnet sich mit einer Verglasung zum Schulhof.
Der Küchenbereich mit seinen Nebenräumen wird auf der dem Schulhof abgewandten Seite vorgesehen, von dieser Seite aus erfolgt auch die Anlieferung außerhalb des Schulhofs über die Zuwegung am Sandbuckel. Sanitär- und Technikräume sind an den Speisesaal angegliedert
Die Mensa wird als Versammlungsstätte für schulinterne Veranstaltungen realisiert.
(vgl. Anlage 3).


4.2 Technik im Bestand
Die Heizzentrale und Elektroverteilung im Hauptbau wird im Rahmen des Mensaneubaus erneuert.
Eine Holzpelletanlage zur Deckung des Wärmebedarfs des Alt- und Neubaus ist vorgesehen.
Die Anlage wird mit einem ausreichend dimensionierten Pufferspeicher ergänzt und der Neubau über eine erdverlegte Leitung angeschlossen.


5. Energiekonzept
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine klimaneutrale Holzpelletkesselanlage. Dadurch unterschreitet der geplante Neubau die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um ca. 78 % und die Anforderungen der EnEV 2016 um 69%.
Die thermische Gebäudehülle der Mensa wird mit einem hocheffizienten baulichen Wärmschutz versehen. Die Vorgaben der EnEV 2016 bezogen auf die Hüllflächenbauteile werden im Mittel um ca. 40-53 % unterschritten.
Damit sind die bisherigen, städtischen Anforderungen zur Unterschreitung der Energieeinsparverordnung (GRDrs 165/2010) deutlich unterschritten, sowie die aktuelle Beschlusslage (GRDrs 1493/2019) weitestgehend umgesetzt.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, ist ein außenliegender Sonnenschutz mit Lichtlenkung an den Fassaden vorgesehen.

Die Wärmeverteilung und Wärmeübergabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung mit Einzelraumregelsystem. Die Vor- und Rücklauftemperaturen des Heizmediums betragen Tv/TR = 45°C/35°C.
Die Warmwasserbereitung der Küche erfolgt über eine Frischwasserstation zentral.

Der Mensaraum sowie die Küche werden jeweils mit einer Zu- und Abluftanlage zur Belüftung versehen, welche mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 0,80) und Co2-Fühler ausgestattet sind. Zudem besteht für die Mensa die Möglichkeit einer Nachtdurchlüftung.

Zur Beleuchtung der Räume werden LED-Leuchten eingesetzt.

Die Dachfläche des Neubaus wird vollflächig mit einer Photovoltaikanlage, bestehend aus Solarziegeln versehen.

Das energetische Datenblatt liegt der Vorlage bei.
Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.

Durch den Einbau einer größeren Holzpelletanlage mit einem Deckungsanteil am Wärmeenergiebedarf von ca. 90% reduziert sich der Gasverbrauch beim Gas-Spitzenlastkessel. In Verbindung mit der deutlich günstigeren, spezifischen Co2-Emission des Energieträgers Holz lassen sich ca. 46 t/a Co2 substituieren. Bezogen auf die ursprünglich angedachte, kleine Holzpelletlösung, sind dies ca. 64% Co2-Einsparung.
Der momentan vorgesehenen Gas-Spitzenlastkessel dient nach der Sanierung des Altbaus hauptsächlich nur als Redundanz.

Auf den Dächern der Bestandsgebäude befindet sich zurzeit keine PV-Anlage. Die Möglichkeit zur Nachrüstung einer solchen wird im Rahmen der Weiterplanung bis zum Projektbeschluss des Bestandgebäudes geprüft und dort aufgeführt.


6. Neugestaltung Außenanlagen
Im Zuge des Neubaus der Mensa werden die Außenanlagen des bestehenden Schulhofs als Aufenthalts- und Spielbereich für die Schüler überwiegend neugestaltet.
Durch den Neubau der Mensa müssen die bestehenden Zuwegungen zu den Bestandsgebäuden geändert werden. Die vorhandenen Fahrradstellplätze werden ebenfalls neu zoniert und ergänzt.
Der bestehende Müllstandort wird erweitert und die zu erbringenden Stellplätze werden in Rasenpflaster ausgebaut.
Im Zuge des Neubaus werden Teilbereiche der Außenanlagen realisiert, damit die Masterplanung für den Gesamtstandort umgesetzt werden kann und der Pausenhof für den Schulbetrieb funktioniert. Die Schaffung der neuen Spielbereiche entlang der Bestandsgebäude, können erst nach Fertigstellung der Gebäudesanierung ausgeführt werden und sind daher nicht Bestandteil der Außenanlagen des Neubaus.
Im Zuge der Baugenehmigung wurde eine Umverlegung des Schulwegs gefordert.

Baumbilanzierung
Für den Neubau der Mensa wird im Bereich der vorgesehenen Anlieferung ein Baum gefällt, drei Bäume werden wegen der extrem schlechten Vitalität gefällt. Diese Bäume werden im direkten Umfeld des Neubaus der Mensa ersetzt. Zusätzlich werden nach der Sanierung für die Verbesserung der Schattensituation noch weitere 7 Bäume in den Spielbereichen gepflanzt.


Fassadenbegrünung
Die geschlossenen Flächen am Gebäude, die für eine Fassadenbegrünung zur Verfügung stehen würden (2 x 40 m²), lassen eine wirtschaftliche Bearbeitung nicht zu.


7. Barrierefreiheit
Die Belange barrierefreies Bauen nach DIN 18040-1 werden für den Neubau der Mensa erfüllt.


8. Baugenehmigung
Die Baugenehmigung für den Neubau Mensa wurde am 30.06.2020 und für den Neubau Holzpellettank am 18.05.2020 erteilt.


9. Kosten
Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom Architekturbüro Keller Daum vom 06.10.2020 mit Gesamtkosten von 5,39 Mio Euro für den Neubau Mensa basiert auf den Submissionsergebnissen von rund 60% der Hauptgewerke sowie auf Massenermittlungen mit Einheitspreisen der übrigen Gewerke.
Die weiteren Gewerke werden abgestimmt auf den Bauablauf ausgeschrieben.
Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung besteht ein konjunkturelles Kostenrisiko.

Nach dem Kostenanschlag vom 06. Oktober 2020 ergeben sich folgende Kosten:

- Brutto Gesamtbaukosten Mensa 5.282.000,00 €

- Einrichtung und Ausstattung 96.000,00 €
__________________________________________________________________
Zwischensumme Gesamtbaukosten 5.378.000,00 €

- Prognose (jährlich 2,5% bis Mitte Bauzeit) 12.000,00 €

_________________________________________________________________

somit Brutto-Gesamtkosten Neubau Mensa von 5.390.000,00 €


Somit ergeben sich für den Neubau Mensa und den Neubau der Holzpelletanlage im Bestand Gesamtkosten von rd. 5,39 Mio. €.



Gegenüber dem Vorprojekt- /Projektbeschluss vom 18.12.2019 (GRDrs 902/2019) mit genehmigten Gesamtkosten von 5,00 Mio. Euro für den Neubau der Mensa einschließlich der Holzpelletanlage ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 378.000 Euro (ohne Rückstellung der Prognose bis Mitte Bauzeit).


Die Mehrkosten begründen sich im Wesentlichen durch folgende Punkte:
Basierend auf der Baupreissteigerung gemäß Statistischem Landesamt Baden-Württemberg des vergangenen Jahres, liegt die erwartete Baupreissteigerung momentan bei jährlich 2,5 - 4,0 %.
Für die künftig eintretende Baupreissteigerung wird eine Steigerung von jährlich 2,5 % bis Mitte Bauzeit angesetzt.
Unter Berücksichtigung des Kostenanschlages von Oktober 2020 und einem Projektende im IV. Quartal 2022 ergibt sich ein Ansatz von 0,8 Jahren bis Mitte Bauzeit.

Auf ein Kostenrisiko bezüglich Kampfmittelbeseitigung und Altlasten am geplanten Standort wird hingewiesen.

Die Kostenkennwerte liegen bei:

Bauwerkskosten 300-400 6.019 €/m² NGF
Bauwerkskosten 300-400 999 €/m³ BRI

Gesamtbaukosten 200-700 9.996 €/m² NGF
Gesamtbaukosten 200-700 1.660 €/m³ BRI

Die Kostenkennwerte liegen im oberen Bereich gegenüber Vergleichsprojekten, sind jedoch im wirtschaftlichen Bereich.

Die in Ziff. 2 des Beschlussantrags dargestellte Vergrößerung der Holzpelletheizung wird im Rahmen des Programms „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ beim Projekt 7.202965 finanziert.

Die Finanzierung der vollflächig auf der Dachfläche des Neubaus vorgesehenen Photovoltaikanlage, bestehend aus Solarziegeln erfolgt ebenfalls aus dem Programm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ durch Mittelumsetzung in Höhe von 220.000 Euro beim Projekt 7.202965 Projektbudget „Klimaneutrales Bauen“.

Diese zusätzlichen Mittel sind in den dargestellten Gesamtkosten enthalten.


10. Förderung
Für den Bau der Mensa mit Küche wird die Verwaltung zu gegebener Zeit beim Land einen Antrag auf Förderung nach dem Programm „Chancen durch Bildung“ (CdB) stellen. Aus heutiger Sicht ist mit einem Zuschuss in Höhe von rund 250.000 € zu rechnen.


11. Folgelasten
Für das Vorhaben muss mit Folgelasten in Höhe von rd. 300.828 Euro brutto gerechnet werden. Dies entspricht ca. 5,6% der Gesamtkosten.


12. Personalbedarf
Aufgrund der baulichen Erweiterung für die Essensversorgung der Ganztagesschule ist nicht mit zusätzlichen Personalstellen im Sekretariatsbereich zu rechnen.

Mit dem Neubau der Mensa und der Vergrößerung der Holzpelletanlage sowie der damit verbundenen Erneuerung der Heizzentrale und der Elektroverteilung könnten für die Betreibung der Einrichtung bzw. Anlage Stellenbedarfe entstehen, für die, sobald der Umfang der Aufgabenmehrung bzw. –erhöhung abschätzbar ist, ggf. Stellen
(-anteile) beantragt werden.


13. Termine
Folgende Terminabwicklung ist vorgesehen:

Baubeschluss Dezember 2020
Baubeginn Neubau Mensa Anfang 2021
Baufertigstellung Neubau Mensa Mitte 2022

Finanzielle Auswirkungen


Die Gesamtkosten für den Neubau der Mensa und inkl. der Heizung im Bestand in Höhe von 5.390.000 € werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
Projekt 7.401154 – Neubau Mensa


Ausz. Grp. 7871 – Hochbaumaßnahmen -

Ausz. Grp. 78302 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Im Rahmen des Vorprojektbeschlusses GRDrs 902/2019 wurden bei der Projektnummer 7.401154 für den Neubau der Mensa Planungsmittel in Höhe von 380.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgte über die Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908.

Die darüberhinausgehenden Investitionskosten in Höhe von 5,01 Mio. Euro werden im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2021 als Einzelvorhaben zusätzlich bei der Projekt-Nr. 7.401154 angemeldet.

Die Deckung dieser Investitionskosten erfolgt durch Mittelumsetzung in Höhe von 435.000 vom Projekt 7.202965, Kontengruppe 7871 aus dem Programm „Weltklima in Not - Stuttgart handelt“ und in Höhe von 4,575 Mio. EUR im Rahmen der Fortschreibung der Investitionsplanung.

Die im Haushaltsjahr 2020 über die bereits erfolgte Mittelbereitstellung hinausgehend benötigten kassenmäßigen Mittelbedarfe können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt zwischenfinanziert werden. Die Gesamtfinanzierung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms.“

Die Maßnahme wird ab sofort als Einzelvorhaben veranschlagt.

Im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 werden die benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,85 Mio. Euro berücksichtigt. Vorbehaltlich der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung notwendig. Die Deckung der, im Falle einer zum Vergabezeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Nachtragshaushaltssatzung, benötigten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen des veranschlagten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.

Zur Umstellung der Rappachschule auf den Ganztagsschulbetrieb waren im Bestand Vorabmaßnahmen für den 2. Bauabschnitt in den Jahren 2016 bis einschl. 2019 erforderlich, die Deckung der Kosten für die durchgeführten Vorabmaßnahmen in Höhe von 116.464 EUR erfolgte im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908 bei Projekt-Nr.: 7.401154 Rappachschule, GTS, Umstrukturierung. Die Vorabmaßnahmen sind gesamtkostenrelevant und werden im Rahmen des 2. Bauabschnitts berücksichtigt.

Auswirkungen auf die Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen

Durchschnittlich stehen für jede neu einzurichtende Ganztagesschule gemäß der vom Gemeinderat bereitgestellten Investitionspauschale pauschal 3,5 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung. Die Rappachschule sollte zusammen mit 17 weiteren Schulen im Rahmen der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908 finanziert werden.

Momentan liegen für 13 der insgesamt 18 Schulen Vorprojekt-/Projektbeschlüsse vor, wobei sich zeigt, dass die Gesamtkosten regelmäßig deutlich über der Pauschale von 3,5 Mio. Euro liegen – so auch im vorliegenden Fall. Es zeichnet sich daher ab, dass die in der 3. Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen bereitgestellten Mittel in Höhe von 63 Mio. Euro für die Finanzierung der Investitionen nicht mehr ausreichen werden. Im Vorprojektbeschluss GRDrs 902/2019 war die Absicht formuliert worden, dass die Investitionskosten von insgesamt 5 Mio. Euro für den Bau der Mensa an der Rappachschule (1. BA) ebenfalls aus der 3. Pauschale gedeckt werden sollen. Jedoch wäre mit dieser Entnahme der finanzielle Rahmen der 3. Ausbaustufe bereits überschritten. Daher wird zum Nachtragshaushalt 2021 die Aufnahme der Maßnahme als Einzelvorhaben angemeldet und das Vorhaben bis auf die Planungskosten, die bereits finanziert sind, aus der Liste der 3. Ausbaustufe herausgenommen.

Für die Zukunft sollen die GTS-Pauschalen ausschließlich für kleinere Vorhaben, Planungsmittel und zur Anfinanzierung der Maßnahmen verwendet werden. Die Maßnahmen werden ab dem Doppelhaushalt 2022/23 regelmäßig als Einzelvorhaben zum nächsten DHH angemeldet. Dies betrifft auch die Schulen der 3. Ausbaustufe, die im Planungsprozess noch nicht so weit fortgeschritten sind. Um der Tatsache gerecht zu werden, dass es unterjährige neue GTS-Maßnahmen gibt, müssen die pauschalen Ansätze für Hochbaumaßnahmen um einen entsprechenden Betrag erhöht werden (bei im Schnitt 2 zusätzlichen Maßnahmen pro Jahr um rund 20 Mio. Euro). Die Verwaltung wird eine Erhöhung der Pauschalen um einen entsprechenden Betrag zum nächsten DHH anmelden und dem Gemeinderat hierüber fortlaufend im Rahmen der entsprechenden Vorprojekt- bzw. Projektbeschlüsse berichten.



Beteiligte Stellen

Die Referate JB, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Die Hinweise werden überprüft und soweit möglich berücksichtigt.
Sämtliche Änderungen sind, soweit technisch umsetzbar, in der Vorlage berücksichtigt, die darüberhinausgehenden Forderungen werden verwaltungsintern abgestimmt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlagen
1. Baubeschreibung
2. Kostendeckblatt
3. Pläne
4. Energetisches Datenblatt
5. Folgelastenbeleg


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