9. Die Verwaltung wird beauftragt, vom Schuljahresbeginn 2013/2014 bis zur Fertigstellung von entsprechenden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium den Betrieb des Musikgymnasiums durch geeignete Interimsmaßnahmen sicherzustellen. Die Kosten hierfür betragen insgesamt rund 3,2 Mio. € brutto (vgl. Anlage 7). 10. Die Bereitstellung der zur Sicherstellung des Betriebs des Musikgymnasiums im Jahr 2013 benötigten außerplanmäßigen Mittel in Höhe von rund 379.000 € brutto durch Entnahme aus der Deckungsreserve wird bewilligt. Hierzu wird im Teilfinanzhaushalt 2013 des Schulverwaltungsamts beim Projekt Eberhard-Ludwigs-Gymnasium einer überplanmäßigen Auszahlung von 379.000 Euro zugestimmt. Die Deckung erfolgt in entsprechender Höhe im Teilergebnishaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft bei Auftragsnummer 90612000000 - Deckungsreserve - Kostenartengruppe 440. Die restlichen Mittel in Höhe von rund 2,8 Mio. € werden zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet. 11. Das Abendgymnasium muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt an einen neuen Standort verlegt werden. Die Verwaltung wird mit der Prüfung eines für die Unterbringung des Abendgymnasiums geeigneten Schulstandorts beauftragt. 12. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für die Fortführung der Planung dieses Vorhabens beim Hochbauamt für die Projektleitung und beim Schulverwaltungsamt für die Projektkoordination zusätzlicher Personalbedarf besteht. Dieser wird bis zu den Haushaltsberatungen konkretisiert. Über die Schaffung wird im Rahmen der Stellenplanberatungen entschieden. Der gemeinsame Antrag Nr. 318/2013 vom 16.07.2013 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-, der SPD- und der FDP-Gemeinderatsfraktion sowie der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Einführend hebt BMin Dr. Eisenmann auf einen bereits stattgefundenen Festakt zum Musikgymnasium ab. Angesichts des vom Land deutlich vor der Sommerpause festgelegten Termins habe sie darauf hingewiesen, dass der formelle Beschluss des Gemeinderats zum Musikgymnasium noch aussteht. Die Planung habe jedoch nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Das Vorberatungsergebnis des Ausschusses für Umwelt und Technik beziehe sich auf die Anlage 8 der GRDrs 1008/2012. BM Hahn bzw. die Ämter des Referats StU seien gebeten worden, das damit in Zusammenhang stehende Thema nochmals aufzuarbeiten. Diese Aufarbeitung, so die Auskunft der Bürgermeister Hahn und Thürnau, laufe parallel zum weiteren Verfahren. Für die heutige Sitzung sei nicht vorgesehen gewesen, die Ergebnisse vorzulegen. Nachdem sie auf den interfraktionellen Antrag Nr. 318/2013 hingewiesen hat stellt die Vorsitzende den aktuellen Sachstand zum Abendgymnasium dar. Dabei trägt sie vor, analog zur Entscheidung des Gemeinderates zum Musikgymnasium müsse das Abendgymnasium bis Ende 2014 aus seinen bisherigen Räumen am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium (Ebelu) ausziehen. Für die anschließende Unterbringung gebe es mehrere Optionen. Eine zentrale Option einschließlich der Verwaltung seien Räume in der Robert-Mayer-Schule/in der Max-Eyth-Schule mit direkter Anbindung an den Treffpunkt Rotebühlplatz. Dazu gebe es bereits Gespräche. Abgelehnt werde von der Verwaltung, für das Abendgymnasium ein Alternativgebäude vorzusehen. Ihr sei eine Schule, die dafür in Frage käme, ohnehin nicht bekannt. Dies habe man dem Gemeinderat auch mit der in der letzten Woche behandelten Mitteilungsvorlage GRDrs 321/2013 "Schülerentwicklung an den öffentlichen Gymnasien in Stuttgart …" deutlich dargelegt. Die Volkshochschule (vhs) habe man hinsichtlich eines Bildungszentrums für Erwachsene zur Klärung der Immobilienfrage an das Amt für Liegenschaften und Wohnen verwiesen. Sollte ein Gebäude außerhalb des Schulbereichs gefunden werden, könne sie sich eine Überlassung bzw. die Durchführung von Investitionen seitens der Stadt nicht vorstellen. Am 01. Juli 2013 habe sie vom Geschäftsführer des Privatschulverbandes ein Schreiben erhalten. Dieser beziehe sich dort auf die mediale Diskussion zu diesem Thema. Aus diesem Schreiben zitiert die Bürgermeisterin: "Gerne würde ich mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen, wie die Stadt Stuttgart ein Äquivalent zur Förderung der vhs bezogen auf die Schulen in freier Trägerschaft schaffen möchte. Insbesondere zahlreiche Sprachschulen, Arbeitsmarktdienstleister und Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen tragen am Standort Stuttgart wesentlich zum Erfolg bei." In diesem Brief werde auch die herzliche Bitte geäußert, im Bereich Baukosten, Räume, Brandschutz, das Thema Privatschulen anzugehen. Klarheit müsse jedoch darüber bestehen, dass, sollte die Stadt, trotz des Interesses am Konzept Bildungszentrum für Erwachsene, dieses Thema aufmachen, könnte nicht zwischen lohnenswerter oder nicht so lohnenswerter Privatschule unterschieden werden. Zu einer zwingenden Gleichbehandlung von Privatschulen gebe es viele Urteile. Bezogen auf den Status müssten das Abendgymnasium und ein Bildungszentrum für Erwachsene als Privatschulen angesehen werden. Solche Schulen würden sich nach dem Landesprivatschulgesetz in der Zuständigkeit des Landes befinden. Wie gesagt, an einer sehr guten Lösung für das Abendgymnasium werde gearbeitet. Hier gehe es aber nicht um das Bildungszentrum für Erwachsene. Ziel sei, und sie zeigt sich davon überzeugt, dass dieses Ziel auch erreicht werden kann, dass das Abendgymnasium weiter so wie bisher arbeiten kann. StR Lazaridis (90/GRÜNE), StR Sauer (CDU), StRin Gröger (SPD), StRin von Stein (FW), StR Klingler (FDP) und StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) äußern sich übereinstimmend positiv zum anstehenden Grundsatzbeschluss Musikgymnasium am Ebelu. Um das Signal des Grundsatzbeschlusses zu verstärken, schlägt StR Sauer folgende weitere Beschlussantragsziffer vor: