Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
371
22
VerhandlungDrucksache:
613/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin: 27.09.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Förderung von öffentlich zugänglichen Kinder-
tageseinrichtungen und Betriebskindertagesstätten
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2016/2017

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2017, öffentlich, Nr. 89

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.08.2017, GRDrs 613/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Erhöhung der Personalkostenförderung bei kirchlichen Einrichtungen von 85 % auf 86,25 % ab 01.01.2014 wird zugestimmt.

2. Der Erhöhung der Personalkostenförderung bei kirchlichen Einrichtungen von 86,25 % auf 90 % ab 01.01.2016 wird zugestimmt.

3. Der Einführung einer Verwaltungskostenpauschale bei allgemein zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft (2.000 € pro Gruppe für Träger mit 1 - 9 Gruppen und 1.700 € pro Gruppe für Träger mit 10 - 50 Gruppen) ab 01.01.2016 wird zugestimmt.

4. Der Erhöhung der Personalkostenförderung von Betriebskindertageseinrichtungen von 85 % auf 87,5 % ab 01.01.2016 wird zugestimmt.

5. Der 68 %-Förderung für tatsächlich gezahlte Mieten (max. 144 qm pro Gruppe, 10 €/qm Außenbezirke, 12 €/qm Innenstadt) für Betriebskindertageseinrichtungen am 01.01.2016 wird zugestimmt.

6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden Fördergrundsätze (GRDrs 194/ 2014 Anlage 1 und Anlage 2) entsprechend fortzuschreiben und für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.


StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) zeigt die Zustimmung seiner Fraktionsgemeinschaft an. Angemerkt wird von ihm, die Kirchen würden angesichts ihrer ohnehin hohen staatlichen Förderung zu viel städtische Fördermittel erhalten.


Danach stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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