Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
371
22
Verhandlung
Drucksache:
613/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin:
27.09.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Förderung von öffentlich zugänglichen Kinder-
tageseinrichtungen und Betriebskindertagesstätten
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2016/2017
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2017, öffentlich, Nr. 89
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.08.2017, GRDrs 613/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Erhöhung der Personalkostenförderung bei kirchlichen Einrichtungen von 85 % auf 86,25 % ab 01.01.2014 wird zugestimmt.
2. Der Erhöhung der Personalkostenförderung bei kirchlichen Einrichtungen von 86,25 % auf 90 % ab 01.01.2016 wird zugestimmt.
3. Der Einführung einer Verwaltungskostenpauschale bei allgemein zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft (2.000 € pro Gruppe für Träger mit 1 - 9 Gruppen und 1.700 € pro Gruppe für Träger mit 10 - 50 Gruppen) ab 01.01.2016 wird zugestimmt.
4. Der Erhöhung der Personalkostenförderung von Betriebskindertageseinrichtungen von 85 % auf 87,5 % ab 01.01.2016 wird zugestimmt.
5. Der 68 %-Förderung für tatsächlich gezahlte Mieten (max. 144 qm pro Gruppe, 10 €/qm Außenbezirke, 12 €/qm Innenstadt) für Betriebskindertageseinrichtungen am 01.01.2016 wird zugestimmt.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden Fördergrundsätze (GRDrs 194/ 2014 Anlage 1 und Anlage 2) entsprechend fortzuschreiben und für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
StR
Urbat
(SÖS-LINKE-PluS) zeigt die Zustimmung seiner Fraktionsgemeinschaft an. Angemerkt wird von ihm, die Kirchen würden angesichts ihrer ohnehin hohen staatlichen Förderung zu viel städtische Fördermittel erhalten.
Danach stellt BMin
Fezer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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