Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 18/2015
Stuttgart,
02/17/2015



Sanierung Bad Cannstatt 9 -Neckarvorstadt-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
17.03.2015
24.03.2015
25.03.2015
26.03.2015



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Bad-Cannstatt 9 -Neckarvorstadt- wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 20. März 2014 die zweckent- sprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Bad Cannstatt 9 -Neckarvorstadt- bestätigt und Mittel in Höhe von 1.458.407 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine



Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan
Anlage 1 zu GRDrs 18/2015


Ausführliche Begründung


Am 25. April 1996 hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebiets Bad Cannstatt 9 -Neckarvorstadt- beschlossen (GRDrs 112/1996). Sie trat am 3. September 1998 in Kraft.

Mit Zuwendungsbescheid vom 25. März 1996 wurde das Sanierungsgebiet in das Landessanierungsprogramm mit einem Förderrahmen von 3.067.752 € (100 %) und einer Finanzhilfe von 1.533.876 € (50 %) aufgenommen.

Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am
11. Oktober 2012 beschlossen (GRDrs 512/2012) und trat am 25. Oktober 2012 in Kraft.


Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20. März 2014 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Landessanierungsprogramm betätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 2.998.941,96 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Weitere Vorbereitung
51.029,05 €
Grunderwerb
731.513,00 €
Ordnungsmaßnahmen
849.595,06 €
Baumaßnahmen
1.310.379,29 €
Vergütung
56.425,56 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 3.124.933,10 € (100 %). Diese setzen sich zusammen aus:
Sanierungsmittel (60 %)
1.533.876,00 €
Komplementärmittel der Stadt (40 %)
1.026.663,12 €
Grundstückserlöse
296.533,33 €
Ausgleichsbeiträge
17.860,65 €
Wertansätze
250.000,00 €

Aus der Abrechnung ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 125.991,14 € (100 %). Für Sanierungsgebiete, die zwischen 1993 und 1997 in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung des Bundes/Landes aufgenommen wurden, betrug die anfänglich bewilligte Finanzhilfe lediglich 50 % des Förderrahmens. Der Fördersatz wurde 1998 auf 60 % erhöht, die bewilligten Mittel wurden jedoch nicht entsprechend angehoben. Hieraus ergab sich ein Rückzahlungsanspruch des Landes in Höhe von 75.469,00 € (59,9 % Mischfördersatz).

Die restlichen ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 1.458.407,00 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.

Die somit nicht in Anspruch genommenen Finanzhilfen in Höhe von 75.469,00 € wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart zwischenzeitlich auf das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- übertragen.


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Anlage 2 zu GRDrs 18-2015.pngAnlage 2 zu GRDrs 18-2015.png