Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
317
27b
VerhandlungDrucksache:
1008/2012
GZ:
KBS, T
Sitzungstermin: 24.07.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-
Gymnasium
- Grundsatzbeschluss,
- Bericht zur Schulsituation des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums,
- Vorprojektbeschluss zum Ausbau des Eberhard-Ludwigs-
Gymnasiums zu einem Musikgymnasium

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.07.2013, nicht öffentlich, Nr. 282
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.07.2013, öffentlich, Nr. 303
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit dem Vorbehalt, dass das Ergebnis der Bauvoranfrage im Ausschuss vorgestellt und diskutiert werden wird

Verwaltungsausschuss vom 17.07.2013, öffentlich, Nr. 267
Gemeinderat vom 18.07.2013, öffentlich, Nr. 121
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 28.06.2013, GRDrs 1008/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:
1. Von dem Bericht über die voraussichtliche Schülerentwicklung am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium im Stadtbezirk Stuttgart-Nord sowie von der aktuellen Schulraumsituation und dem künftigen Raumfehlbedarf wird Kenntnis genommen.

2. Der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-
3. Das Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums wird zu einem 3-zügigen Gymnasium mit zwei regulären Gymnasialzügen und einem Musikgymnasiumszug auf Grundlage des gemeinsamen pädagogischen Konzepts der Schule, der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Stuttgart und der Stuttgarter Musikschule (Anlage 3) ausgebaut.

4. Dem unter diesen Voraussetzungen erarbeiteten Raumprogramm (Anlagen
5 und 6) wird zugestimmt. Auf dieser Grundlage ergeben sich
5. Der Weiterplanung der unter Punkt 4. genannten Baumaßnahmen mit erwarteten Gesamtprojektkosten in Höhe von insgesamt rund 34 Mio. € (einschließlich der unter Punkt 9. genannten Kosten für Interimsmaßnahmen) wird zugestimmt (vor Abzug der Vorsteuer bzgl. der Turnhalle sind somit Kosten in Höhe von rund 34,2 Mio. € brutto zu erwarten).

6. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VOF-Verfahrens sowie im Anschluss an das VOF-Verfahren mit der Vergabe der Planungsaufträge sowie der Weiterplanung der unter Punkt 4 genannten Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI beauftragt.

7. Um die Planungen noch im Jahr 2013 fortführen zu können, werden Planungsmittel in Höhe von rund 400.000 € brutto benötigt. Dafür werden die 2013 (nach Abzug der Kosten für bereits laufende Maßnahmen) im Sonderprogramm Schulsanierungen (GRDrs 62/2011 sowie GRDrs 78/2012) beim Eberhard-Ludwigs-Gymnasium noch zur Verfügung stehenden 200.000 Euro sowie weitere 200.000 Euro im Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel in Planungsmittel umgewidmet. Die Mittelumsetzung kann im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushaltes 400 - Schulverwaltungsamt - in Zuständigkeit der Verwaltung vorgenommen werden.

8. Für die Gesamtplanung des Vorhabens werden zum Doppelhaushalt 2014/2015 Planungsmittel in Höhe von rund 2,6 Mio. € angemeldet. Für die Umsetzung des ersten und zweiten Bauabschnitts werden zum Doppelhaushalt 2016/2017 investive Mittel in Höhe von rund 19,5 Mio. angemeldet (vgl. Anlage 7).


9. Die Verwaltung wird beauftragt, vom Schuljahresbeginn 2013/2014 bis zur Fertigstellung von entsprechenden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium den Betrieb des Musikgymnasiums durch geeignete Interimsmaßnahmen sicherzustellen. Die Kosten hierfür betragen insgesamt rund 3,2 Mio. € brutto (vgl. Anlage 7).

10. Die Bereitstellung der zur Sicherstellung des Betriebs des Musikgymnasiums im Jahr 2013 benötigten außerplanmäßigen Mittel in Höhe von rund 379.000 € brutto durch Entnahme aus der Deckungsreserve wird bewilligt. Hierzu wird im Teilfinanzhaushalt 2013 des Schulverwaltungsamts beim Projekt Eberhard-Ludwigs-Gymnasium einer überplanmäßigen Auszahlung von 379.000 Euro zugestimmt. Die Deckung erfolgt in entsprechender Höhe im Teilergebnishaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft bei Auftragsnummer 90612000000 - Deckungsreserve - Kostenartengruppe 440. Die restlichen Mittel in Höhe von rund 2,8 Mio. € werden zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.

11. Das Abendgymnasium muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt an einen neuen Standort verlegt werden. Die Verwaltung wird mit der Prüfung eines für die Unterbringung des Abendgymnasiums geeigneten Schulstandorts beauftragt.

12. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für die Fortführung der Planung dieses Vorhabens beim Hochbauamt für die Projektleitung und beim Schulverwaltungsamt für die Projektkoordination zusätzlicher Personalbedarf besteht. Dieser wird bis zu den Haushaltsberatungen konkretisiert. Über die Schaffung wird im Rahmen der Stellenplanberatungen entschieden.


Der gemeinsame Antrag Nr. 318/2013 vom 16.07.2013 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-, der SPD- und der FDP-Gemeinderatsfraktion sowie der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einführend hebt BMin Dr. Eisenmann auf einen bereits stattgefundenen Festakt zum Musikgymnasium ab. Angesichts des vom Land deutlich vor der Sommerpause festgelegten Termins habe sie darauf hingewiesen, dass der formelle Beschluss des Gemeinderats zum Musikgymnasium noch aussteht. Die Planung habe jedoch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Das Vorberatungsergebnis des Ausschusses für Umwelt und Technik beziehe sich auf die Anlage 8 der GRDrs 1008/2012. BM Hahn bzw. die Ämter des Referats StU seien gebeten worden, das damit in Zusammenhang stehende Thema nochmals aufzuarbeiten. Diese Aufarbeitung, so die Auskunft der Bürgermeister Hahn und Thürnau, laufe parallel zum weiteren Verfahren. Für die heutige Sitzung sei nicht vorgesehen gewesen, die Ergebnisse vorzulegen.

Nachdem sie auf den interfraktionellen Antrag Nr. 318/2013 hingewiesen hat stellt die Vorsitzende den aktuellen Sachstand zum Abendgymnasium dar.

Dabei trägt sie vor, analog zur Entscheidung des Gemeinderates zum Musikgymnasium müsse das Abendgymnasium bis Ende 2014 aus seinen bisherigen Räumen am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium (Ebelu) ausziehen. Für die anschließende Unterbringung gebe es mehrere Optionen. Eine zentrale Option einschließlich der Verwaltung seien Räume in der Robert-Mayer-Schule/in der Max-Eyth-Schule mit direkter Anbindung an den Treffpunkt Rotebühlplatz. Dazu gebe es bereits Gespräche.

Abgelehnt werde von der Verwaltung, für das Abendgymnasium ein Alternativgebäude vorzusehen. Ihr sei eine Schule, die dafür in Frage käme, ohnehin nicht bekannt. Dies habe man dem Gemeinderat auch mit der in der letzten Woche behandelten Mitteilungsvorlage GRDrs 321/2013 "Schülerentwicklung an den öffentlichen Gymnasien in Stuttgart …" deutlich dargelegt.

Die Volkshochschule (vhs) habe man hinsichtlich eines Bildungszentrums für Erwachsene zur Klärung der Immobilienfrage an das Amt für Liegenschaften und Wohnen verwiesen. Sollte ein Gebäude außerhalb des Schulbereichs gefunden werden, könne sie sich eine Überlassung bzw. die Durchführung von Investitionen seitens der Stadt nicht vorstellen. Am 01. Juli 2013 habe sie vom Geschäftsführer des Privatschulverbandes ein Schreiben erhalten. Dieser beziehe sich dort auf die mediale Diskussion zu diesem Thema. Aus diesem Schreiben zitiert die Bürgermeisterin: "Gerne würde ich mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen, wie die Stadt Stuttgart ein Äquivalent zur Förderung der vhs bezogen auf die Schulen in freier Trägerschaft schaffen möchte. Insbesondere zahlreiche Sprachschulen, Arbeitsmarktdienstleister und Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen tragen am Standort Stuttgart wesentlich zum Erfolg bei." In diesem Brief werde auch die herzliche Bitte geäußert, im Bereich Baukosten, Räume, Brandschutz, das Thema Privatschulen anzugehen. Klarheit müsse jedoch darüber bestehen, dass, sollte die Stadt, trotz des Interesses am Konzept Bildungszentrum für Erwachsene, dieses Thema aufmachen, könnte nicht zwischen lohnenswerter oder nicht so lohnenswerter Privatschule unterschieden werden. Zu einer zwingenden Gleichbehandlung von Privatschulen gebe es viele Urteile. Bezogen auf den Status müssten das Abendgymnasium und ein Bildungszentrum für Erwachsene als Privatschulen angesehen werden. Solche Schulen würden sich nach dem Landesprivatschulgesetz in der Zuständigkeit des Landes befinden.

Wie gesagt, an einer sehr guten Lösung für das Abendgymnasium werde gearbeitet. Hier gehe es aber nicht um das Bildungszentrum für Erwachsene. Ziel sei, und sie zeigt sich davon überzeugt, dass dieses Ziel auch erreicht werden kann, dass das Abendgymnasium weiter so wie bisher arbeiten kann.

StR Lazaridis (90/GRÜNE), StR Sauer (CDU), StRin Gröger (SPD), StRin von Stein (FW), StR Klingler (FDP) und StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) äußern sich übereinstimmend positiv zum anstehenden Grundsatzbeschluss Musikgymnasium am Ebelu.

Um das Signal des Grundsatzbeschlusses zu verstärken, schlägt StR Sauer folgende weitere Beschlussantragsziffer vor:

Die Beschlussmaßgabe des Ausschusses für Umwelt und Technik "Ergebnis der Bauvoranfrage soll nach der Sommerpause vorgelegt werden" wird von StRin Gröger begrüßt. Somit werde eine Basis geschaffen, um in den Etatberatungen den weiteren Fortgang zu entscheiden. Im Vorschlag von StR Sauer sieht sie keine Verfahrensbeschleunigung. Zunächst gehöre die Bauvoranfrage qualifiziert beantwortet. Während sie und StR Rockenbauch die von StR Sauer vorgeschlagene Ergänzung des Beschlussantrages ablehnen, stimmt StR Klingler dem Vorschlag von StR Sauer zu.

In diesem Zusammenhang merkt die Vorsitzende an StR Zeeb (FW) gewandt an, der Ausbau der Schule sei mit dem Baurechtsamt natürlich besprochen. Es gebe aber noch die im Ausschuss für Umwelt und Technik besprochene offene Frage. Es werde aber nicht davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine existenzielle Frage handelt.

Durch EBM Föll wird in der Folge, verweisend auf die Vorlagenseite 5, vorgetragen, im Jahr 2013 seien die notwendigen Mittel, zum Teil auch außerplanmäßig, um Verzögerungen beim Verfahren zu vermeiden, aus der Deckungsreserve zur Verfügung gestellt worden. Sollte sich der Ausschuss dafür aussprechen, weitere Mittel, wie von StR Sauer vorgeschlagen, in den Haushaltsplanentwurf einzustellen, würde dies zu keiner zeitlichen Veränderung der weiteren Schritte führen. Damit bestätigt er StRin Gröger. Ein solches Herausgreifen einer Maßnahme, so der Erste Bürgermeister weiter, wäre ungewöhnlich und nicht sachgerecht. Im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2014/2015 werde die Verwaltung aber einen Finanzierungsvorschlag unterbreiten.

Nach Kenntnis von StRin Gröger weisen die Toilettenanlagen des Ebelu einen hohen Sanierungsbedarf auf. Dieser sollte vordringlich angegangen werden. Von BMin Dr. Eisenmann wird dies im Zuge der kommenden Maßnahmen zugesagt.

Anschließend zieht StR Sauer seinen Vorschlag zur Ergänzung des Beschlussantrages zurück.

Der Antrag Nr. 318/2013 wird durch die antragstellenden Fraktionen begründet. Die Bedeutung des Abendgymnasiums und die Wertschätzung gegenüber der von dieser Schule geleisteten Arbeit unterstreichen alle Fraktionen mit großem Nachdruck. Für StR Lazaridis handelt es sich beim Verfasser des von BMin Dr. Eisenmann erwähnten Schreibens um einen Lobbyisten, dessen Äußerungen kritisch zu sehen sind. Die Stadt müsse gegenüber den privaten Trägern deutlich machen, welche Angebote als sinnvoll angesehen werden und welche Angebote seitens der Stadt nicht priorisiert werden.

StR Sauer bittet die Vorsitzende, am 10. Oktober 2013 die nächste vhs-Aufsichtsratssitzung zu besuchen.

Dort könnte dann über das Thema "Schule für Erwachsene" gesprochen werden. Zum Ausdruck bringt er dabei, dass dieses Thema, um dieses ständig weiterzuentwickeln, künftig in jeder Sitzung des Aufsichtsrates auf die Tagesordnung aufgenommen werden kann. Den Vorschlag Robert-Mayer-Schule/Max-Eyth-Schule mit der Anbindung an den Treffpunkt Rotebühlplatz als künftigen Standort des Abendgymnasiums bezeichnet er als sinnvoll. Dieser Vorschlag gehöre aber nicht in den Verwaltungsausschuss, sondern zunächst im vhs-Aufsichtsrat erörtert.

Nach Einschätzung von StRin Gröger besteht seitens der Stadt theoretisch die Möglichkeit, das Abendgymnasium zurück in städtische Betreiberschaft zu nehmen. Dann hätte die Einrichtung nicht mehr den Status einer Privatschule. Es sei durchaus im Interesse der Stadt, möglichst vielen Menschen zu schulischen Abschlüssen und damit zu qualifizierteren beruflichen Abschlüssen zu verhelfen. Eine solche Schule müsse zentral angesiedelt sein. Die Verwaltung sollte nach der Sommerpause darüber berichten, wie sich die Standortfrage weiterentwickelt hat.

Für StRin von Stein kommt ein separates Gebäude für das Abendgymnasium nicht in Frage. Sie thematisiert dabei Synergieeffekte durch Doppelraumnutzungen von Schulräumen.

Vom Ersten Bürgermeister wird betont, aktuell handle es sich beim Abendgymnasium um eine Schule in privater Trägerschaft. Wie die Stadt mit solchen Schulen umgeht, müsse stets im Lichte der anderen Schulen in privater Trägerschaft gesehen werden. Eine einzelne Schule dürfe nicht bessergestellt werden als andere Schulen in privater Trägerschaft. Hier gebe es ein strenges, vom Verwaltungsgerichtshof in vielen Urteilen bestätigtes, Gleichbehandlungsgebot. Dieses Gebot, das sich aus einem Landesgesetz ergibt, würde durch Priorisierungen des Gemeinderates nicht außer Kraft gesetzt. Sollte der Gemeinderat dennoch anders vorgehen, würde damit den Privatschulen die Möglichkeit eröffnet, die Gleichbehandlung in finanzieller Hinsicht einzuklagen. Nach Auffassung der Verwaltung sei diese Rechtsfrage höchstrichterlich abschließend geklärt. Einen Prozess gegen die Stadt würde die Stadt deshalb verlieren.

Natürlich könne das Abendgymnasium in städtische Trägerschaft übernommen werden. Hingewiesen werden müsse aber darauf, dass die überwiegende Anzahl der Schüler des Abendgymnasiums, das zugegebenermaßen eine wichtige Schule ist, nicht aus Stuttgart kommt. Bei einer solchen Übernahme würde auch das Schulgeld entfallen. Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft dürfe kein Schulgeld erhoben werden.

Die Verwaltung arbeite, wie schon von BMin Dr. Eisenmann ausgeführt, an einer Lösung für das Abendgymnasium. EBM Föll geht davon aus, dass eine Lösung, diese zeichne sich mit der Robert-Mayer-Schule und der Max-Eyth-Schule ab, im Herbst von der Verwaltung präsentiert werden kann. Außer Frage stehe, dass die Überlassung von Räumen an öffentlichen Schulen zu den Überlassungsbedingungen erfolgen muss, die auch für jeden Dritten angewendet werden. Auch hier gelte ein strenges Gleichbehandlungsgebot.


Sofern sie keinen anderen Termin wahrnehmen muss, sagt BMin Dr. Eisenmann an StR Sauer gewandt zu, die nächste Sitzung des vhs-Aufsichtsrates zu besuchen. Zum einen habe sie bereits ein Gespräch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, BM Wölfle, und der vhs-Direktorin, Frau Mikasch Köthner sowie zwei weitere Gespräche mit Frau Mikasch Köthner geführt. Des Weiteren hätten noch Gespräche zwischen der vhs und dem Schulverwaltungsamt stattgefunden. Dass eine Lösung mit den genannten Schulen geprüft wird, sei also für die vhs/das Abendgymnasium nicht neu. Zwar wäre als neuer Standort für das Abendgymnasium auch die Kaufmännische Schule Nord auf der Prag denkbar, aber angesichts seiner zentralen Lage habe für Sie der Standort Robert-Mayer-Schule/Max-Eyth-Schule mehr Charme. Beim Bildungszentrum für Erwachsene, so lautet der Arbeitstitel dieses Projektes, habe die Verwaltung auch im Beisein von BM Wölfle darauf verwiesen, Gespräche mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen zu führen. Hier nennt sie das Stichwort Erbpacht. Dringend habe sie der vhs angeraten, zudem mit dem Land Kontakt aufzunehmen. Das Land sei für diese Schule nach dem Privatschulgesetz zuständig. Das Land übernehme 80 % der laufenden Kosten und vom Land gebe es auch Baukostenzuschüsse. Die Schulverwaltung sehe ihre Aufgabe darin, dem Abendgymnasium in puncto Verwaltung etc. eine bessere Lösung als bisher anzubieten. Daran, aber nicht an einem Bildungszentrum für Erwachsene, werde gearbeitet. Beim Thema Bildungszentrum für Erwachsene wäre die Schulverwaltung auch ein Stück weit überfordert. Im Spätherbst werde über den dann aktuellen Sachstand zum Abendgymnasium berichtet.

Für StR Lazaridis besteht Klarheit darüber, dass sich ein Bildungszentrum für Erwachsene nicht schnell umsetzen lässt.

Zum Abschluss der Aussprache kündigt BMin Dr. Eisenmann eine Antragsbeantwortung mit der besprochenen weiteren Vorgehensweise an. Mit dieser Maßgabe erachtet sie, ohne dass sich Einwendungen erheben, den Antrag Nr. 318/2013 als bearbeitet.

Danach stellt BMin Dr. Eisenmann abschließend fest:

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