Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 135/2016
Stuttgart,
04/04/2016



Stuttgarter Straßenbahnen AG
Übernahme von modifizierten Ausfallbürgschaften




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
13.04.2016
14.04.2016



Beschlußantrag:

1. Zur Absicherung von Darlehen, die die Stuttgarter Straßenbahnen AG zur Finanzierung von Stadtbahnen aufnehmen wird, übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart eine modifizierte Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % des jeweiligen Darlehensvolumens:

2. Für die Bürgschaften erhält die Landeshauptstadt Stuttgart eine jährliche Bürgschaftsgebühr von 0,7% (Ziff. 1a) bzw. 0,8% (Ziff. 1b). Auf die zusätzliche Erhebung einer einmaligen Gebühr wird verzichtet.



Begründung:


Der Stuttgarter Straßenbahnen AG wurde mit der verbindlichen Erklärung vom 06.11.2009 durch die Landeshauptstadt Stuttgart die Aufgabe übertragen, die öffentlichen Personenverkehrsdienste in Stuttgart und in das angrenzende Umland zu erbringen. Zur Finanzierung von zwanzig neuen Stadtbahnen DT 8.14 benötigt die SSB Fremdkapital in Höhe von 80 Mio. EUR. Hiervon sollen 40 Mio. EUR als Darlehen von der SVV und 40 Mio. EUR am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Die Gespräche der SSB mit sieben Kreditinstituten ergaben, dass eine Kreditgewährung unter wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen nur erfolgen kann, wenn die Darlehen mit einer städtischen Bürgschaft abgesichert werden. Erforderlich ist dies, weil die Sicherheiten, die die SSB stellen könnte, für die Banken nur sehr eingeschränkt verwertbar sind und daher keine ausreichende Absicherung darstellen.

Sowohl aus strategischer Sicht (Aufbau langfristiger Bankbeziehungen) als auch aus Wettbewerbsgründen erscheint es dem Vorstand der SSB sinnvoll, die Finanzierung über einen Bankenpool abzuwickeln (Konsortialkredit). Dabei wird sich aus heutiger Sicht neben der LBBW (Hausbank der SSB) als Arrangeur und konsortialführender Bank unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein weiteres Kreditinstitut an der Finanzierung beteiligen.

Aufgenommen werden sollen ein Konsortial-Tilgungskredit in Höhe von 15 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 7 Jahren und ein Konsortial-Tilgungskredit in Höhe von 25 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Zinsen richten sich nach dem Referenzzinssatz Euribor zuzüglich der Bankenmarge. Die Kredite werden von der SSB voraussichtlich im Herbst 2016 abgerufen. Der gesamte Finanzierungsrahmen ist im Wirtschaftsplan 2016 - 2019 der SSB berücksichtigt.

Da die SSB aufgrund der Bürgschaftsgewährung durch die Landeshauptstadt Stuttgart verbesserte Kreditvertrags- und Zinskonditionen erhält, muss das EU-Beihilferecht beachtet werden. Danach können höchstens 80% des Darlehensvolumens verbürgt werden; außerdem muss für die Bürgschaft ein marktübliches Entgelt erhoben werden. Diese Vorgaben werden bei der Vertragsgestaltung eingehalten Für die Kredite in Höhe von insgesamt 40 Mio. EUR wird die Stadt modifizierte Ausfallbürgschaften in Höhe von 80 %, also insgesamt 32 Mio. EUR (zuzüglich 80% der ausstehenden Zinsen, Kosten und Nebenleistungen) übernehmen.

Aufgrund der jährlich zu zahlenden Gegenleistung erübrigt sich die Festsetzung einer einmaligen Bürgschaftsgebühr. Die Bürgschaften bedürfen einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 88 Abs. 2 GemO.







Michael Föll
Erster Bürgermeister




Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen








Anlagen



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